Beschlussvorlage - B/17/3777-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass der Landeszuschuss in Höhe von 833.474,00 EUR, für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung, im Kindergartenjahr (KJ) 2023/24 gemäß § 48 Abs. 2 KiBiz um den 25 prozentigen kommunalen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 208.369,00 EUR aus städtischen Mitteln erhöht wird.

 

Der in der Begründung dargestellten Verteilung der Fördergelder für die Bezuschussung flexibler Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt. Zuschüsse werden nach Antragsstellung für entsprechende Angebote an die Träger von Kinderbetreuungsangeboten weitergeleitet.

 

Für die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse stehen im Haushalt 2023 bei dem Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - Mittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung. Zum Haushalt 2024 werden entsprechende Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung bei dem vorgenannten Produkt und Kostenart eingeplant.

 

Für die städt. Kindertageseinrichtungen stehen im Haushalt 2023 beim Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 501200 - Tarifliche Beschäftigte sowie Kostenart 533128 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Zum Haushalt 2024 werden die notwendigen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt.

 

Deckungsvorschlag:

Landeszuschuss in Höhe von 833.474,00 EUR beim Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 414200 - Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, jeweils anteilig in den Haushaltsjahren 2023/2024.

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  []

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

nein  [X]: Begründung: Die Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege hat keine direkten Auswirkungen auf das Klima.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Allgemeines

 

Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Erweiterung von Öffnungs- und Betreuungszeiten ausgestaltet. Die Bezuschussung des Landes NRW dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung. In § 48 KiBiz benennt der Gesetzgeber konkrete Möglichkeiten für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung hat das Jugendamt zu entscheiden, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden.

Hierdurch soll sichergestellt werden, dass in allen Oberhausener Sozialräumen ein bedarfsgerechtes und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder im Elementarbereich vorgehalten werden kann.

 

Gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind folgende Angebotsformen in KTE (Kindertageseinrichtungen) und KTP (Kindertagespflege) förderfähig:

 

1.  „Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,

2.  Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen,

3.  Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17:00 Uhr und vor 07:00 Uhr,

4.  bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,

5.  zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie

6. ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz“

 

Mit LVR-Rundschreiben vom 21. Juni 2023 teilte das Landesjugendamt Rheinland per Leistungsbescheid mit, dass dem Jugendamt Oberhausen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2023/2024 ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 833.474,00 EUR zur Verfügung gestellt wird. Dieser Betrag erhöht sich durch den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent um 208.369,00 EUR auf einen Betrag von insgesamt 1.041.843,00 EUR.

 

Die Verteilung der Mittel orientiert sich an den Berechnungen aus dem Vorjahr und läuft über ein schriftliches Evaluations- und Antragsverfahren beim Jugendamt.

 

Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Fördergelder

 

Zur Verteilung der Zuschüsse werden durchschnittliche Personalkostenwerte einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft laut KGST 2022/2023 pro Stunde im Jahr zugrunde gelegt. Die Berechnungen basieren auf der Entgelttabelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst.

Eine wöchentliche zusätzliche Öffnungsstunde der Kindertageseinrichtung wird pauschal mit 3.350,00 EUR im Jahr bezuschusst (Jahres-Arbeitgeber-Brutto / 39 Std.). Mit diesem Betrag stehen Mittel zur Finanzierung von einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft pro Stunde im Jahr zur Verfügung. Sofern in Kindertageseinrichtungen auch samstags Betreuungsangebote stattfinden, wird diese Jahrespauschale mit einem Aufschlag von 25 Prozent versehen (s. Tab. 1).

 

Projekte sind von dieser Berechnungsgrundlage ausgenommen und werden im Anhang separat dargestellt.

 

Tab. 1 und 2: Berechnung eines Jahres-Stundensatzes für eine Fach- und Ergänzungskraft

 

 

 

Förderung von flexiblen Angeboten in Oberhausen

 

Auf Basis der einrichtungsscharfen Evaluation der vorgehaltenen Flexibilisierungsangebote mit den Trägern der KTE werden im KJ 2023/2024 folgende Betreuungsangebote gemäß § 48 KiBiz in Oberhausen vorgehalten:

 

 

Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen

 

Evaluation des Angebotes im KJ 2022/2023

Gefördert werden Kindertageseinrichtungen, die tatsächlich über 47 Stunden pro Woche hinaus geöffnet haben. Die Förderung setzt ein, wenn die 47 Wochenstunden um mindestens eine halbe Stunde überschritten werden. In Oberhausen öffnen 30 Kindertageseinrichtungen mehr als 47 Stunden in der Woche.

 

Angebot im KJ 2023/2024

Im KJ 2023/24 stehen hierfür insgesamt Zuschüsse in Höhe von 274.700,00 EUR zur Verfügung (s. Anlage I, Tab. 1).

