Berichtsvorlage - M/17/3732-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW und gemäß § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Sozialausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.

Der Sozialausschuss nimmt den Halbjahresbericht 2023 des Eigenbetriebes „ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen“ zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen

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