Beschlussvorlage - B/17/3601-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der „Wissenschaftscampus NRW“ gGmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Silvia Gacek
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die Wissenschaftscampus NRW gGmbH (haftungsbeschränkt) gemäß dem als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zu gründen.
Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichtsbehörde das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW ohne Beanstandungen abschließt.
- Der Rat beschließt für das Jahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 25.000,00 EUR.
Investitionsmaßnahme | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
950015040100500 Wissenschaftscampus | Wissenschafts- Campus NRW GmbH | 783400 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen | Einzahlung Stammeinlage | 25.000,00 € |
Deckungsvorschlag: Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Zielsetzung
Ziel ist es, mit dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag eine langfristige und tragfähige organisatorische Grundlage für die Arbeit des „Wissenschaftscampus NRW“ (WICA) zu schaffen.
Hintergrund
Die Initiative zur Gründung dieser Einrichtung geht zurück auf eine zweigleisige Entwicklung im Jahr 2022:
Zum einen hat der Oberbürgermeister im Februar 2022 vor dem Hintergrund intensiver Vorberatungen entschieden, den bisherigen Bereich 4-5 mit Wirkung zum 1. Mai 2022 zu einem Bereich „Integrierte Stadtentwicklung und Statistik“ weiterzuentwickeln. Ergänzt wurde der so neu strukturierte Bereich durch die Organisationseinheit eines „Reallabors Transformation“.
Mit der Neustrukturierung des Bereichs 4-5 und der Schaffung des Reallabors Transformation wurden, so die Herleitung, „die notwendigen organisatorischen und personellen Bedingungen von städtischer Seite für die schrittweise Umsetzung dieses Vorhabens geschaffen“. Vor dem Hintergrund dieser organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungen wurde eine Kooperationsvereinbarung (Anlage 1 und 2) zwischen NRW School of Governance, Institut für Journalismus und Public Relations der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen und Stadt Oberhausen am 25. Mai 2022 von den Vertretern der drei Kooperationspartner unterzeichnet. Darin erklären alle Partnerinstitutionen im Sinne einer „Mitwirkungs- und Kooperationszusage“ ihre Bereitschaft, den „Aufbau des Wissenschaftscampus NRW“ sowohl in der „Gründungsphase“ als auch in allen „anschließenden Phasen und Weiterentwicklungen“ zu unterstützen (S. 1).
Dem trägt der vorliegende Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) nun Rechnung, indem er die formale Grundlage und langfristige organisatorische Struktur des Wissenschaftscampus NRW konkretisiert.
Anforderungen an die künftige Organisationsstruktur
Entlang der Kooperationsvereinbarung wurden drei zentrale Anforderungen definiert, denen die künftige Organisationsform und -struktur des Wissenschaftscampus NRW Rechnung tragen sollte, und die es gilt, gemeinsam zu adressieren:
- Es geht um die Gründung einer innovativen, kooperativen, hochschulformübergreifenden Wissenschaftseinrichtung in unmittelbarer organisatorischer und inhaltlicher Verbindung mit der Stadt Oberhausen, konkret mit dem Bereich 4-5 „integrierte Stadtentwicklung und Statistik“.
- Die Einrichtung muss eine tragfähige organisatorische Basis liefern, um die bereits gewonnenen, aber darüber hinaus auch neue und zusätzliche Kooperationspartner mit Blick auf das inhaltliche Vorhaben institutionell zu integrieren.
- Die Organisationseinheit muss bislang fehlende Möglichkeiten zur Beantragung, Vereinnahmung und Verausgabung von Dritt- und Fördermitteln erhalten. Das gilt insbesondere mit Blick auf Programme zur Forschungsförderung, die Zusammenarbeit von Wissenschaftseinrichtungen mit Kommunen sowie das Einwerben von Drittmitteln bei einschlägig tätigen Fördereinrichtungen.
Beratungsverfahren und Vorbereitung
Zur ersten Vorklärung entlang der oben skizzierten Anforderungen wurden zahlreiche Vor- und Informationsgespräche geführt, in die auch die beiden wissenschaftlichen Kooperationspartner involviert waren. Konsultiert wurden einschlägige Institutionen aus Wissenschaft und Wissenschaftsmanagement, Kommunen und Kommunalverbänden sowie Akteuren der Förderlandschaft (u.a. Deutscher Hochschulverband, Stifterverband der deutschen Wissenschaft, Stiftung Mercator, Wissenschaftszentrum Berlin). Hieraus ergab sich auch der Kontakt zu einer einschlägig tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Essen (Deutsche Stiftungsanwälte GmbH, Baedekerstraße 1, 45128 Essen), die den Prozess begleitete.
Die beauftragte Kanzlei hat begleitend zur Finalisierung des Gesellschaftsvertrags bereits eine Bestätigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen Finanzamt angefordert. Sie veranlasst zudem, sobald die entsprechenden Beschlüsse getroffen sind, die weitere notarielle Abstimmung, die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Eintragung im Handelsregister sowie die Beantragung des Bescheids zur Steuerbegünstigung der Gesellschaft nach § 60a AO.
Ergebnis
Resultat dieser Beratungen ist der vorliegende Gesellschaftsvertrag zur Gründung des „Wissenschaftscampus NRW“ gGmbH. Er übersetzt die oben genannten formalen und inhaltlichen Anforderungen in eine geeignete Organisationsform und liefert damit die formelle Basis für die künftigen Betätigungen des Wissenschaftscampus NRW:
- Er gewährleistet eine enge organisatorische und personelle Verzahnung zwischen Wissenschaftscampus NRW und Stadt Oberhausen.
