Berichtsvorlage - M/17/3826-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Bereits mit Erstellung des Koalitionsvertrages der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 geht die geplante flächendeckende kommunale Wärmeplanung (kWP) und der Ausbau von Wärmenetzen mit einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien hervor. Im Juni dieses Jahres wurde die Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) eingeleitet. Dieser Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause am 18.08.2023 im Bundeskabinett beschlossen werden.

 

Hintergrund ist die Tatsache, dass ein großer Teil der in Deutschland genutzten Wärme für die Beheizung von Gebäuden eingesetzt wird, welche einen sehr geringen Anteil an Erneuerbaren Energien aufweisen. Im Wohnungsbestand dominieren noch immer fossile Energieträger (ca. 50 % Gas, ca. 25 % Heizöl).

 

Die verpflichtende kWP ist ein strategisches Planungsinstrument, um die Wärmewende individuell, standortspezifisch und unter Berücksichtigung zukünftiger Klimaneutralität versorgungssicher zu gestalten. Dabei kann die kWP nicht als einmaliges Projekt angesehen, sondern muss als Prozess wahrgenommen werden, der stetig auf die Veränderungen angepasst werden muss.

 

 


Die Umsetzung der kWP erfolgt in vier aufeinanderfolgende Phasen:

 

  1. Bestandsanalyse
  2. Potentialanalyse
  3. Zielszenario
  4. Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog

 

 

Die Bestandanalyse

 

Im Rahmen der Bestandsanalyse erfolgt eine räumliche Darstellung des Gebäudebestands nach Gebäude- und Siedlungstypen. Weiter werden Daten zu Baualtersklassen und Energieverbräuchen erhoben. Eine Abbildung der Beheizungsstruktur der Gebäude, sowie die zentrale Wärme- und Kälteinfrastruktur ist ebenfalls Bestandteil der ersten Phase.

 

Die Potentialanalyse

 

 

Im Zuge der Potentialanalyse werden alle verschiedene Aspekte hinsichtlich des Energiebedarfs der Kommune und ihrer verfügbaren Energieressourcen erfasst. Die Ermittlung der technisch nutzbaren Energiequellen, wie beispielsweise Biomasse, Tiefen- oder oberflächennahe Geothermie, Solarthermie auf Frei- oder Dachflächen, Umweltwärme in Form von Abwärme oder Abwasserbehandlungsanlagen werden ermittelt und hinsichtlich durch die Kommune zu definierenden Kriterien klassifiziert. Kriterien können beispielsweise die Flächenverfügbarkeit oder eine vorrangige Nutzung von Flächen sein. Der Ausbau von vorhanden Fernwärmenetzen ist ebenfalls Bestandteil der Potentialanalyse. Auch werden in anderen Kommunen Bereiche, die nicht wirtschaftlich durch Fernwärme oder andere leitungsgebundene Energieträger versorgt werden können, mit Nahwärmenetzen zum Beispiel in Form eines Blockheizkraftwerkes versorgt. Auch hier werden die Potentiale im Hinblick auf eine CO2-arme Variante durch den Einsatz der entsprechenden Brennstoffe analysiert. Für die Ermittlung einer der oben genannten Potentiale sind ggf. im Rahmen der Wärmeplanung Probebohrungen zur Eignung der Bodenverhältnisse zur Nutzung von Oberflächen- oder Tiefen Geothermie erforderlich. Zur weiteren Analyse kann eine räumliche Visualisierung der ermittelten Bedarfe und zur Verfügung stehenden Energieressourcen erstellt werden, die im weiteren Verlauf der Wärmeplanung als Entscheidungsgrundlage genutzt werden kann. Welche Energiequellen also zukünftig fossile Brennstoffe wie Gas und Öl in Oberhausen ersetzen können, lässt sich verlässlich erst nach Abschluss der Analysen festhalten.

 

Zielszenario

 

Im Rahmen der kWP werden Zielszenarien entwickelt, welche ein klimaneutrales Wärmenetz für das Jahr 2045 darstellen. Es wird eine klare Differenzierung zwischen leitungsgebundener Wärmeversorgung und gebäudeindividuellen Lösungen dargestellt.

