Berichtsvorlage - M/17/3693-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gemäß §2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Verbesserung der Beleuchtungssituation an zwei Fußwegen (A/17/2023-01 und A/17/3435-01)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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12.09.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Verwaltung wurde mit der Prüfung einer Verbesserung der Beleuchtungssituation an zwei Fußwegen beauftragt.
1. Fußweg Nürnberger Straße zwischen Parkplatz Revierpark Vonderort und Eisenbahnbrücke Ripsdörnestraße
2. Fußweg Am Mühlenbach bis Ripsdörnestraße
Technisch wäre die Herstellung der Leitungsgräben und Stromanschlüsse sowie die Montage der Masten und Verteilerkästen möglich. Auch die spätere Pflege und Wartung wären technisch kein Problem.
Der Umsetzung des Antrags zur Erweiterung der bestehenden Beleuchtung an den beiden genannten Fußwegeverbindungen, stehen jedoch natur- und artenschutzrechtliche Vorgaben entgegen.
Beide Wegeabschnitte befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Oberhausen und sind dort als Landschaftsschutzgebiet „Stadtwald Osterfeld / Revierpark Vonderort“ festgesetzt bzw. grenzen unmittelbar an dieses an. Der nördliche Wegeabschnitt verläuft entlang des Koppenburgs Mühlenbach sowie im Bereich dreier geschützter Biotope gemäß § 30 BNatSchG. Gemäß Landschaftsplan ist der Raum aufgrund des Vorkommens selten gewordener Tier- und Pflanzenarten im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz sehr erhaltenswert. An einem größeren Bergsenkungsgewässer, eines der geschützten Biotope (Kennung: BT-4407-4016-2001), sind Ende 2020/Anfang 2021 mit Fördergeldern umfangreiche Pflegemaßnahmen erfolgt. Der Landschaftsplan setzt hier das Entwicklungsziel 1.24 fest: Beschränkung des Ausbaus für die Erholung auf das derzeitige Maß.
Der südliche Wegeabschnitt verläuft durch den naturnah belassenen Nordteil des Revierparks Vonderort. Dieser ist hier als altholz- und totholzreicher Buchenwald ausgeprägt.
Beide Abschnitte werden von der Unteren Naturschutzbehörde als störungsarme und zugleich hochsensible Naturräume eingestuft, mit einer hohen Bedeutung insbesondere für Vogel- und Fledermausarten sowie für Insekten.
Dauerhafte Lichtquellen können hingegen nachtaktive Tierarten (insbes. Fledermäuse, Vögel, Insekten) und ihre Populationen durch Stör- und Anlockwirkungen gefährden und somit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG auslösen. Schon kleinere Veränderungen können hierbei erhebliche Auswirkungen auf lichtscheue Arten haben. Eine grundlegende Aufgabe des Artenschutzes im Siedlungsbereich bzw. Ballungsraum ist daher die konsequente Vermeidung negativer Auswirkungen von Lichtemissionen.
Für die Umsetzung des Antrags wäre eine naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes und eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 des BNatschG erforderlich, die aus den zuvor genannten Gründen seitens der Verwaltung nicht in Aussicht gestellt werden können.
Daher kommt aus fachlicher Sicht eine Erweiterung der Beleuchtungssituation bei den Fußwegen Nürnberger Straße und Am Mühlenbach nicht infrage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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