 

 

Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen

 

Evaluation des Angebotes im KJ 2022/2023

Fünf Oberhausener Kindertageseinrichtungen haben sich im KJ 2022/2023 an einer Wochenendbetreuung im Haushalt der Eltern mit Kindern der eigenen Kindertageseinrichtung versucht.

Die KTE des Trägers Löwenzahn bieten jeweils zweimal wöchentlich sowohl am Wochenende als auch an Feiertagen eine zusätzliche, individuelle Betreuungszeit in der Familie von bis zu 5 Stunden am Tag an. Dieses flexible Angebotsstruktur „Kita zuhause“ ist für Eltern mit besonderem und außergewöhnlichem Betreuungsbedarf in Notfällen oder bei Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten entwickelt worden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kinder, die bereits in einer Löwenzahn KTE betreut werden und findet durch Fachkräfte der jeweiligen KTE im häuslichen Umfeld statt. Das Angebot „Kita zuhause“ hat für diese besonderen Bedarfsfälle das Wohl der Kinder und eine nicht-institutionalisierte Unterstützung der Familie zum Ziel. Kinder werden zuhause, im bekannten Rahmen und auch in „sonst üblichen“ Tagesstrukturen betreut.

Das Angebot konnte kontinuierlich vorgehalten werden und wurde von Familien insbesondere bei beruflicher Weiterbildung oder bei notwendiger Arbeitszeit am Wochenende in Anspruch genommen.

 

Angebot im KJ 2023/2024

Aufgrund der konstanten Nachfrage des Angebotes, wird es auch im KJ 2023/2024 weitergeführt.

Das Angebot wird mit einer Summe von insgesamt 135.000, 00 EUR bezuschusst (s. Anlage I, Tab. 2).

 

 

Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17:00 Uhr und vor 07:00 Uhr

 

Evaluation des Angebotes im KJ 2022/2023

Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarf es teilweise auch erweiterter Öffnungszeiten in Form einer Randzeitenbetreuung in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Das KiBiz definiert diese sogenannten Randzeiten als Betreuungszeiten vor 07:00 Uhr morgens und nach 17:00 Uhr am Nachmittag.  Im KJ 2022/2023 haben sechs Kindertageseinrichtungen und 18 Kindertagespflegestellen erweiterte Öffnungszeiten angeboten.

Die Evaluation hat ergeben, dass die vorgehaltene Betreuung während der erweiterten Öffnungszeiten von den Familien in Kindertageseinrichtungen nicht in dem Maße in Anspruch genommen wurde, wie erwartet. Die tatsächliche Nutzung der Betreuung habe sich primär zwischen 7:00 Uhr und 16:15 Uhr bewegt. Der vorherrschende Fachkräftemangel erschwere darüber hinaus eine Betreuung vor 7:00 und nach 17:00 Uhr, da bei einem Einsatz des Personals während der erweiterten Öffnungszeiten, die Fachkräfte während der Kernzeiten fehlen würden, zu denen jedoch die meisten Kinder in den Einrichtungen seien.

 

Angebot im KJ 2023/2024

Aufgrund der geringen Nachfrage von Seiten der Familien werden im KJ 2023/24 nur noch 2 KTE sowie 8 Kindertagespflegestellen eine Betreuung während der erweiterten Öffnungszeiten anbieten.

Das Angebot der Betreuung vor 7:00 Uhr und nach 17:00 Uhr wird mit einer Summe von 25.125,00 EUR für die Kindertageseinrichtung bezuschusst. Orientiert an der Satzung der Kindertagespflege (Vgl. Drucksachen-Nr.: B/17/0694-01) können die Randzeitenpauschalen zu 50 % über die Flexibilisierungsgelder nach § 48 KiBiz übernommen werden. Die Tagespflege erhält somit für das vorgehaltene Angebot der Randzeitenbetreuung 6.480,00 EUR (s. Anlage I, Tab 3 und 4).

 

 

Zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote

 

Projekt „Sterkrader Kirmes-Kita für Kinder aus Familien beruflich Reisender Juni 2024“

 

Evaluation des Angebotes im KJ 2022/2023

Für die Dauer der Sterkrader Kirmes wurde im Kath. Familienzentrum St. Clemens am Eugen-zur-Nieden-Ring 6 erneut eine Gruppe für 10 bis 15 Kindern von Schaustellerfamilien, die im Rahmen ihrer Geschäfte auf der Fronleichnamskirmes 2023 in Oberhausen tätig waren, eingerichtet. Die Kindertageseinrichtung hat im Zeitraum vom 06. Juni bis zum 13. Juni 2023 ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot vorgehalten. Die Eltern wurden gezielt angesprochen und an der bedarfsgerechten Ausgestaltung des Bildungsangebotes beteiligt.