- Er schafft die Basis für die künftige Akquirierung zusätzlicher und neuer Förder- und Drittmittel aus dem Bereich anwendungsorientierter Forschungs- und Wissenschaftsförderung, für die die Stadt nicht antragsberechtigt ist.
- Er bietet eine verlässliche, aber gleichwohl flexible Grundlage zur Integration unterschiedlicher Partnerinstitutionen, die zu den im Gesellschaftsvertrag genannten Zwecken beitragen möchten.
- Er gewährleistet durch die Rolle der Stadt als Alleingesellschafterin hinreichend kommunale Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten bei gleichzeitiger Ermöglichung neuer Tätigkeitsfelder (u.a. Begleit- und Evaluationsforschung, Weiterbildung, Wissenstransfer, etc.), die der Stadt Oberhausen bislang nicht möglich waren.
- Er überführt die bisherigen städtischen Zusagen mit Blick auf Personal- und Ressourcenausstattung in eine passgenaue Struktur, ohne Doppelstrukturen oder zusätzliche finanzielle Risiken oder Belastungen zu schaffen. Vielmehr eröffnen sich mittel- und langfristige Optionen zur Akquise zusätzlicher Ressourcen, insbesondere Dritt- und Fördermittel.
Ergänzende Erläuterung zu den Organen der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Die Stadt Oberhausen ist Alleingesellschafterin des Wissenschaftscampus NRW. Damit ist eine unmittelbare und direkte Steuerung grundlegender Entscheidungen der Gesellschaft im Sinne der Gesellschaftszwecke und der städtischen Interessen gewährleistet.
Geschäftsführung
Die Übernahme der Geschäftsführung des Wissenschaftscampus NRW soll nebenamtlich und in Personalunion durch Dr. Martin Florack, Leiter des Bereichs 4-5 „Integrierte Stadtentwicklung und Statistik“, erfolgen. Damit ist zum einen die inhaltliche Verkopplung mit den Vorhaben der integrierten Stadtentwicklung und die fachliche Expertise gewährleistet. Zum anderen entstehen keine zusätzlichen Personalressourcenbedarfe oder -kosten auf Seiten der Gesellschaft mit Blick auf die Geschäftsführung.
Kuratorium und wissenschaftlicher Beirat
Kuratorium und Beirat dienen folgenden Zwecken:
- Sie sollen die institutionelle Basis für die Einbindung der bereits gewonnen und künftigen Kooperationspartner bilden.
- Beide Organe haben reine Beratungsfunktionen, sie haben weder Entscheidungs-, noch Aufsichtsfunktionen gegenüber der Gesellschaft.
- Das Kuratorium dient der Einbindung institutioneller Partner. Dazu gehören zum einen die beiden Kooperationspartner, NRW School of Governance (UDE) und Institut für Journalismus und PR (WHS). Darüber hinaus bietet das Kuratorium die Möglichkeit zur Einbindung weiterer Wissenschaftseinrichtungen der Region (Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen). Derzeit laufen intensive Gespräche, um eine formelle Kooperation auf dieser institutionellen Ebene mit benachbarten Wissenschaftseinrichtungen zu erreichen.
- Der wissenschaftliche Beirat zielt auf Personen, die dem Wissenschaftscampus NRW durch inhaltliche Impulse, Anregungen, Ideen sowie die Entwicklung einschlägiger Netzwerke unterstützend zur Seite stehen.
Kommunalrechtliche Rahmenbedingungen
Der Beschluss des Rates der Stadt über die Gründung einer Gesellschaft ist gemäß § 115 Abs. 1 S.1 GO NRW der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Bezirksregierung kann innerhalb von sechs Wochen rechtliche Bedenken gegen die Beschlüsse erheben, allerdings auch vorzeitig eine Bestätigung der Unbedenklichkeit erklären. Eine informelle Abstimmung auf Basis des vorliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrages ist mit der Bezirksregierung bereits aufgenommen worden. Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung hat die Bezirksregierung keine Einwände gegen die Gründung der Gesellschaft und den Abschluss des Gesellschaftsvertrages erhoben.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Um den Geschäftsbetrieb möglichst zeitnah aufzunehmen können, soll die Gesellschaft nach entsprechender Bestätigung durch die Bezirksregierung gegründet und in das Handelsregister eingetragen werden.
Hierzu ist das Stammkapital von 25.000,00 EUR aufzubringen und nachzuweisen, dass diese zur freien Verfügung des Geschäftsführers stehen. Dieser Betrag wird investiv außerplanmäßig bereitgestellt.
Daneben entsteht weiterer Gründungsaufwand der in Höhe von 2500,00 EUR von der Gesellschaft und darüber hinaus von der Stadt als Gründungsgesellschafterin getragen wird ( § 18 Abs. 2 Entwurf Gesellschaftsvertrag). Es sind zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes die Entgelte für die Verträge zur Übernahme des Rechnungswesens sowie die Personalaufwendungen für studentische Hilfskräfte zu berücksichtigen. Diese Aufwendungen können aus dem für den Wissenschaftscampus NRW sowie das Reallabor Transformation im laufenden Haushalt 2023 veranschlagten Mitteln in Höhe von 134.560,00 EUR p.a. finanziert werden.
Kurzfassung
- entfällt -
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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378 kB
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2
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549,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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303,2 kB
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