Beschlussvorlage - B/17/3708-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die verlässliche Ferienbetreuung ab 2024 in den Bereich des Offenen Ganztags zu überführen und die dafür benötigten finanziellen Mittel unter dem Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Sachkonto 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 1.003.280,- Euro bereit zu stellen.

 

Deckungsvorschlag:

Elternbeiträge unter dem Auftrag 330003010100, Sachkonto 432100 363.390,- EUR.

Einsparung in Höhe von 80.000,- EUR beim Auftrag 310006050303, Sachkonto 533123 ab dem Haushaltsjahr 2024 sowie keine Deckung und daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 559.890,- Euro.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/2998-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ X ] Begründung: Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Ferienbetreuung in Oberhausen fußte bis 2022 auf zwei Säulen. Es gab die Ferienangebote der anerkannten Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und die Ferienangebote des Jugendamtes bestehend aus dem Action Guide und den Ferienspielen. Diese wurden in den vergangenen Jahren evaluiert und gemäß Kinder- und Jugendförderplan (Drucksache B/17/0431-01) bedarfsgerecht angepasst.

 

Gute Bildung braucht aber auch die Zusammenarbeit der Akteure und die Anschlussfähigkeit der Angebote. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe. Die offene Jugendarbeit ist unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur in den Städten. Sie ermöglicht non-formelle und informelle Bildung, die zur Entwicklung junger Menschen beiträgt und gemeinsam mit ihnen gestaltet wird. Vor diesem Grundgedanken wurden über viele Jahre durch das Jugendamt der Stadt Oberhausen die Ferienspiele organisiert.

Gemäß den Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wurden die bisherigen Angebote des Jugendbereiches Action-Guide und Ferienspiele neu geordnet (DS B/17/2824-01, Rat 12.12.2022). Neben den Angeboten der Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet der Jugendbereich ab 2023 ein gemeinsames „Ferien- und Freizeitangebot der Stadt Oberhausen“ an. Für die Kinder des Offenen Ganztags ist eine Alternative erforderlich.

 

Zumal in der Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS 12-63 Nr. 2 Absatz 5.5) folgende Rahmenbedingungen für den Offenen Ganztag beschrieben werden.

„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien mit einbezogen werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm“.

 

 

Herausforderungen

 

Die Ferienbetreuung an Grundschulen wurde in der Vergangenheit ausschließlich durch den Bereich 3-1 Kinder, Jugend und Familie abgedeckt.

 

Bis 2021 wurden für die Ferienbetreuung im Rahmen der Ferienspiele Ehrenamtler*innen beschäftigt, bzw. erhielten die Personen eine geringe Aufwandsentschädigung.

 

In den Nachbarstädten teilen sich Jugendförderung und Offener Ganztag die Ferienbetreuung. In allen angrenzenden Kommunen betreut der Offene Ganztag alle Kinder, die im OGS angemeldet sind, in den Oster-, Sommer- und Herbstferien.

 

Alle anderen Zielgruppen werden von der Jugendförderung abgedeckt.

Für den Fachbereich 3-1-50 Jugendförderung war es, wie bereits im Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 dargelegt, nicht möglich im ausreichendem Maße Betreuungskräfte auf Ehrenamtsbasis zu gewinnen. Die Anzahl der für 2022 angemeldeten Teamer (100) entsprach rund 40% der für das Jahr 2019 angemeldeten Teamer (220). Als Vergleich wurde auch hier das letzte Jahr ohne Corona Einschränkungen gewählt.

Mit dieser Anzahl von Teamern war eine Betreuung der Kinder, die auf einen Betreuungsplatz in den Ferien angewiesen waren, nur sehr eingeschränkt möglich. Deshalb wurde mit Hilfe der Träger des Offenen Ganztages im Jahr 2022 bis zu den Sommerferien 2023 aus den Mitteln „Aufholen nach Corona“ an verschiedenen Schulstandorten in den Sommerferien, Osterferien und den Herbstferien ein Ferienangebot durchgeführt. Der Eigenanteil der Stadt Oberhausen in Höhe von 20 Prozent wurde im Bereich Schule im Zuge des Förderprogramms „Extra-Zeit-Lernen“ sichergestellt.

 

Für die Herbstferien 2023 sollen die Ferienangebote für die Kinder in Offenen Ganztag aus dem Förderprogramm „Stärkungspakt NRW“ finanziert werden. Da es sich bei der Durchführung der Angebote um Förderproramme handelt können keine Elternbeiträge erhoben werden. Die Anmeldung der Teilnehmenden wurde bislang vom Fachbereich 3-1-50 Jugendförderung durchgeführt.

 

Für die notwendigen Planungen der freien Träger ist eine Regelung für die Ferienbetreuung für die Kinder des Offenen Ganztags für 2024 erforderlich.

 

Die Akteure, bestehend aus den Trägern des Offenen Ganztags, den Bereichen 3-3 Schule und 3-1/Kinder, Jugend und Familie empfehlen, allen Oberhausener Kindern, die einen Betreuungsplatz in den Ferien benötigen, ein Betreuungsangebot anzubieten. Hierzu ist eine Neuausrichtung der Ferienbetreuung in Oberhausen zwingend erforderlich.

 

Ferienbetreuung im Offenen Ganztag ab 2024

Da ein großer Teil der zu betreuenden Kinder den Offenen Ganztag besucht, sollte für diese ein Ferienangebot im Offenen Ganztag vorgehalten werden. Dieses Angebot soll bis zur Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Offenen Ganztag im Jahr 2026 als Übergangslösung dienen.