 

Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog

 

Erstellung einer Wärmewendestrategie und eines kommunalen Wärmeplans mit Hilfe eines Maßnahmenkataloges zur Umsetzung und Erreichung der Ziele.

 

Eine kWP gliedert sich als neues Instrument in die kommunalen Planungsebenen ein und interagiert mit diesen. Für die notwendigen Prozesse kann eine kWP als informelles Planungsinstrument eine wichtige Leitlinie sein, wie beispielsweise für die Bauleitplanung oder einer Gemeindesatzung. Die Vorgaben des Wärmeplans sind zukünftig bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen in Bauleitplanverfahren sowie bei der Zulassung von Vorhaben nach §§ 29 bis 35 BauGB und anderen flächenbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.

 

Aktueller Stand

 

Die Stadt Oberhausen befindet sich, wie die meisten anderen Kommunen gem. Abfrage des Deutschen Städtetags aus dem Juni 2023, in der Koordinierungsphase, bei der alle notwendigen Akteure eingebunden werden und die Ausgestaltung und Zielvorstellungen der kWP definiert werden.

 

 

 

Zu Beginn der Koordinierungsphase laufen intensive Gespräche mit der Energieversorgung Oberhausen AG (evo), welche als Tochtergesellschaft der Stadt Oberhausen und Betreiber des Fernwärmenetzes der Stadt Oberhausen eine wichtige Rolle für das erfolgreiche Gelingen der kWP darstellt. Wie in vielen anderen Kommunen auch, werden die lokalen Stadtwerke in die Entwicklung einer kWp eingebunden, da hier eine Vielzahl von Daten und Wissen über Energietransporte vorhanden ist. Bei der Zusammenarbeit zwischen der evo und der Stadt Oberhausen, wird die evo besonders für die Erhebung der Bestands- und Potentialanalysen verantwortlich sein. Zeitnah wird seitens der evo ein sogenannter digitaler Zwilling der Stadt Oberhausen erstellt. In diesem werden eine Vielzahl von Daten zusammengetragen und auf dieser Basis dann die Bestands- und Potentialanalyse durchgeführt. Mittels des digitalen Zwillings lassen sich gebäudescharfe Analysen und Szenarien zur Dekarbonisierung entwickeln und anschaulich darstellen.

 

Im ersten Schritt müssen also strukturierte Daten beschafft werden, wofür u.a. Flurkarten, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne sowie Betriebe und Energieerzeugungsanlagen als Grundlage dienen. Es wird der Wärmebedarf ermittelt und relativ homogene Gebiete werden in Siedlungstypen eingeteilt. Anhand dieser Daten wird die Wärmedichte berechnet, welche als wichtiger Faktor für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen dient.

 

Nach der Erfassung der Wärmedichte und der notwendigen Temperaturniveaus werden die bestehenden Infrastrukturen der Wärmeerzeugung erfasst. Darauf aufbauend werden die Szenarien für die Zukunft entwickelt, welche u.a. Sanierungsmaßnahmen, Bebauungsentwicklungen und den demographischen Wandel berücksichtigen.

 

Bei der Entscheidungsfindung finden die Paramater Wirtschaftlichkeit, Treibhausgaseinsparung, Umwelt- und Naturschutz, sowie die regionale Wertschöpfung und Akzeptanz eine Rolle. Der Wärmeplan wird in die bestehenden Planungsinstrumente, wie beispielsweise die Bauleitplanung oder Satzungen integriert.

 

Darüber hinaus wird die Einbindung der Öffentlichkeit und eine breite Bürgerbeteiligung durch Informationsveranstaltungen und Workshops sichergestellt. Weitere Akteure. sollten in einer internen Projektgruppe zusammenkommen und den Prozess aktiv gestalten und voranbringen. Hierzu zählen u.a.  Industrie, Handel und Gewerbe, Umwelt- und Naturschutzverbände, Wohnungswirtschaft/-genossenschaften, Bezirksschornsteinfeger, verschiedene Fachbereiche aus der Stadtverwaltung (Stadtplanung, Stadtentwicklung, Klimaschutz…), politische Vertreter und Energieberater. Außerdem können untergeordnete Facharbeitsgruppen und Beiräte gebildet werden, die der zentralen Projektgruppe zuarbeiten.

