Berichtsvorlage - M/17/3878-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Bezug: Befestigung und Einrichtung einer absoluten Haltverbotszone im Annemarie-Renger-Weg, 04.05.2022 (A/17/2037-01)

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 04.05.2022 ist die Verwaltung beauftragt worden, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ob ein Teil des Gehweges im Annemarie-Renger-Weg befestigt werden kann und ob zur Freihaltung des Gehweges ein Haltverbot durch Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrsordnung aufgestellt werden kann.

 

Wie in der mündlichen Diskussion zu diesem Antrag seitens der Verwaltung bereits mitgeteilt wurde, befindet sich das gesamte Grundstück im Privateigentum einer Eigentümergemeinschaft von acht Einzelpersonen.

 

Eine Überplanung kommt nur dann in Betracht, wenn die Stadt Oberhausen Eigentümer aller Grundstücksflächen ist. Derzeit ist nicht erkennbar, dass die Eigentümergemeinschaft zum Verkauf bereit ist.

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