Berichtsvorlage - M/17/3741-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zum Rechtsanspruch im Offenen Ganztag
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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23.08.2023
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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14.09.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Dieser Rechtsanspruch soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden.
Geregelt wird der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII, § 24). Dieser sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Nun liegt es in der Verantwortung der Bundesländer, das Bundesgesetz in Landesausführungsgesetze umzusetzen. Hier ist Nordrhein-Westfalen bereits gut aufgestellt. Die Regelung, dass eine Ganztagsbetreuung auch an Schulen stattfinden kann, ist hier sowohl im Kinderbildungsgesetz (§ 4) als auch im Schulgesetz (§ 9) verankert und wird im Rahmen der OGS umgesetzt.
Um weitere Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches im Offenen Ganztag fand am 14. Juni 2023 ein Verwaltungsgespräch „Ganztag“ in der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Eingeladen zu diesem Gespräch hatten das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW und das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW.
In dem Verwaltungsgespräch wurde die aktuelle Situation im Offenen Ganztag dargestellt, die die Rahmenbedingungen zum Förderprogramm „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ sowie die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Platz im Offenen Ganztag beinhaltet.
Zu den einzelnen Themenbereichen soll es in Zukunft weitere Informationsveranstaltungen auf unterschiedlichen Ebenen geben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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651,4 kB
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