Beschlussvorlage - B/17/3818-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Beteiligung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen an der Interessensbekundung für den SJK 2023-Förderaufruf.

 

Im Haushalt der Stadt Oberhausen werden Eigenmittel in Höhe von 2,9 Mio. EUR bei einer erwarteten Bundesfördersumme von 6,0 Mio. EUR im Zeitraum 2024 bis 2028 zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich der Förderzusage durch den Bund. Die Gesamtprojektkosten betragen 8,9 Mio. EUR im Förderzeitraum.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [x] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [ ]

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Anlass und Verfahren SJK-Förderaufruf 2023

Die rechtliche Grundlage für den SJK Förderaufruf 2023 ist §2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (Klima- und Transformationsfondsgesetz - KTFG). Das Sondervermögen ermöglicht zusätzliche Programmausgaben zur Förderung von Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3905) geändert worden ist, dienen. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben.

 

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden mehrjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Zudem werden Städte und Gemeinden weiterhin dabei unterstützt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Projekte müssen zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein. Die für die Förderrunde 2023 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 400 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt; es sind Jahresraten bis einschließlich 2028 für die Förderung vorgesehen. Interessenbekundungen können bis zum 15. September 2023 digital eingereicht werden.

 

Das Theater Oberhausen erfüllt nach unserer Ansicht sowohl die Auswahlkriterien als auch die Fördervoraussetzungen. Es ist beabsichtigt, bis zum 15. September 2023 fristgerecht die Projekt- und Planungsunterlagen digital im Online-Förderportal des Bundes easy-Online einzureichen. Der Ratsbeschluss wird fristgerecht bis zum 5. Oktober 2023 nachgereicht.

Die maximale Förderhöhe des Bundes als Zuschussförderung liegt bei 6,0 Mio. EUR, die Förderquote bei nachgewiesener Haushaltsnotlage beträgt 75% (sonst 45%).

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Auswahl der für eine Förderung in Betracht kommenden Projekte entscheiden.

 

Mit dieser Beschlussvorlage stellt die Stadt Oberhausen für das Vorhaben eine Gesamtfinanzierung in Höhe von mindestens 25% der Projektkosten sicher.

 

 

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Ziel des Projektes ist die Umsetzung der mit Priorität 2 projektierten und geförderten investiven Maßnahmen im Gebäudebereich Studio/Saal 2 inkl. Foyer, Innenhof, Pforte sowie Technik-Räume. Mit der Interessensbekundung für SJK 2023 liegt ein Projektkonzept vor, das zielgerichtete Investitionen in eine verbesserte Betriebsökologie für mehr Klimaschutz mit einer Reihe umsetzbarer betriebsökologischer Maßnahmen vorsieht. Dazu ist vorgesehen, den stark sanierungsbedürftigen Teil des Kulissengebäudes am Theater abzureißen, funktional wie energetisch optimiert neu im Passivhaus-Standard zu bauen und Photovoltaik-Lösungen an beiden Standorten, Will-Quadflieg-Platz sowie Lessingstraße anzubringen. Dazu liegen aktuelle Gutaschten mit technischen und wirtschaftlichen Berechnungen eines Ingenieurbüros dem Theater und der SBO vor.

Zudem soll eine energetische Sanierung des Daches des Verwaltungstraktes entlang der Ebertstraße erfolgen (Dämmung, Photovoltaik, etc.), die noch nicht im laufenden Sanierungsumfang enthalten ist. Ebenso ist eine Umrüstung der bestehenden 20 bis 30 Jahre alten Bühnenbeleuchtung (Scheinwerfer) sowie Saalbeleuchtung auf moderne, stromsparende Installationen und Betriebsmittel vorgesehen. Für den Theaterbetrieb ist diese Investition ein entscheidender Hebel zur Senkung des Stromverbrauchs und CO2-Fußabdrucks für den operativen Spielbetrieb am Theater (Referenz: Forschungsprojekt der TH Köln: die Beleuchtung, v.a. Scheinwerfer im Theatersaal und auf der Bühne wurden als die größten Stromverbraucher von Theaterspielstätten identifiziert; neben Klima und Heizung).