Die Fülle der Aufgaben und die Erfahrung aus anderen Bundesländern, in denen die kWP bereits verpflichtend ist, zeigen, dass die Erstellung ein dauerhafter Multiakteurs-Prozess mit erheblichem Koordinierungsaufwand für die einzelnen Kommunen darstellt. Die Kommune als verantwortliches Organ für die ganzheitliche Umsetzung und Fortschreibung muss als Schnittstelle aller Akteure agieren und die Interessen aller Parteien berücksichtigen. Darunter versteht sich insbesondere die Koordination und Beteiligung aller externen und internen Belange, die Öffentlichkeitsarbeit, und Bürgerbeteiligung.

 

Finanzieller und personeller Aufwand

 

Die weitere detailliertere Vorgehensweise und ein Zeitplan wird aktuell zwischen der Stadt Oberhausen und der evo abgestimmt, wobei die in der schlussendlichen Gesetzgebung verabschiedeten Vorgaben und der Zeitrahmen berücksichtigt werden. Ebenso ist eine mögliche externe Unterstützung durch auf diesem Gebiet erfahrene Ingenieurbüros Gegenstand der derzeitigen Abstimmungen. Durch den interkommunalen Erfahrungsaustausch konnte ein Überblick über die Kosten und den zeitlichen Aufwand gewonnen werden. Bei einer Kommune der Größe von Oberhausen sollten demnach Kosten von ca. 250.000 € veranschlagt werden. Da das Thema „Wärme und Energie“ bereits Teil des Klimaschutzkonzeptes aus 2013 war, kann ein z.Zt. noch allgemein bestehender Fördermittelzugang über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) für die Stadt Oberhausen nicht mehr genutzt werden. Die damals diesbezüglich erstellten Planungen sind allerdings inzwischen veraltet und mit Blick auf die heutigen Anforderungen der Wärmeplanung nicht mehr nutzbar. Bei der Einführung der kWP als Pflichtaufgabe sind weitere Fördermittel nicht mehr zu akquirieren.

 

 

Da die kWP keine temporär befristete Projektarbeit ist, sondern ein ganzheitlicher Prozess, der fortlaufend bearbeitet und koordiniert werden muss, steigt der verwaltungsinterne Personalaufwand immens. Aufgrund der geschilderten Erfahrungen anderer Kommunen muss daher von einem Personalaufwand von zwei Vollzeitstellen für die Aufstellung, Begleitung und Koordinierung der Wärmeplanung ausgegangen werden. Dieses Personal ist im Bestand nicht vorhanden. In den nun kurzfristig anstehenden weiteren Planungsterminen mit der evo wird der exakte finanzielle und personelle Aufwand verifiziert. Bei Vorliegen der entsprechenden Planungen und konkreten Angaben zu Kosten und Personalstellen werden die zuständigen politischen Gremien einbezogen.

 

Kurzfassung

 

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) beschlossen. Damit werden die Kommunen über die jeweiligen Länder gesetzlich verpflichtet, die Wärmewende individuell, standortspezifisch und unter Berücksichtigung zukünftiger Klimaneutralität versorgungssicher zu gestalten. In vier aufeinanderfolgenden Phasen: 1. Bestandsanalyse, 2. Potentialanalyse, 3.Zielszenario, 4.Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog werden die Potentiale und Maßnahmen zur Dekabonisierung der Wärmeversorgung in Oberhausen ermittelt und umgesetzt. Aktuell wird der Prozess zwischen der Stadtverwaltung und der evo als städtischer Energieversorger abgestimmt. Nach bisherigem Stand ist die Stadt verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine abgestimmte Wärmeplanung vorzulegen.

 

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