Die Kinder wurden in der Räumlichkeit der oben benannten Kindertageseinrichtung, die sich mitten auf dem Festplatz der Sterkrader Kirmes befindet, betreut. So blieben den Eltern lange Anfahrtswege erspart und die Kinder wurden nicht aus dem gewohnten Umfeld genommen.

Das Angebot konnte wie geplant umgesetzt werden und wurde von den Familien gut in Anspruch genommen. Auch im Zuge der schwierigen Situation aufgrund des tragischen Unfalls, der sich in diesem Jahr auf der Kirmes ereignet hat, wurden Kinder wie auch Eltern sehr intensiv über die Einrichtung begleitet und konnten aufgefangen werden.

 

Angebot im KJ 2023/2024

Da das Angebot sehr positiv angenommen wurde, soll es auch im kommenden Kindergartenjahr für die Dauer der Sterkrader Kirmes von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 wieder vorgehalten werden.

Basierend auf den Kostenangaben des Trägers wird ein Zuschuss in Höhe von 12.000,00 EUR berücksichtigt (s. Anlage I, Tab. 5).

 

 

Betreuungsangebot zwischen Weihnachten und Silvester

 

Evaluation des Angebotes im KJ 2022/2023

Die Tage zwischen Weihnachten und Silvester sind klassische Schließtage in Kindertageseinrichtungen, in denen keine Betreuung vorgehalten wird. Nichtsdestotrotz gibt es Eltern, die auch in dieser Zeit ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen und eine Betreuung für ihre Kinder benötigen. Um diesen Eltern ein Angebot zu schaffen, haben zwei Einrichtungen des Kita-Zweckverbandes, das Kath. FZ St. Clemens sowie die die Kath. KTE Herz-Jesu I Kindertagesbetreuung in dem Zeitraum vom 27. bis zum 30. Dezember 2022 angeboten. Die Betreuung galt für max. 20 Kinder pro Einrichtung. Die Anmeldung steht nur denjenigen Kindern offen, die bereits in den Einrichtungen des Kita Zweckverbandes betreut wurden.

Im Jahr 2022 war die Nachfrage bei den Familien unerwartet gering. Insgesamt nahmen 7 Familien die Betreuung in Anspruch, davon 3 Familien am Standort des Kath. Familienzentrums St. Clemens und 4 Familien im Kath. Familienzentrum Herz-Jesu I.

 

Angebot im KJ 2023/2024

Das Angebot wird im KJ 2023/24 nur noch am Standort St. Clemens angeboten und mit Mitteln in Höhe von 5.300,00 EUR bezuschusst (s. Anlage I, Tab. 6).

 

 

Flexibilisierung der vorhandenen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen

 

Evaluation des Angebotes im KJ 2022/2023

Insgesamt haben sich im KJ 2022/23 14 Kindertageseinrichtungen auf den Weg gemacht, auch innerhalb der vorgehaltenen Betreuungszeiten ein flexibleres Betreuungsangebot für ihre Kinder und Familien vorzuhalten. Neben flexibleren Möglichkeiten für Bring- und Abholzeiten werden vor allem zusätzliche Zeiten benötigt, in denen vorübergehende Betreuungsbedarfe der Eltern abgedeckt werden können. Zielgruppe sind insbesondere Eltern, die an Sprach-, Integrationskursen oder Maßnahmen des Jobcenters teilnehmen und für diesen Zeitraum vorübergehend einen anderen Betreuungsbedarf haben. Ebenso sind Eltern betroffen, die zwar nicht unbedingt im Schichtdienst arbeiten, dennoch nicht jeden Tag die gleichen Arbeitszeiten oder Arbeitsstätten haben, sodass unterschiedliche Fahrtwege eingeplant werden müssen oder die viel Projektarbeit leisten, so dass immer wieder planbare Phasen der Mehrarbeit entstehen können.

 

Angebot im KJ 2023/2024

Das Angebot findet hohen Zuspruch unter den Eltern und hat sich als fest planbare Größe bei den Einrichtungen bewährt, die es vorhalten. Aus diesem Grund wird es im KJ 2023/24 weiter ausgebaut und von insgesamt 23 KTE angeboten. Um den zusätzlichen bzw. unregelmäßigen Bedarfen gerecht werden zu können, sind ein personeller Mehraufwand sowie Umstrukturierungen in der Personalorganisation erforderlich, die durch eine finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt 536.000,00 EUR bezuschusst werden (s. Anlage I, Tab. 7).

