Beschlussvorlage - B/17/3728-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das „Aktionsprogramm Integration“ im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 330003010910 – Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 501900 - Aufwendungen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 522.213,64 EUR zu.

 

 

Deckungsvorschlag

Die Aufwendungen sind zu 100% durch die Bewilligung der Fachbezogenen Pauschale für die Umsetzung „Aktionsprogramm Integration“ in NRW gedeckt:

 

Überplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 330003010910 – Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 414100 - Zuweisungen vom Land, in Höhe von 522.213,64 EUR durch Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 03.07.2023 (AZ: 48.02.20.16-AKI2023).

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ X ] Begründung: Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die fachbezogene Pauschale in Höhe von 522.213,64 Euro dient der Umsetzung des „Aktionsprogramm Integration“.

 

Um die Integration von schutzsuchenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine in nordrhein-westfälischen Schulen gelingend zu gestalten, ohne dass die Schulen vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Herausforderungen überlastet werden, stellt die Landesregierung insgesamt 49 Mio. Euro für ein „Aktionsprogramm Integration“ zur Verfügung.

 

Mit dem Aktionsprogramm soll ermöglicht werden, vor Ort individuelle Förderangebote auf- und auszubauen, befristet zusätzliches Personal einzustellen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu organisieren sowie ggf. an bereits erfolgreich umgesetzte bzw. angestoßene Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

 

Die Integration der infolge des Krieges in der Ukraine zugewanderten Schülerinnen und Schüler trifft die nordrhein-westfälischen Schulen in einer schwierigen Ausgangslage. Vielerorts sind das Aufholen von Lernrückständen und das Aufarbeiten psychosozialer Folgen aus der Zeit der Corona-Pandemie noch nicht abgeschlossen. Das Aktionsprogramm soll daher allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen zugutekommen, um die Schulen dabei zu unterstützen, den Bildungsanspruch aller Kinder und Jugendlichen auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen zu erfüllen.

 

Es werden Maßnahme gefördert, die dabei unterstützen, den Bildungsanspruch aller Schülerinnen und Schüler auch unter erschwerten Bedingungen zu erfüllen.

 

Es können individuelle Förderangebote und Kooperationen mit außerschulischen Partnern beispielsweise in den folgenden Bereichen umgesetzt werden:

  • zur Sprachförderung
  • für die Alltagsintegration
  • zur Beratung von Eltern
  • zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe
  • oder zur Ausstattung mit zusätzlichem Lern- und Lehrmaterial zur Sprachförderung

 

Auch die Unterstützung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit angebotenen Maßnahmen ist möglich.

 

Darüber hinaus kann über das Schulträgerbudget befristet zusätzliches Personal (keine Lehrkräfte) eingestellt werden, dazu gehören beispielsweise

  • Fachkräfte für Schulsozialarbeit
  • zusätzliche administrative Unterstützung bei der Umsetzung des Programms (beim Schulträger)

 

Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der jeweiligen Fördersumme je Schulträger entspricht der Differenz der Anzahl von ausländischen Schülerinnen und Schülern zwischen den Amtlichen Schuldaten (ASD) 2021/2022 und 2022/2023. Dabei werden nicht nur geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, sondern neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler der allermeisten Nationalitäten in den Blick genommen.

 

Die Mittel des „Schulträgerbudgets Integration“ werden als fachbezogene Pauschale zur Verfügung gestellt. Der Verwendungszeitraum für die Gelder erstreckt sich vom 7. August bis zum 31. Dezember 2023. Das Budget muss bis spätestens Ende Februar 2024 kassenwirksam ausgezahlt sein. Die nicht verbrauchten Mittel sind bis zum 31.03.2024 unaufgefordert zurückzuzahlen.

 

Die Gelder können von den Schulträgern schulbezogen oder schulübergreifend dazu genutzt werden, um vor Ort individuelle Förderangebote auf- und auszubauen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu organisieren.

 

Die umgesetzten Maßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Der Schulträger und die Schulen müssen Belege, für die von ihnen umgesetzten Maßnahmen vorhalten, aber nicht einreichen. Über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger sowie die Schulen ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen und im Falle einer Prüfung sämtliche Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.

 

Schulträger dürfen Schulen Budgets aus der fachbezogenen Pauschale „Aktionsprogramm Integration“ unmittelbar für die Umsetzung von Förderangeboten im Sinne des Verwendungszwecks zur Verfügung stellen. Der Schulträger ist frei in seiner Entscheidung, ob und in welchem Umfang er seinen Schulen Gelder unmittelbar für die Umsetzung von Förderangeboten im Sinne des Verwendungszwecks zur Verfügung stellt. Die Verteilung der Mittel liegt im Ermessen des Schulträgers. Aus der Anlage I ist die Budgetierung Oberhausener Schulen auf Grundlage der Schülerzahlen zu ersehen sowie Mittel für eine Fortbildung von pädagogischen Personal im Offenen Ganztag.

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Anlagen

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