Beschlussvorlage - B/17/3834-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Oberhausen Sterkrade für das o.g. Programmgebiet als Grundlage zur Durchführung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen (siehe Anlage 1).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/17/3458-01 vom 19.06.2023: Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzepts des Stadterneuerungsprojekts "Lebendige Zentren Oberhausen Sterkrade"

 

Drucksache V/17/1969-01 vom 26.04.2022: Umbauvorhaben Bahnhofstraße in Sterkrade – Geplante Vorgehensweise

 

Drucksache B/16/1159-01 vom 16.11.2015: Festlegung der Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade als Handlungsrahmen im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie Entscheidung über die Vergrößerung des Projektgebietes

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [x] Begründung:

 

Da es sich um einen Beschluss eines Konzeptes handelt, besteht keine Klimarelevanz.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 die Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade beschlossen, um den im Jahr 2015 gestarteten Stadterneuerungsprozess auf eine Beendigung auszurichten (Verstetigung) und dabei die noch offenen und weiter zu verfolgenden Maßnahmen zu benennen. Ferner sollen die begonnenen Einzelmaßnahmen (u.a. Kleiner Markt) zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Neben der Fokussierung und Bündelung der Ressourcen auf die IHK-Teilmaßnahmen zum Umbau der Bahnhofstraße wurde mit der Umnutzung des historischen Rathauses Sterkrade zur Städtischen Musikschule Oberhausen eine weitere IHK-Teilmaßnahme in das Maßnahmenportfolio aufgenommen (Vorlage B/17/3458-01).

 

In der vergangenen acht Jahren zeigten sich Akzentverschiebungen hinsichtlich der lokalen Herausforderungen des Stadterneuerungsgebietes. Themen der Integration, Inklusion, Gleichstellung sowie Klimaschutz und Klimaanpassung haben an Bedeutung zugenommen und sollten entsprechend in städtischen Planungen Berücksichtigung finden. Sowohl die Teilmaßnahmen im Rahmen der Umgestaltung der Bahnhofstraße als auch die Umnutzung des historischen Rathauses werden diesen lokalen Herausforderungen gerecht. Gemeinsam formen sie eine kohärente Gesamtmaßnahme für das Stadterneuerungsgebiet Sterkrade.

 

Für die Teilmaßnahme zur Verlagerung der Musikschule ist ein Zugang über das EFRE-Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“ vorgesehen. Gemäß der Förderbekanntmachung sollen die Finanzmittel dazu beitragen, die Defizite und Entwicklungshemmnisse in den Wohnvierteln (u.a. unzureichendes Wohnumfeld, schwache lokale Wirtschaft und schlechte Umweltbedingungen) abzubauen und neue Impulse zu setzen. Die Förderbekanntmachung besagt, dass insbesondere öffentliche Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern gefördert werden. Musikschulen werden zudem als beispielhafte förderfähige investive Baumaßnahme gelistet.

 

Im Rahmen weiterer Rücksprachen zwischen der Stadt Oberhausen und dem zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf wurde signalisiert, dass die Inhalte des im Juni 2023 aktualisierten integrierten Handlungskonzepts Sterkrade v.a. um die Herleitung der Herausforderungen des Stadtteils (inkl. einer Stärken-Schwäche-Analyse) zu ergänzen sei, um in Gänze den Anforderungen des EFRE-Förderprogramms „Wohnviertel im Wandel“ zu entsprechen. Insbesondere seien gemäß Teilnahmevoraussetzung der Förderbekanntmachung die Bestandsanalyse aus dem IHK 2015 zu aktualisieren, die Sicherung der Querschnittsziele des Programms darzustellen und der erfolgte Beteiligungsprozess intensiver zu beschreiben.

 

Die vollumfängliche Berücksichtigung dieser Anforderungen bedarf einer erneuten Aktualisierung des IHK Sterkrade und dessen Beschluss durch den Rat der Stadt Oberhausen. Hierbei werden die Inhalte des im Juni 2023 beschlossenen IHK nicht grundlegend verändert, sondern vor allem durch die zusätzlichen Anforderungen der EFRE-Förderung ergänzt. Die größten inhaltlichen Anpassungen erfolgten durch die Aufnahme der Kapitel 2 „Analyse“, Unterkapitel 3.1 „Beteiligungsprozess“ sowie Kapitel 7 „Neue Musikschule im historischen Rathaus Sterkrade“. In allen weiteren Kapiteln sind nur kleinere inhaltliche Anpassungen vorgenommen worden, die sich beispielsweise in der Aufnahme eines weiteren Handlungsfeldes „Soziale Teilhabe und Klimaschutz“ äußern. 

 

Die entsprechenden Antragsunterlagen für die EFRE-Förderung mit der erneut angepassten und vom Rat der Stadt beschlossenen Aktualisierung des IHK Sterkrade sind bis zum 31.10.2023 der Bezirksregierung einzureichen.

 

 

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Anlagen

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