 

 

Ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz:

 

Evaluation des Angebotes im KJ 2022/2023

Ergänzende Kindertagespflege wurde im KJ 2022/23 insbesondere in den Sozialräumen SR 71 OB Mitte/Styrum, SR 72 Oberhausen-Ost, SR 75 Sterkrade Nord und SR 76 Osterfeld angeboten. In diesen Sozialräumen bestand bei Eltern aufgrund der beruflichen Verpflichtungen mehr Betreuungsbedarf als eine Stunde außerhalb der Öffnungszeit der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflegepersonen können diese Tageskinder über die von ihnen regelmäßig betreuten Tageskinder zusätzlich betreuen. Andere Kindertagespflegepersonen können Tageskinder ausschließlich außerhalb der Betreuungszeit der Kindertageseinrichtung betreuen. Auch Wochenend-, oder Feiertagesbetreuung kann angeboten werden. Ein breites Angebot wird für die von den Eltern benötigte Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereitgehalten und wird nach Bedarf mit der Fachstelle Kindertagespflege abgestimmt.

 

Angebot im KJ 2023/2024

Im Zuge der Platzvergabe für das KJ 2023/24 hat sich abgezeichnet, dass der aktuelle Bedarf an ergänzender Kindertagespflege zusätzlich zur Betreuung in einer KTE zunächst abgenommen hat und vermehrt im SR 72 Oberhausen Ost nachgefragt wird.

Die Berechnung der ergänzenden Kindertagespflege ergibt sich aus der Satzung der Kindertagespflege in Oberhausen (Vgl. Drucksachen-Nr.: B/17/0694-01), so dass sich die Bezuschussung insgesamt auf einen Wert in Höhe von 26.432,00 EUR beläuft (Vgl. Anlage I, Tab. 8).

 

 

Bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen

 

Evaluation des Angebotes im KJ 2022/2023

Grundsätzlich schreibt das KiBIz den Kindertageseinrichtungen in § 27 (3) vor, dass die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend- und Feiertage, mindestens 20 betragen soll und 27 Öffnungstage nicht überschreiten darf. 

Dies stellt viele Familien, insbesondere während der in der Regel 3 Wochen andauernden Schließzeit, jedoch vor große Herausforderungen. Familien mit mehreren Kindern, die in unterschiedlichen Einrichtungen (z.B. KTE und KTP) betreut werden, welche nicht den gleichen Rhythmus in der Sommerschließung haben, haben so unter Umständen 6 Wochen am Stück zu überbrücken. An dieser Stelle sind sicherlich auch die Arbeitgeber gefragt, eine familienfreundliche Urlaubsplanung zu ermöglichen. Nichtsdestotrotz begrüßen viele Eltern neben etablierten Vertretungsregelungen der Einrichtungen auch eine Verringerung der Schließtage, um insbesondere Kindern unter 3 Jahren eine konstante Betreuung mit bekannten Bezugspersonen zu ermöglichen. Um diesen Familien ein Angebot zu schaffen, bietet die Kindertageseinrichtung Giraffenland in Ihrer Einrichtung eine fast ganzjährig durchgehende Öffnung an und verzichten vor allem auf Schließzeiten während der Ferien (Ausnahmeregelung: Vom 24.12. bis 01.01. ist die Einrichtung geschlossen).

 

Angebot im KJ 2023/2024

Das Angebot wurde von den Familien begrüßt und soll auch im KJ 2023/24 entsprechend umgesetzt werden. Es wird mit Mitteln in Höhe von 18.200,00 EUR bezuschusst (s. Anlage I, Tab. 9).

 

 

Ausblick

 

Trotz der teils schwierigen Ausgangslage (Fachkräftemangel, weiterer Bedarf zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen etc.) ist es den Oberhausener Kindertageseinrichtungen gelungen, das Angebot flexibler Betreuungszeiten gemäß § 48 KiBiz im KJ 2023/24 weiter in die Breite zu tragen. Im ständigen Dialog mit den Familien werden deren Bedarfe erfasst und Möglichkeiten geschaffen, im gesetzlich festgelegten Rahmen der Kindertagesbetreuung möglichst flexible Angebote im Sinne der Kinder und ihrer Eltern vorzuhalten. Wie in jedem Jahr, werden diese fortlaufend evaluiert und im Zuge der kommenden Planung bedarfsgerecht angepasst.

 

Seit Einführung des § 48 KiBiz wurden die Mittel zur Flexibilisierung im Sommer vor Beginn des jeweils neuen Kindergartenjahres im Austausch mit den Trägern geplant und verabschiedet. Die Planung ist nun ein letztes Mal zu diesem Zeitpunkt erfolgt und wird fortan zusammen mit der Profilplanung zum jeweils kommenden Kindergartenjahr, erstmalig zum KJ 2024/25, erfolgen.

Inhaltlich wird die Planung der Angebote weiterhin in engem Austausch mit den Trägern der KTE erfolgen und sich auf eine Evaluation bestehender Angebote sowie die fortlaufend zu führenden Bedarfsabfragen bei den Familien stützen.

 

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Anlagen

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