Im Zuge des SJK 2023 Förderaufrufs soll zudem die Wärmeversorgung des Probenzentrums und der Theaterwerkstätten in der Lessingstraße von Gas auf Restholzverwertung umgestellt werden. Ein Fernwärmeanschluss ist dort auf absehbare Zeit nicht realisierbar.

 

Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung

Relevant für die Vergabe ist außerdem, dass EnergieEffizienzExperten (EEE-Experten) an der Projektskizze sowie im Bauvorhaben beteiligt sind. Kosten für energetische Fachplanung- und Baubegleitungsleistungen sind ansetzbar.

Es ist zu erwarten, dass zwischen 180 bis 300 Projektanträge im Rahmen des Förderaufrufs 2023 eingereicht werden. Gemäß Aussage des Fördergebers am 19.07.2023 werden viele kleinere Vorhaben und wenige große Anträge erwartet. Eine online-Mentimeter-Umfrage ergab einen rechnerischen Mittelwert aller Vorhaben von rd. 7,3 bis 8,0 Mio. EUR Gesamtprojektkosten; demnach könnten rd. 50 Vorhaben bewilligt werden.

 

Zeitlicher Ablauf

16.06.2023  Projektaufruf

19.07.2023  Informationsveranstaltung

15.09.2023  Antragsfrist für Interessensbekundung in Online-Portal (Nachreichfrist für notwendigen Ratsbeschluss ist 05.10.2023)

Bis 31.12.2023  Projektauswahl

Ab 01/2024  Informationsschreiben für Kommunen

02/2024  Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren

Ab 02/2024  Start Koordinierungsgespräche; anschließend Einreichen

Zuwendungsantrag (Frist idR 4 Wochen)

Im Laufe 2024 Erteilung Zuwendungsbescheide

Ab Q3/2024  Möglicher Umsetzungsbeginn

31.12.2028  Verbindlicher Projektabschluss

 

 

Ausgaben und Finanzierungsplan

Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf rd. 8,9 Mio. EUR (brutto). Aktuell stellt sich der Ausgaben- und Finanzierungsplan wie folgt dar:

 

Gesamtausgaben der Maßnahme

8.900.000 EUR

Eigenmittel

0 EUR

Finanzierungsplan der Gesamtausgaben

 

Mittel der Stadt/Gemeinde

2.900.000 EUR

Mittel des Kreises

0 EUR

Landesmittel ggf. beantragt

0 EUR

SJK Mittel

6.000.000 EUR

Davon voraussichtlich in 2024

0 EUR

Davon voraussichtlich in 2025

1.000.000 EUR

Davon voraussichtlich in 2026

2.000.000 EUR

Davon voraussichtlich in 2027

2.800.000 EUR

Davon voraussichtlich in 2028

200.000 EUR

Zusammen (brutto)

8.900.000 EUR

 

Aufteilung nach Kostengruppen

 

Kgr 300 – Bauwerk – Baukonstruktion

3,4 Mio. EUR

Kgr. 400 – Bauwerk – Technische Anlagen

2,9 Mio. EUR

Kgr. 500 – Außenanlagen und Freiflächen

0,2 Mio. EUR

Kgr. 700 – Baunebenkosten, v.a. Planungsleistungen

1,0 Mio. EUR

Mehrwertsteuer 19%

1,4 Mio. EUR

Zusammen (brutto)

8,9 Mio. EUR

 

Aufteilung nach Maßnahmen

 

Theater Oberhausen, Will-Quadflieg-Platz

5,6 Mio. EUR

Photovoltaik

1,6 Mio. EUR

Geplanter Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Prio 2)

2,1 Mio. EUR

Kulissenlager als Passivhaus

0,8 Mio. EUR

Energetische Sanierung Beleuchtung / LED

1,1 Mio. EUR

Probenzentrum & Theaterwerkstätten

0,9 Mio. EUR

Photovoltaik

0,6 Mio. EUR

Wärmeversorgung / Restholzverwertung

0,3 Mio. EUR

Gesamtsumme geplante Maßnahmen

6,5 Mio. EUR

Bau-Nebenkosten 15%

1,0 Mio. EUR

Mehrwertsteuer 19%

1,4 Mio. EUR

Zusammen (brutto)

8,9 Mio. EUR

 

 

 

 

 

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Anlagen

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