Beschlussvorlage - B/17/3680-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzliches Budget für den kommunalen Anteil Schulsozialarbeit ab 2023ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.09.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.09.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der einmaligen Erhöhung der kommunalen Anteile der Schulsozialarbeit um 178.620,- Euro (9.160,- Euro/Stelle für 19,5 Stellen) für das Jahr 2023 zu und beschließt eine Steigerung von 3 % für 2024, sowie eine Steigerung von jährlich 2,5 % ab 2025 ff. bei den Personalkosten der kommunalen Schulsozialarbeit im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben. Die Auszahlung an die Träger erfolgt entsprechend der kommunalen Stellenanteile.
Sachverhalt
Begründung
Die fünf Träger der Schulsozialarbeit haben sich wegen der Finanzierung der Schulsozialarbeit an den Bereich Schule gewandt. Hintergrund ist, dass aufgrund der Sach- und Personalkostensteigerungen 2022 und 2023, der steigenden Overheadkosten und der nicht Berücksichtigung einer Dynamisierung in der Kalkulation, strukturelle Defizite drohen, die die Träger zu einer Reduzierung ihres Angebotes veranlassen, sofern keine Kompensation erfolgt. Derzeit sieht die Förderung 70.000 Euro Personalkosten plus 10 % für Overhead vor, insgesamt 77.000 Euro pro Stelle. Es wird bei den Personalkosten von einer Eingruppierung im TVÖD S12 Stufe 4 ausgegangen. Hier sind jedoch die Tariferhöhungen für 2022 und 2023 noch nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden Sachkosten in Höhe von 3.000 € pro kommunaler Stelle, 10 % Overheadkosten (bleibt wie gehabt), sowie 8 % prospektive Gehaltssteigerung für 2023 prognostiziert. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
- 70.000 Euro Grundgehalt S 12 (4) plus 8 % Steigerung ergeben 75.600 Euro
- 10 % Overhead ergeben 7.560 Euro
- 3.000 Euro Sachkosten.
Die angesetzte 8 % Erhöhung kann als plausibel eingestuft werden und –ausgehend von 70.000 EUR Personalkosten- wie folgt verifiziert werden:
- 2,1 % Einmalzahlung i.H.v. insgesamt 1.500,00 € im Juni
- 4,9 % SuE-Zulage: Zahlung von Zulagen von jeweils 180 € im Monat rückwirkend zum 01.07.22 für alle Beschäftigten ab Entgeltgruppe S11
- 1 % Regenerationstage: Alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr rückwirkend zum 01.01.22.
Die neue Förderung würde demnach für 2023 bei 86.160 Euro liegen. Die Träger bitten daher darum, in diesem Jahr den zusätzlichen und notwenigen Zuschuss in Höhe von 9.160 Euro pro kommunaler Stelle anzuerkennen. Der Bereich 3-3/Schule hält die Berechnung für sachlich und rechnerisch nachvollziehbar. Der kommunale Stellenplan der Schulsozialarbeit weist aktuell 19,5 Stellen auf.
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Veränderungen errechnen sich die zusätzlichen Aufwendungen wie folgt:
9.160 Euro x 19,5 Stellen = 178.620,- Euro.
Auf Grund von nicht besetzten Stellen bei den Trägern (durch Fachkräftemangel) ist eine Kompensation zu erwarten. Sollten widererwarten bis Ende des Jahres Stellen kurzfristig besetzt werden können und dadurch die Kompensation geringer ausfallen, wäre eventuell ein Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen bis zum Ende des Jahres zu stellen.
Im Haushaltsjahr 2024 wird nochmal einmalig von den Trägern eine Dynamisierung von 3 % bei den Personalkosten erwartet, die bei den Haushaltsanmeldungen für das Haushaltjahr 2024 zu berücksichtigen wären, ab 2025 ff. analog zu der übrigen Dynamisierung der Personalkosten 2,5 %, somit
Die Vergleichsrechnung stellt dar, dass die Kosten der Schulsozialarbeit in rein kommunaler Hand nicht wirtschaftlicher als zum aktuellen Modell wären. Hinzu kämen bei den kommunalen Ausgaben ebenfalls die bei den Trägern berücksichtigten Steigerungen des Gehaltes sowie der analogen Regenerationstage.
Es wurden im Rahmen einer Vergleichsberechnung die Kosten der Abwicklung der Schulsozialarbeit bei Wahrnehmung allein durch die Stadt Oberhausen oder alternativ durch die freien Träger gegenübergestellt-
Kosten Träger: 1.680.120,- Euro (Basis 86.160,- Euro/Stelle)
Kosten Stadt Oberhausen 1.728.919,- Euro
