Berichtsvorlage - M/17/3673-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Stadt Oberhausen hat zum 31.05.2023 mehrere Förderanträge zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Anlass ist es, Zuwendung basierend auf der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) Mittel zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen gefördert zu bekommen.

 

  1.                Förderantrag Modal-Split Erhebung Stadt Oberhausen 2024

Die Modal-Split-Erhebung Stadt Oberhausen 2024 dient der Datengewinnung für die Priorisierung und Steuerung von verkehrlichen Maßnahmen zur Erreichung der städtischen Zielsetzungen, vor allem der Mobilitätsstrategie. Zudem wird so die Modal-Split-Befragung von 2014 fortgeschrieben, sodass bereits umgesetzte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden können. Konzipiert als repräsentative Haushaltsbefragung nach den Standards der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) soll die Befragung in Papierform, Online sowie bei Bedarf telefonisch in deutscher Sprache durchführbar sein. Die Teilnahme ist anonym und freiwillig. Die Befragung soll im 3. Quartal 2024 durchgeführt werden, sodass die Ergebnisse im ersten Quartal 2025 vorliegen. Es wird eine Förderung über 80% der Kosten in Höhe von 100.000 € für die Planung, Durchführung und Auswertung der Modal-Split-Erhebung beantragt.

 

  1.                Förderantrag Öffentlichkeitsarbeit Nahmobilität 2024

Die Öffentlichkeitsarbeit Nahmobilität 2024 bündelt verschiedene Aktivitäten rund um die Kommunikation zum Fuß- und Radverkehr mit dem Ziel der Stärkung der Nahmobilität. Der Förderantrag umfasst Maßnahmen wie die Aktualisierung und Digitalisierung des Radverkehrsplanes, der Durchführung des STADTRADELNS, die Beteiligung an der Europäischen Mobilitätswoche, der Kommunikation zur Infrastruktur sowie weitere kleinere Öffentlichkeitsarbeiten. Durch die unterschiedlichen Ansätze sollen möglichst viele Oberhausener:innen erreicht werden. Alle Maßnahmen sollen in 2024 durchgeführt werden. Es wird eine Förderung über 80% der Kosten in Höhe von 35.000 € für die Öffentlichkeitsarbeit beantragt.

 

  1.                Förderantrag Dauerzählstellen in Alt-Oberhausen

Die Dauerzählstellen in Alt-Oberhausen ermöglichen eine Beobachtung der Radverkehrsentwicklung und dienen zur Planung und Priorisierung geeigneter Radverkehrsprojekte. Bei den Dauerzählstellen handelt es sich um vier Radzählstellen ohne Display und zwei Fahrradbarometer, bei denen die gezählte Anzahl an Fahrradfahrenden als Tages- und Jahreswert auf einem Display dargestellt wird. Die sechs Standorte befinden sich innerhalb des Radverkehrsnetzes. Die Installation der sechs Dauerzählstellen soll im 3. Quartal 2024 erfolgen. Es ist eine Förderung über 80% der Kosten in Höhe von 193.800 € für die Planung und den Bau der Dauerzählstellen beantragt.

 

4. Förderantrag Radabstellanlagen an Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Geschäftsbereichen

Die Radabstellanlagen an Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Geschäftsbereichen dient der Radverkehrsförderung innerhalb der Stadt Oberhausen. Der Mangel an qualitativ hochwertigen Radabstellmöglichkeiten beeinträchtigt die Bereitschaft zur Nutzung des Fahrrades. Um den Bedürfnissen der Bürger:innen gerecht zu werden, sollen ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen geschaffen werden. Die Aufstellung der Radabstellanlagen ist für die erste Hälfte 2024 geplant. Es wird eine Förderung über 80 % der Kosten in Höhe von 47.430 € für die Beschaffung und Aufstellung der Radabstellanlagen beantragt.

 

5. Förderantrag Radabstellanlagen an erprobten Standorten

Die Installation von Radabstellanlagen an vorher erprobten Standorten hat das Ziel, das richtige Maß an dauerhaft zu installierenden Fahrradlehnbügeln zu identifizieren und diese bedarfsgerecht aufzustellen. Dazu werden versetzbare Fahrradabstellmöglichkeiten, sogenannte Bike Ports, beschafft, die an unterschiedlichen Standorten aufgestellt und deren Nutzung in Hinblick auf dauerhafte Radabstellanlagen evaluiert wird. Es ist beabsichtigt, je eine versetzbare Fahrradabstellanlage pro Bezirk einzusetzen. Vorschläge für Standorte der versetzbaren Fahrradabstellanlagen können auch von Einwohnenden der Stadt Oberhausen erfolgen. Die Umsetzung erfolgt bis zum Ende des Jahres 2024. Es wird eine Förderung über 80 % der Kosten in Höhe von 26.520 € für die Planung und Durchführung der Maßnahme beantragt.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2024ff. wird ein entsprechendes Budget für den Eigenanteil der Stadt Oberhausen zur Umsetzung der Maßnahmen angemeldet.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung wird mündlich über die Maßnahmen näher informiert. Es wird um eine Kenntnisnahme der Förderanträge gebeten.

 

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