Beschlussvorlage - B/17/3749-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss der Stadt Oberhausen genehmigt gemäß § 60 II 2 GO NRW folgende von Oberbürgermeister Daniel Schranz und Bürgermeister Manfred Flore am 26. Juni 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

„Das beantragte Vorhaben des Kunstverein Oberhausen e.V. wird mit 3.000,00 Euro unterstützt.

Finanzmittel stehen im Geschäftsjahr 2023 in entsprechender Höhe bei Produkt 040801 – Kulturbüro – Auftrag 860004080100 – Kulturbüro – Sachkonto 531823 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, kulturelle Aktivitäten – zur Verfügung.“

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/3653-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ ] Begründung:

 

keine Einschätzung der Klimarelevanz, da Zuschuss an Dritte

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 26. Juni 2023 haben Oberbürgermeister Daniel Schranz und Bürgermeister Manfred Flore nach § 60 II 1 GO NRW die als Anlage dieser Drucksache beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

Gemäß § 60 II 2 GO NRW ist eine nach § 60 II 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Kulturausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Anlagen

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