Berichtsvorlage - M/17/3841-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Bezug

 

Bezug: M/17/2443-01; M/17/1291-01; B/16/4071-01

 

 

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 19.11.2018 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg Bottrop; Oberhausen-Osterfeld – Neue Mitte Oberhausen – Alt-Oberhausen – Mühlheim-Styrum beschlossen (B/16/4071-01). Die seit 2021 in Aufstellung befindliche Machbarkeitsstudie identifiziert, nach Prüfung verschiedener Trassenvarianten, eine Vorzugsvariante und umfasst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kosten-Nutzen-Analyse) als Voraussetzung für den Zugang zu Fördermitteln.

 

Zum letzten Sachstand (M/17/2443-01) wurde die Verwaltung gebeten, die Vorzugsvariante um mehrere Variantenprüfungen zu ergänzen. Die zu untersuchenden Varianten wurden gemeinsam von den planungspolitischen Sprechern, der Verwaltung und dem beauftragten Büro diskutiert. Basierend auf dem Wunsch von Variantenbetrachtungen wurde mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) abgestimmt, inwiefern eine Variantenbetrachtung der Vorzugsroute in die Machbarkeitsstudie aufgenommen werden kann, ohne förderschädlich zu sein. Im Ergebnis steht, dass in ausgewählten Abschnitten eine begründete Alternative zur Vorzugsvariante aufgenommen werden kann. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist für jede Variante aufzuzeigen; die Studie soll weiterhin eine klare Vorzugsvariante benennen. Mit der Erstellung der Varianten soll das bereits für die Studie beauftragte Büro Fischerplan zeitnah nachbeauftragt werden.

 

Ergänzend ist beabsichtigt, dass die geplante Radschnellverbindung im Rahmen des Landesbedarfsplan zu Radschnellverbindungen des Landes NRW aufgenommen wird. Dieser Landesbedarfsplan ist derzeit durch das MUNV NRW in Aufstellung und soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Im Rahmen mehrerer Gespräche – auch gemeinsam mit dem Ministerium und den Nachbarstädten Bottrop und Mülheim a. d. R. – wurde dieses Interesse seitens der beteiligten Städte geäußert. Im Rahmen der Aufstellung des Landesbedarfsplan Radschnellverbindungen wird geprüft, ob die in Rede stehende Radschnellverbindung aufgenommen werden kann.

 

Ausblick

 

Die Variantenuntersuchung soll beauftragt werden und der Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie bis Ende 2023 vorliegen. Die dafür voraussichtlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 18.000 EUR für eine Nachbeauftragung des Büros Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH stehen unter dem Auftrag 560012010190 – Kostenart 543132 – zur Verfügung.

 

Die Machbarkeitsstudie soll dem MNUV NRW mit Bitte um Berücksichtigung im Landesbedarfsplan Radschnellverbindungen zur Verfügung gestellt werden. Ob die Radschnellwegeverbindung in den Landesbedarfsplan aufgenommen wird, wird erst mit Abschluss des Landesbedarfsplan feststehen – dies wird Ende 2024 erwartet. Bei Aufnahmen können die Planungen gemeinsam mit Straßen.NRW vorangetrieben werden; erfolgt keine Aufnahme muss die Stadt Oberhausen prüfen, ob ein Ausbau auf Radschnellverbindungsstandard sinnvoll ist und die Planungen und Bau alleine vorantreiben.

Loading...