Berichtsvorlage - M/17/3923-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Controllingbericht: Umsetzung Investitionsmaßnahmen 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Büker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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18.09.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Bezug
Drucksache-Nr. A/16/2361-01 vom 13.02.2017
Drucksache-Nr. M/16/4014-01 vom 07.09.2018
Drucksache-Nr. M/16/4943-01 vom 12.09.2019
Drucksache-Nr. M/17/1033-01 vom 13.09.2021
Drucksache-Nr. M/17/2537-01 vom 26.09.2022
Entwicklung Investitionshaushalt 2023
Mit Schreiben vom 03.05.2023 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Oberhausen genehmigt.
In Bezug auf den Investitionshaushalt 2023 wurden insgesamt 157.721.170 EUR investive Auszahlungen genehmigt bei gleichzeitig 63.398.250 EUR geplanten investiven Einzahlungen. Daraus ergibt sich ein (negativer) Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 94.322.920 EUR. Nach Abzug der geplanten ordentlichen Tilgung in Höhe von 25.000.000 EUR ergibt sich somit für das Haushaltsjahr 2023 eine von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte Nettoneuverschuldung in Höhe von 69.322.300 EUR. Hierzu führt die Bezirksregierung in dem o.g. Schreiben folgendes aus:
„Nachdem Sie – wie auch im vergangenen Jahr – auf die Unabweisbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Investitionen hingewiesen haben, werde ich diese angesichts der Überschuldung der Stadt kritische Summe erneut dulden. Weiterhin gilt aber, dass alles unternommen wird, um die Ausschöpfung des in der Satzung ausgewiesenen Kreditrahmens so gering wie möglich zu halten; wenn sich abzeichnet, dass Projekte nicht oder verspätet umgesetzt werden können, scheidet eine Verwendung des Kreditrahmens für alternative Projekte aus.“
Somit ist und bleibt auch im Haushaltsjahr 2023 das Ziel, eine möglichst hohe Umsetzungsquote der originär abgebildeten planmäßigen Investitionsmaßnahmen zu realisieren. Ausnahmen werden nur akzeptiert für
- Schlussrechnungen von in Vorjahren abgeschlossenen Maßnahmen
- Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr
- Fördermaßnahmen
- Maßnahmen die bereits Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung 2023 ff. sind
- Nachfinanzierung von laufenden Investitionsmaßnahmen
- ggfs. einzelne Maßnahmen nach direkter Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf
Ein etwaiges, durch politische Gremien neu zu beschließendes investives Kompensationsbudget steht daher auch in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Seitens der Verwaltung werden aus den genannten Gründen ebenfalls keine Ersatzmaßnahmen o.ä. geplant.
Bezüglich des Gesamt-Investitionshaushalts 2023 lauten die aktuellen Prognosen (Stand: 22.08.23) wie folgt:
Gesamtauszahlungsbetrag: ca. 132,3 Mio. EUR
Gesamteinzahlungsbetrag: ca. 55,3 Mio. EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit: ca. -77,0 Mio. EUR
Die Abweichungsbeträge bezüglich der Ein- und Auszahlungen lassen sich im Wesentlichen durch Verschiebungen in Bezug auf (Straßen-)Baumaßnahmen erklären. Dies hat auch mit der angespannten Lage am Weltmarkt zu tun. Aufgrund längerer Lieferketten, kommt es zu Verzögerungen und Materialpreissteigerungen, die sich sowohl im laufenden Haushaltsjahr als auch insbesondere im Haushaltsjahr 2024 auswirken.
Die tatsächliche Aufnahme von Investitionskrediten ist in diesem Jahr in zwei Tranchen geplant. Im August wurde bereits ein Investitionskredit in Höhe von 25 Mio. EUR aufgenommen. Im Oktober wird dann eine weitere Tranche aufgenommen. Die Höhe dieser zweiten Tranche wird anhand der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kassenwirksamkeitsprognosen bestimmt.
Die Kassenwirksamkeitsprognosen werden von den Fachverwaltungen in Abstimmung mit dem Fachbereich 1-1-10 Finanzen, Controlling, Gebühren grundsätzlich laufend aktualisiert. Zudem finden auch in diesem Jahr wieder in regelmäßigem Abstand Investitionskonferenzen unter Leitung des Oberbürgermeisters statt, an der alle Bereiche teilnehmen, die hohe Investitionsbudgets verwalten, und dort über den Fortschritt und die Kassenwirksamkeitsprognosen der Maßnahmen berichten.
Abweichungsliste (Anlage zur Berichtsvorlage) und Lesehinweise
Zur Information und aus Gründen der Transparenz ist in diesem Jahr wieder eine tabellarische Übersicht (Stand: 22.08.2023) über die wesentlichen Investitionsmaßnahmen (Gesamtauszahlungsvolumen bzw. Gesamteinzahlungsvolumen > 1.000.000 EUR), deren aktuelle Kassenwirksamkeitsprognose deutlich vom Plan abweicht (Abweichung von aktueller Kassenwirksamkeitsprognose zum Plan > 1.000.000 EUR), dieser Vorlage beigefügt.
Dieser Liste sind folgende Informationen zu entnehmen: Finanzstelle und Bezeichnung (Maßnahme), die Finanzpositionen sowie eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Maßnahme, die (fortgeschriebenen) Aus- und Einzahlungsansätze, die jeweiligen Ist-Stände und schließlich die aktuelle Kassenwirksamkeitsprognose für jede Finanzposition der jeweiligen Maßnahme. Der Spalte „Abweichung Planbudget / Kassenwirksamkeitsprognose“ ist dann der aktuelle Abweichungsbetrag zu entnehmen, wobei Verringerungen des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit grün gekennzeichnet sind und Erhöhungen des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit rot gekennzeichnet sind. Dieser Abweichungsbetrag wird dann in der Spalte „Bemerkungen“ kurz erläutert.
Zudem ist zur besseren Lesbarkeit unter der Liste ein Verzeichnis der Finanzpositionen beigefügt. Auf eine Saldendarstellung wird verzichtet, da die Übersicht lediglich die wesentlichen Abweichungen im Investitionshaushalt – und somit immer noch nur einen Teil des Gesamt-Investitionshaushalts – zeigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,5 kB
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