Antragsvorlage - A/17/3922-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zur Drucksache B/17/3778-01: Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Florian Wollny
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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31.08.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss beschließt die Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit in der vorgeschlagenen Form mit folgenden Änderungen:
2.4 Zuschüsse werden nur zu den für die Durchführung des Projektes unbedingt erforderlichen, tatsächlich entstehenden Aufwendungen bewilligt. Nicht projektbezogene Kosten sind nicht förderfähig. Der Zuschuss erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, also in Form einer Defizitabdeckung, das heißt ein Zuschuss kann nur zu den unbedingt erforderlichen Ausgaben und nach Ausschöpfung aller anderer Finanzierungsmöglichkeiten bewilligt werden.
Projektkostenzuschüsse bis zu einer Höhe von 500,00 EUR werden als Festkostenzuschuss bewilligt.
Die im Zusammenhang mit dem Projekt gemachten Einnahmen müssen zur Deckung der Kosten eingesetzt werden.
3.1 Die Zuschüsse zur Förderung freier kultureller Aktivitäten können nur online unter https://www.oberhausen.de/de/index/kultur-bildung/kultur/kulturfoerderung.php beantragt werden. Der Antrag kann auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.
Der Antrag ist in der Regel drei Monate vor Projektbeginn zu stellen.
Zuschüsse für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres beginnen, müssen bis spätestens 15. Oktober beantragt werden.
Zuschüsse für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember des laufenden Jahres beginnen, müssen bis spätestens 15. April beantragt werden.
Die Mitarbeiterinnen beraten auf Wunsch bei der Antragstellung.
Gemäß abzugebender Datenschutzerklärung werden die gemachten Angaben zur Bearbeitung der Förderanträge sowie der Auszahlung genehmigter Fördergelder genutzt. Im Rahmen der Einbindung politischer Gremien in die Beschlussfassung werden auch personenbezogene Daten teilweise öffentlich einsehbar.
Mit Absenden des Formulars wird der Stadt Oberhausen die Einwilligung der Verarbeitung und der Veröffentlichung in politischen Vorlagen gegeben.