 

Das Angebot soll in den Oster-, Sommer- und Herbstferien stattfinden. Explizit ausgenommen sind Ferienangebote in den Weihnachtsferien. Die Anzahl der Plätze richtet sich nach Möglichkeit an der Anzahl der Bedarfe im Offenen Ganztag, diese sind vorrangig zu belegen. Die Auswahl der Schulstandorte mit einem Ferienangebot sollte vom Bereich 3-3 Schule in Abstimmung mit den Trägern des Offenen Ganztags und dem Qualitätszirkel Offener Ganztag erfolgen.

 

Der Bereich 3-3 Schule hat im Gespräch mit den Trägern des Offenen Ganztages folgende Eckpunkte erörtert:

 

Betreuungszeiten

 

7:30 – 16:00 Uhr Kernzeit 9:00 - 14:00 Uhr

Die Betreuungszeiten richten sich nach den Vorgaben der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfallen“ (BASS).

 

Personal/Betreuungsschlüssel

 

Je Standort soll eine pädagogische Leitung eingesetzt werden.

 

Je Gruppe von 25 Kindern sollen je eine pädagogische Fachkraft sowie eine Ergänzungskraft mit je 40 Std. in der Woche eingesetzt werden. Zusätzlich können noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Professionen, z.B. aus dem Bereich Sport und Kunst, eingesetzt werden.

 

Pro Standort werden zwei hauswirtschaftliche Kräfte eingesetzt (je 3 Std. täglich).

 

Materialien und Ausflüge

 

Materialen für die Durchführung der Angebote für die Kinder werden aus dem Bestand des jeweiligen OGS Standortes genommen, in Höhe von ca. 2.000 EUR. Ausflüge werden durch einen zusätzlichen Elternbeitrag finanziert.

 

Mittagsverpflegung

 

Die Mittagsverpflegung wird über die Träger des Offenen Ganztages organisiert.

 

Kosten für das Ferienangebot durch die Träger des Offenen Ganztages:

 

Um das Ferienangebot für den Offenen Ganztag in den Oster- (8 Tage), Sommer- (15 Tage) und Herbstferien (10 Tage) zu sichern, benötigen die Träger des Offenen Ganztages zusätzliche finanzielle Mittel.

 

Lt. Kostenplanung der Träger des Offenen Ganztages entstehen pro Standort Kosten in Höhe von 100.328,00 EUR. Bei 10 Standorten, welche sozialräumlich durch den Qualitätszirkel Offener Ganztag jährlich verteilt werden, ergeben dies jährliche Kosten in Höhe von 1.003.280,00 EUR. Pro Standort können perspektivisch bis zu 100 Kinder betreut werden. Die Träger des Offenen Ganztages fordern eine 10%ige Verwaltungskostenpauschale auf die Gesamtkosten, d.h. auch auf die Kosten für Ausflüge und Material. Der Bereich 3-3 Schule hat den Vorschlag gemacht, Verwaltungskosten nur auf die Personalkosten zu erheben, dieses würde den Abrechnungsmodalitäten im Offenen Ganztag entsprechen. Die Kosten für Ausflüge sollen separat durch die Eltern gezahlt werden. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen entstehen die o. g. Kosten

 

Ab dem 01.08.2026 besteht für alle Kinder der ersten Klasse ein Rechtsanspruch auf einen Offenen Ganztagsplatz. Die Förderrichtlinien für den Rechtsanspruch sind noch nicht bekannt. Der Bereich Schule geht davon aus, dass im Jahr 2024 nähere Informationen vorliegen werden.

 

Es muss eine Finanzierung für alle Ferien 2024 und 2025 sowie für die Osterferien und Sommerferien 2026 gewährleistet sein. Bei der Finanzierung der Ferienangebote orientiert sich der Bereich 3-3/Schule an der Entgelt- und Benutzungsordnung des Bereiches 3-1/Kinder, Jugend und Familie.

 

Da dem Bereich 3-3/Schule zurzeit noch keine Informationen zum Bedarf der Familien für eine Ferienbetreuung im Offenen Ganztag vorliegen, wird für den Herbst 2023 eine Bedarfsabfrage bei den Eltern durchgeführt.

 

Im Schuljahr 2022/2023 haben 6.073 Kinder den Offenen Ganztag besucht. Da im kommenden Schuljahr die Ferienangebote kostenpflichtig werden sollen, wird mit einer Teilnehmerzahl von ca. 1.000 kalkuliert. Von diesen Kindern sind laut Auskunft des Bereiches 3-1/Kinder, Jugend und Familie 1/3 Leistungsempfänger von Sozialleistungen. Diese müssen lediglich 50 % der Elternbeiträge zahlen. Bei einer 4-Tage-Woche werden 55,- EUR pro Woche erhoben, bei einer 5-Tage-Woche 65,- EUR.

 

Zur Refinanzierung der prognostizierten Kosten der Ferienspiele i. H. v. 1.003.280,00 EUR ist mit folgenden Beiträgen zu rechnen:

 

Elternbeiträge für die Ferienspiele

 

 

Berechnung (Prognose) für 2024

 

 

 

Osterferien

 

55,00 EUR x 2 Wochen =

 

110,00 €

Sommerferien

 

65,00 EUR x 3 Wochen =

 

195,00 €

Herbstferien

 

65,00 EUR x 2 Wochen =

 

130,00 €

 

 

 

 

435,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.000 Kinder - davon 33 % Sozialleistungen =

330 Kinder

 

 

 

 

 

 

670 Kinder  x  435,00 EUR =

 

 

291.450,00 €

 

330 Kinder  x  218,00 EUR =

 

 

71.940,00 €

 

zu erwartende Elternbeiträge 2024

 

 

363.390,00 €

 

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