Berichtsvorlage - M/17/3743-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Im Rahmen der Verfügung „Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise“ des Stadtkämmerers vom 17.04.2020 konnten rd. 2 Mio. € identifiziert werden, die genutzt werden konnten, um Auswirkungen der Corona-Pandemie im Wesentlichen in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit und Tourismus abzufedern. Da es sich bei einer solchen kommunalen Unterstützung um eine freiwillige Leistung handelt, muss diese deshalb an anderer Stelle kompensiert werden. Dies ist im Rahmen der o.g. Verfügung vom 17.04.2020 geschehen.

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt zum Sofortprogramm Sonderförderung Corona (Drucksache B\16\5937-02) am 14.09.2020 war seit dem 01.10.2020 eine Antragsstellung für vier verschiedenen Antragsalternativen möglich. Die Antragsfrist wurde durch jeweilige Beschlüsse insgesamt zweimal verlängert. Die Frist endete endgültig am 30.04.2021.

 

Die Antragsberechtigungen und -bedingungen zur Bewilligung von Anträgen wurden im Rahmen des Ratsbeschlusses festgelegt und im Nachgang verifiziert. Unter anderem wurde festgelegt, dass seitens der Antragssteller kein Anspruch auf Bundes-/Landesmittel bestehen darf bzw. keine Mittel erhalten wurden (Ausnahme: Kurzarbeitergeld).

 

Es wurden 130 Anträge gestellt, über die durch die Verwaltung wie folgt entschieden wurde:

 

Anzahl gestellter Anträge

130

davon:

 

Anzahl bewilligter Anträge

89

Anzahl abgelehnter Anträge

17

Anzahl zurückgezogener Anträge

11

Anzahl ungültiger/doppelter Anträge

12

Anzahl Anträge außerhalb der Frist

1

 Stand: 10.05.2023

 

Die o.g. 89 bewilligten Anträge teilen sich innerhalb der Antragskategorien wie folgt auf:

 

Antragskategorie

Anzahl Anträge

bewilligte Summe

zurück-

geforderte Summe

verfügbar per Ratsbeschluss v. 14.09.2020

Projektförderung

50

702.936,94 EUR

1.758,92 EUR

700.000,- EUR

Härtefallfonds

12

65.109,50 EUR

---

300.000,- EUR

Notfallfonds

26

374.874,76 EUR

15.000,00 EUR

900.000,- EUR

Eigenanteilsförderung

1

5.043,50 EUR

---

100.000,- EUR

Summe

89

1.147.964,70 EUR

16.758,92 EUR

2.000.000,- EUR

Stand: 10.05.2023

Insgesamt wurden damit an berechtigte Antragssteller/innen ursprünglich Mittel in Höhe von 1.131.205,78 Mio. EUR bewilligt. Aufgrund von nicht nachweisbaren Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der Überprüfung der Verwendungsnachweise wurden Mittel in Höhe von 16.758,92 EUR zurückgefordert.

 

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss aufgrund der Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 03.05.2021 wurden folgende weitere Verwendungen bereits festgelegt:

 

-          Einführung eines City-Gutschein-Systems für Gastronomie, Kultur- und Freizeitanbieter in Oberhausen mit einer Förderung in Höhe von 500.000,- EUR

 

-          Einführung eines neuen Online-Erlebnis und Buchungsportals mit einer Förderung in Höhe von 50.000,- EUR
 

-          Entwicklung und Durchführung einer Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen mit einer noch zu bestimmenden Förderhöhe
 

 

Ebenso wurde eine Antragsstellung für das Programm „Kultursommer 2021“ der Kulturstiftung des Bundes beschlossen. Das Programm wurde mit vorläufigem positivem Förderbescheid vom 25.05.2021 über 451.600,- EUR genehmigt. Für die Übernahme des Eigenanteils des Förderprojekts i.H.v. 120.400,- EUR wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 50.000,- EUR bereitgestellt. Der Restbetrag in Höhe von 71.000,- EUR wurde über die Restmittel der Corona-Sonderförderung zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten (s. Antragsvorlage der CDU-Fraktion Drucksache A/17/0646-0), inwieweit die verbliebene Summe im Sofortprogramm Sonderförderung Corona durch Anpassung der Richtlinien zur Zweitförderung von Antragsstellern, die bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben, zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2021 wurde festgelegt, keine weitere Förderrunde im Rahmen des Sofortprogramms Sonderförderung „Corona“ der Stadt Oberhausen vorzunehmen.
 

In Ergänzung zum Beschluss des Rates vom 03.05.2021 wurde durch den Rat der Stadt beschlossen die verbleibenden Restmittel - welche über das Sofortprogramm Sonderförderung Corona nicht ausgeschöpft wurden und über deren Verwendung noch kein Beschluss erfolgte - für die Umsetzung folgender Maßnahmen in entsprechender Höhe zu verwenden:


- Entwicklung und Durchführung der Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen in Höhe von 194.000,- EUR

 

- Sicherstellung des Eigenanteils zum Förderprojekt „Kultursommer 2021“ in Höhe von maximal 71.000,- EUR.

 

Entsprechende Haushaltsmittel standen, aufgrund der Bildung einer Rückstellung (132 – Coronahilfen), unter dem Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.

 

Abschließend ergibt sich folgende Darstellung für die Verwendung der finanziellen Mittel und Zahlungsströme:

 

2020:

 

Gesamtbetrag:

1.999.937,81 EUR

davon Corona-Sonderförderung

-403.137,81 EUR

Rückstellungsbildung

1.596.800,00 EUR

 

 

 

 

2021:

 

Anfangsbestand der Rückstellung 01.01.2021

1.596.800,00 EUR

Unterjährige Buchungen:

 

Corona-Sonderförderung

  -744.826,89 EUR

OWT City-Gutscheine

  -250.000,00 EUR

Gutschrift Rückforderungsbetrag

  + 15.000,00 EUR

Kultursommer 2021 (Teilbetrag des Eigenanteils)

  -  71.000,00 EUR

Restbetrag der Rückstellung 31.12.2021

= 545.973,11 EUR

 

2022:

 

Anfangsbestand der Rückstellung 01.01.2022

545.973,11 EUR

Unterjährig gebucht wurden:

 

OWT GmbH Freizeit- und Erlebnisportal

-  50.000,00 EUR

OWT GmbH Neustart Oberhausener Tourismus

-194.000,00 EUR

Restbetrag der Rückstellung 31.12.2022

=301.973,11 EUR           

 

Es erfolgte eine Rückerstattung im Ertragskonto 448800 im Haushaltsjahr 2022 i. H. v. 1.758,92 EUR. Insgesamt wurden damit (in den Jahren 2020-2022) 1.696.205,78 EUR verausgabt.

 

Gemäß des Ratsbeschluss B/17/0814-01 vom 28.06.2021 i. V. m. B/17/0608-01 vom 03.05.2021 70 sollten weitere Restmittel in Höhe von 250.000 EUR für weitere OWT City-Gutscheine verwendet werden, diese sind aufgrund der Erfahrungswerte in der Corona-Pandemie nicht abgerufen worden.

Nach Mitteilung der OWT GmbH ergibt die Schlussrechnung zu den OWT City-Gutscheinen einen Bedarf von 67.114,85 EUR, so dass hier ein Erstattungsanspruch der Stadt von 182.885,15 EUR besteht.

 

Die in der Bilanz ausgewiesene Rückstellungssumme in Höhe von 301.973,11 EUR wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 ertragswirksam aufgelöst.

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