Beschlussvorlage - B/17/3595-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstockung des OGS-Gebäudes und Einrichtung einer Mensa an der Luisenschule im Rahmender Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW(KInvFöG II)hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- A. Kußel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.06.2023
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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14.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Finanzstelle | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010100508 | KIF II Luisenschule | 785100 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen | 400.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Mehreinzahlungen in Höhe von 360.000,00 EUR bei gleicher Finanzstelle und Finanzposition 681003 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 40.000,00 EUR. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr.: B/16/5303-01
„Erweiterung des Offenen Ganztags um 2 Gruppenräume und Erneuerung der Mensa an der Luisenschule im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG II)“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ X ] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss eines bereits in Umsetzung befindlichen Ratsbeschlusses (Umsetzung Aufstockung Gebäude und Errichtung Mensa).
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.
Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Bundes gegenüber. Die letzte Kostenberechnung aus April 2022 für die Gesamtmaßnahme sah förderfähige Ausgaben in Höhe von 1.420.000,00 EUR zzgl. HOAI vor. Die bisherigen Ausschreibungsergebnisse ergeben eine Summe in Höhe von rund 1.530.000 EUR bei noch anstehenden Vergaben für Bodenbelags-, Reinigungs-, Plattenarbeiten für Podeste und Trennwandanlagen. Diese Arbeiten umfassen ein geschätztes Kostenvolumen in Höhe von 170.000 EUR, so dass mit Gesamtbaukosten in Höhe von 1.700.000 EUR zzgl. HOAI ausgegangen wird. Die Mehrkosten betragen somit rund 280.000 EUR, was rund 20 % der Kostenberechnung aus 2022 entspricht. Der Baukostenindex hat in dieser Zeit eine durchschnittliche Kostensteigerung von 21 % registriert, welche hier tatsächlich annähernd erreicht wird. Enthalten sind in den tatsächlichen Kosten aber auch rund 50.000 EUR, die für die Herrichtung des Ausweichquartiers des Ganztags der Luisenschule während der Bauzeit aufgewandt wurden. Diese Kosten waren in der Kostenberechnung aus 2022 nicht berücksichtigt, sind aber in den Mehrkosten als Zusatzarbeiten enthalten.
Beim Mittelabruf der Fördermittel werden die Herrichtungskosten nicht berücksichtigt, so dass für die zu erwartenden, förderkonformen Kosten von 1.650.000,00 EUR bei einem Zuschuss in Höhe von 90 % eine Förderhöhe von 1.485.000,00 EUR erreicht werden kann. Der Eigenanteil beträgt folglich rund 215.000,00 EUR (inkl. Kosten des Ausweichquartiers) zzgl. der Honorarkosten gemäß der gültigen HOAI.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung Anfang Oktober 2022 wurde noch von einer Mittelabflussprognose in Höhe von 150.000,00 EUR in 2022 ausgegangen, da ein Baubeginn in 2022 erfolgen sollte. Da der Ganztag allerdings erst im Januar 2023 auf Wunsch der Schule umgezogen ist, hat sich der Baubeginn kurzfristig verzögert. In 2022 wurden lediglich rund 30.000 EUR für die Herrichtung des Ausweichquartiers verausgabt. Eine Verschiebung der Mittel in Höhe von 120.000 EUR hat sich hieraus ergeben.
Im Haushalt 2023 stehen 1.000.000,00 EUR zur Verfügung. In der Finanzplanung sind weitere 300.000 EUR für 2024 eingestellt. Vergaben können im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen hierauf gebucht werden.
Der aktuelle Bauzeitenplan sieht eine bauliche Fertigstellung im Dezember 2023 vor, so dass Schlussrechnungen erwartungsgemäß zum Teil in 2024 gestellt werden. Die Vergaben sind aber in Gänze in 2023 vorzunehmen. Bei einem Gesamtbudget von rund 1.700.000,00 EUR fehlen in 2023 folglich 400.000 EUR.
Aufgrund der gesteigerten Baukosten erhöhen sich ebenfalls die Honorarkosten gem. HOAI. Die Honorarkosten werden durch die SBO direkt gezahlt und über einen Zahlungsplan abgerechnet. Entsprechend der bisherigen Abschlagszahlungen und der zu erwartenden Rechnungslegungen erst nach Abschluss der Baumaßnahme dann in 2024 sind die bisherigen veranschlagten Mittel auskömmlich. Eine Anpassung der Honorarkosten erfolgt mit Anmeldung zum Haushalt 2024.
Die Gelder sind zur Beendigung der Maßnahme zwingend erforderlich.
