Beschlussvorlage - B/17/3870-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation auf der Siepenstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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12.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die Einrichtung von Ausweichflächen für den ÖPNV und abschnittsweise das Anordnen von halbseitigen Hochbordparken auf der Siepenstraße.
Die Gesamtkosten betragen 3.900 EUR (brutto) und sind durch den Leistungsvertrag mit der WBO abgedeckt.
Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen -, Kostenart: 529102 – Sonstige Geschäftsaufwendungen für Dienstleistungen – WBO –
Konsequenzen
Bezug
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung:
Das Einrichten von Ausweichflächen für den ÖPNV und die Änderung der Parkanordnung hat keine Auswirkungen auf den Verkehr und die daraus resultierenden Immissionen. Es sind keine Grünflächen betroffen.
Sachverhalt
Begründung
Auf der Siepenstraße findet Verkehr in beiden Fahrtrichtungen statt. Beide Fahrtrichtungen werden ebenfalls von Bussen der STOAG befahren. Dabei handelt es sich um die Linie 935 in stündlicher Taktung.
Die Parksituation auf der Siepenstraße ist nicht einheitlich geregelt. Im südlichen Abschnitt (Koppenburgstraße bis Ripsdörnestraße) wird auf der westlichen Seite auf dem Hochbord geparkt. Auf der Ostseite findet das Parken auf der Fahrbahn statt. Nördlich der Ripsdörnestraße ist das Parken nicht angeordnet und Fahrzeuge müssen somit auf der Fahrbahn abgestellt werden. In dem Abschnitt, welcher zur Stadt Bottrop gehört, sind Längsparkstände baulich angelegt.
Die Fahrbahnbreite beträgt im gesamten Straßenverlauf etwa 6,25 – 6,50 m. Durch die parkenden Fahrzeuge wird diese Breite noch weiter eingeengt. Im Begegnungsfall Bus – PKW oder Bus – Bus kommt es somit oftmals zu Schwierigkeiten. Auch Müllfahrzeuge haben vermehrt Schwierigkeiten in den Engstellen, wenn es zum Begegnungsverkehr kommt. Diese Probleme treten primär in den Abschnitten mit Wohnbebauung auf, da dort der Parkdruck am höchsten ist. In dem Abschnitt Baumstraße bis Ripsdörnestraße ist dieses Problem nicht präsent.
Damit ein flüssiger Verkehrsfluss auch im Begegnungsfall stattfinden kann und es zu keinen Verzögerungen im Zeitplan des ÖPNV kommt, wurden verschiedene Maßnahmen untersucht und es wurde sich für folgende Lösung entschieden.
Auf der östlichen Straßenseite wird in einigen Bereichen das halbseitige Hochbordparken angeordnet. Dies betrifft den Bereich zwischen den Hausnummern 2 bis 18 und den Bereich von der Zufahrt zum Luise-Schröder-Heim (gegenüber Hausnummer 21a) bis zu Beginn der Bushaltestelle. Ebenfalls wird das halbseitige Hochbordparken vom Knotenpunkt Bertholdstraße bis zum Knotenpunkt Ripsdörnestraße angeordnet. Diese Abschnitte wurden ausgewählt, da hier trotz halbseitigem Hochbordparken der nutzbare Gehweg eine Restbreite von mindestens 2,0 m vorweist. In diesen Bereichen kann somit eine nutzbare Fahrbahnbreite von etwa 5,50 m erzeugt werden, wodurch der Begegnungsverkehr ermöglicht wird.
In den restlichen Abschnitten der Siepenstraße wird bewusst auf diese Anordnung verzichtet. Grund hierfür ist, dass Fußgänger nicht zugunsten des KFZ-Verkehrs beeinträchtigt werden sollen. Des Weiteren wird somit gewährleistet, dass es zu keinen erhöhten Geschwindigkeiten und einer Steigerung des Durchgangsverkehrs kommt, da die Fahrbahn abschnittsweise eingeengt bleibt.
Damit der ÖPNV dennoch die gesamte Siepenstraße ohne größere Einschränkungen nutzen kann, werden zwei Ausweichflächen in Bereichen der Engstellen eingerichtet. Als Positionen wurden hierfür die Feuerwehrzufahrt gegenüber der Beethovenstraße und die Garagenzufahrt zwischen Hausnummer 113 und 115 gewählt. Durch die Positionierung an abgesenkten Bordsteinen wird der Entfall von Parkplätzen minimiert. Die Ausweichflächen für den ÖPVN wurden mit der STOAG besprochen und besitzen eine Länge von 20 m. Eine Kenntlichmachung erfolgt durch Grenzmarkierungen.
Im Zuge dieser Maßnahme wird eine Grenzmarkierung im Zufahrtsbereich des Luise-Schröder-Heims aufgebracht werden. Somit sollen die Rangier- und Wendemöglichkeiten der Fahrzeuge erhöht werden, welche aktuell durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sind.
In den Anlagen befindet sich die Planung, in welcher die beschriebenen Maßnahmen zu erkennen sind.
Die Kosten für die Montage der Schilder und das Aufbringen der Grenzmarkierungen (ohne Verwaltungskosten) betragen ca. 3.900 € (brutto) und sind im Leistungsverzeichnis der WBO enthalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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