Berichtsvorlage - M/17/3874-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Bezug: Radwegebeschilderung und Radverkehrsführung auf der Arminstraße/ Kreuzung Osterfelder Straße (A/17/3216-01), 07.03.2023

 

Aufgrund des Prüfauftrages aus der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vom 07.03.2023 wurde die Arminstraße zwischen Glückaufstraße und Osterfelder Straße und die Osterfelder Straße zwischen Arminstraße und Bottroper Straße verkehrlich untersucht.

 

In dem genannten Bereich sind teilweise bauliche Radwege vorhanden, teilweise muss auch jetzt schon auf der Fahrbahn gefahren werden. Die baulich vorhandenen Radwege auf der Arminstraße weisen mittlerweile nicht mehr die regelkonformen Mindestbreiten eines benutzungspflichtigen Radweges auf. Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Osterfelder Straße unterschreitet ebenfalls das geforderte Mindestmaß. Diese beträgt für Hochbordradwege mindestens 1,50 m und für den gemeinsamen Fuß – und Radweg 2,50 m.

 

Die verkehrliche Untersuchung hat zu folgendem Ergebnis geführt.

 

Arminstraße zwischen Glückaufstraße und Osterfelder Straße

 

Die Beschilderung wird dahingehend geändert, dass auf der gesamten Arminstraße keine Benutzungspflicht der Radwege mehr besteht. Dafür wird sowohl das Verkehrszeichen 240 Straßenverkehrsordnung (StVO) -Gemeinsamer Geh- und Radweg– gegenüber der Glückaufstraße in Höhe Hausnummer 39 ersatzlos entfernt, als auch das Verkehrszeichen 239 StVO -Gehweg- mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO -Radverkehr frei- Höhe Hausnummer 52 und das Verkehrszeichen 239 StVO –Gehweg mit dem Zusatzzeichen 1012-31 -Ende- gegenüber Hausnummer 16.

 

Im Anschluss dürfen die baulich vorhandenen Radwege weiterhin genutzt werden, es besteht jedoch keine Benutzungspflicht mehr (sog. Fakultativer Radweg). Die Beschilderung ist dann einheitlich.

 

Osterfelder Straße zwischen Arminstraße und Bottroper Straße

 

Auf der Osterfelder Straße/ Ecke Arminstraße in Fahrtrichtung Bottroper Straße ist kein baulicher Radweg vorhanden und der Gehweg ist auch nicht für den Radverkehr freigegeben. Die bestehenden Breiten des dort befindlichen Gehweges geben es auch nicht her, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Zurzeit müsste der Radverkehr rechtlich gesehen bereits die Fahrbahn nutzen. Das dort befindliche Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ ist somit irreführend und wird entfernt.

 

Anlagen

 

Überprüfung der Verkehrssituation für Radfahrer auf der Arminstraße

Überprüfung der Verkehrssituation für Radfahrer auf der Arminstraße

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Anlagen

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