Beschlussvorlage - B/17/3718-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Helferprogramm im Offenen Ganztag für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Zylka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.09.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.09.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Helferprogramm im Offenen Ganztag im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen, Kostenart 501900 - Aufwendungen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 361.550,00 EUR zu.
Deckungsvorschlag
Überplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100 - Zuweisungen vom Land, in Höhe von 361.550,00 EUR durch Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf.
Sachverhalt
Begründung
Im Schuljahr 2023/2024 sollen für die Dauer vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2023 im Bereich der Gemeinde/der Stadt/des Kreises/des Ersatzschulträgers Maßnahmen des „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote / Aufholen nach Corona“ nach dem RdErl. Des MSB v. 14.06.2023 (BASS 11-02 Nr. 44) umgesetzt werden.
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen in Höhe von 361.550,00 EUR um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung des Abbaus von Lernrückständen, zur individuellen pädagogischen Förderung oder zur organisatorischen Unterstützung und Entlastung des pädagogischen Personals für das Schuljahr 2023/2024 längstens bis zum Ablauf des 31.12.2023 gerecht zu werden.
Der Schulträger Stadt Oberhausen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Maßnahmenträger mit der Durchführung des Helferprogramm im Offenen Ganztag zu beauftragen. Die Mehraufwendungen entstehen durch die Verlängerung des Helferprogramms bis zum 31.12.2023.
