Berichtsvorlage - M/17/3881-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Bezug: Verbesserung der Parksituation im Bereich der Erich-Kästner-Schule (A/17/2502-01), 13.09.2022

 

Aufgrund des Prüfauftrages aus der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld vom 13.09.2022 wurde die Parksituation auf der westlichen Fahrbahnseite der Rothebuschstraße zwischen Waisenhausstraße und Jakob-Plum-Straße untersucht.

 

In dem genannten Bereich besteht zurzeit durchgehend ein absolutes Haltverbot durch das Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dadurch darf einseitig weder auf der Fahrbahn, noch auf dem Gehweg geparkt werden. Das Haltverbot ist aufgrund der dort befindlichen Schule angeordnet worden.

 

Die Untersuchung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Die Erich-Kästner-Schule hat mehrere Zugänge zum Schulhof, sodass der Zugang an der Rothebuschstraße grundsätzlich nicht von allen Schülern genutzt werden muss und somit nicht so hoch frequentiert ist. Bei An- und Abfahrt des Schulbusses wird der Zugang genutzt, da der Schulbus in dem Bereich der Rothebuschstraße hält. Im direkten Bereich des Zugangs sind Drängelgitter aufgestellt, um die Fahrbahn baulich vom Gehweg zu trennen und zu unterbinden, dass die Schüler direkt auf die Fahrbahn gelangen. Zudem können im Bereich der Drängelgitter keine Fahrzeuge abgestellt werden. Das Ein- und Aussteigen in den Schulbus wird damit ebenfalls geordnet.

 

Aufgrund der baulichen Absicherung und der geringen Frequentierung kann das absolute Haltverbot aufgehoben werden. Das Parken auf der westlichen Fahrbahnseite der Rothebuschstraße zwischen der Waisenhausstraße und Jakob-Plum-Straße wird durch das Verkehrszeichen 315 StVO -Parken auf dem Gehweg- dauerhaft zugelassen. Eine zeitliche Befristung - auf den Schulbetrieb bezogen - ist nicht notwendig.

 

Anlage

 

Verbesserung der Parksituation auf der Rothebuschstraße

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Anlagen

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