Beschlussvorlage - B/17/3794-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Oberhausener Netzgesellschaft mbH verzeichnete im Mai 2023 eine Leckage an der Hauptfernwärmeleitung (DN 300) in Osterfeld. Da die Leitung unverzüglich repariert werden musste, wurde im Rahmen der Gefahrenabwehr eine holländische Ulme vor dem Grundstück Westfälische Str. 2 b zur Fällung freigegeben.

 

Bei den Reparaturarbeiten haben die Mitarbeiter der Oberhausener Netzgesellschaft festgestellt, dass das Fernwärmerohr auf der Westfälischen Straße in beiden Richtungen (Richtung Bergstraße / Richtung Gesamtschule) weiter durchfeuchtet ist, was den Betrieb der Leitung beeinträchtigt. Somit müssen auch diese Bereiche vor der nächsten Heizperiode repariert/ausgetauscht werden.

 

Für die Auswechselung der Hauptfernwärmeleitung ist es technisch notwendig, den Stadtteil Osterfeld außer Betrieb zu nehmen und das vorhandene Fernwärmewasser zu entleeren. Gleichzeitig ist die Fällung der beiden holländischen Ulmen vor den Haus-Nrn. 2 a und 4 a zwingend erforderlich.

 

Um die Leitung zur bevorstehenden Heizperiode wieder in Betrieb nehmen zu können, muss der Austausch unmittelbar nach dem Osterfelder Stadtfest vorgenommen werden.

 

Durch die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres (Brutschutzzeit) verboten. Dies gilt jedoch nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse sind und nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können sowie behördlich zugelassen sind.

 

Im vorliegenden Fall liegt es im öffentlichen Interesse die Fernwärmeleitung zur nächsten Heizperiode zu reparieren, damit diese rechtzeitig wieder in Betrieb genommen werden kann. Andernfalls wäre ein Teil der Osterfelder Wohnungen ohne Heizmöglichkeiten.

 

Es handelt sich um einen Fall der Dringlichkeit, da nicht hingenommen werden kann, dass die Bürgerinnen und Bürger in der bevorstehenden kälteren Jahreszeit ohne Heizungsmöglichkeiten sind.

 

Eine Zustimmung zur Fällung außerhalb der Brutschutzzeit (ab Oktober 2023) würde diese zeitnahe Umsetzung enorm verzögern und stünde somit in keinem Verhältnis zu dem vorgenannten öffentlichen Interesse.

 

Folglich muss in diesem Fall eine kurzfristige Genehmigung erteilt werden. Diese wird mit der Auflage versehen, dass die Bäume vor der Fällung auf Brut- und Niststätten zu untersuchen sind.

 

Als weitere Auflage für die Fällung der genannten Bäume wird als Ersatz die Pflanzung von zwei holländische Ulmen an Ort und Stelle in neu zu errichtende Baumscheiben gefordert.

 

Die Mitglieder der Baumkommission wurden im Voraus über den Sachverhalt informiert. Die Bezirksvertretung Osterfeld wird daher gebeten, die Fällung der beiden holländischen Ulmen vor den Grundstücken Westfälische Str. 2 a und 4 a zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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