Beschlussvorlage - B/17/3564-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2024.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Fehime Sakur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- für das Jahr 2024 die Einstellung von
82 Nachwuchskräften im Verwaltungsbereich,
50 Nachwuchskräften in verschiedenen Spezialberufen,
14 Berufspraktikanten*innen im Anerkennungsjahr sowie
2 Praktikanten*innen im Rahmen der Inklusionsbemühungen der Stadt Oberhausen,
- deren Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Kriterien und
- die Einrichtung von zwei Sachbearbeiter*innen-Stellen im Sachgebiet Ausbildung (A 11 LBesG tg EG 10 TVöD) zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung im Fachbereich 4-1-40/Aus- und Fortbildung.
Deckungsvorschlag:
Zu Pkt. 3: Die für die Einrichtung der zwei Sachbearbeiter*innen-Stellen im Jahr 2023 anfallenden Personalmehraufwendungen zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung im Fachbereich 4-1-40/Aus- und Fortbildung werden durch Einsparungen im Deckungsring Personal (D00000001) kompensiert.
Konsequenzen
Bezug
- Drucksache B/17/3369-01
Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2024.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] siehe Begründung
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung:
Die Neueinstellung von Nachwuchskräften hat keine Auswirkungen auf das Klima.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
- Ausbildung 2024
Grundlage für die Festlegung der Einstellungszahl der Nachwuchskräfte ist eine jährlich systematische Fortschreibung der Personalbedarfsberechnung, zuletzt erstellt im Frühjahr 2023. Hier werden die Personalbedarfe in den unterschiedlichen Ebenen der Berufsgruppen des allgemeinen Verwaltungsdienstes insbesondere zum Ausgleich der fluktuationsbedingten Notwendigkeiten abgebildet.
Grundlagen der Prognose:
SAP-basierte Fluktuationsauswertung der relevanten Berufsgruppen im nichttechnischen Verwaltungsdienst,
Übernahme aller zzt. in Ausbildung befindlicher Nachwuchskräfte (siehe lit. B.),
Übernahme der für den Qualifizierungslehrgang gewonnenen Quereinsteiger*innen,
Berufsgruppenwechsel, die über Aufstiegsmöglichkeiten vom „mittleren“ in den „gehobenen“ Dienst geplant sind,
ungeplante Abgänge z. B. durch Kündigung, vorzeitigen Ruhestand, Altersteilzeit, Elternzeit mit einem Erfahrungswert in der Größenordnung von jährlich acht Personen je Berufsebene.
Die Deckung des gesamten Personalbedarfs über Ausbildung allein ist u. a. aufgrund der aktuellen Ausbildungskapazitäten derzeit nicht zu realisieren. Daher steht die Neuakquise von Ausbildungsplätzen weiterhin im Fokus. Die restlichen Bedarfe sollen über bereits bestehende und noch zu entwickelnde Qualifizierungsangebote sowie über Kapazitäten am Markt gedeckt werden.
I. Klassische Verwaltungsberufe
Nach der Personalbedarfsberechnung des Bereiches 4-1/Personal und Organisation für die klassischen nichttechnischen Verwaltungsberufe ergibt sich unter Berücksichtigung entstehender Vakanzen und haushaltsbedingter Vorgaben für das Ausbildungsjahr 2024 und damit der Übernahmejahre 2026/27 nach heutigem Stand folgender Einstellungs- und Ausbildungsbedarf:
| Bereinigter Personalbedarf bis 2027 |
„Mittlerer“ Dienst | 75 |
„Gehobener“ / „höherer“ Dienst | 63 |
II. Spezialberufe
Auch die Bedarfe in den Spezialberufen sind grundsätzlich auf Basis der o. g. Fluktuationsanalyse ermittelt worden und sind als organisatorisch begründet zu betrachten.
Duale Studiengänge
Hinsichtlich der Praktikumsstellen für Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr ist festzuhalten, dass die Nachfrage nach solchen Stellen weiterhin rückläufig ist, da immer mehr Hochschulen auf entsprechende Praktika verzichten. Um dennoch eigene Bedarfe abdecken und am Markt als potenzieller Arbeitgeber auftreten zu können, wurde in enger Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung die ergänzende Einführung eines Dualen Studiengangs Soziale Arbeit konzipiert und für das Einstellungsjahr 2023 erstmals angeboten. Die Bedarfe im Bereich der Sozialen Arbeit sind für das Jahr 2024 nochmals gestiegen, sodass eine Ausweitung der Plätze angestrebt wird.
Um perspektivisch Bedarfe im bautechnischen Verwaltungsdienst decken zu können, ist die Einführung eines Dualen Studiengangs Bauingenieurwesen zu prüfen. Die Konzeptionierung und konkrete Ausgestaltung eines solchen Studiengangs (u. a. inhaltliche Schwerpunktsetzung, Auswahl einer Hochschule) ist mit der Fachverwaltung abzustimmen. Nach Abschluss der Vorbereitungen ist vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Beschlussvorlage vorzulegen.
Erziehungsberufe
Im Rahmen der Abstimmungen im Vorfeld hat der Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung, Frühkindliche Bildung vor dem Hintergrund des im Einstellungsjahr 2023 weiter rückläufigen Interesses an Praktikumsplätzen als Erzieher*innen im Anerkennungsjahr darauf hingewirkt, dass wegen höherer Nachfrage weiterhin verstärkt Erzieher*innen auf dem Wege der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA-E) ausgebildet werden sollten. Entsprechend haben sich hier im Vergleich zum Vorjahr die Verhältnisse der Einstellungszahlen erneut verschoben. Darüber hinaus soll auch im Einstellungsjahr 2024 die 2023 erstmalig angebotene Praxisintegrierte Ausbildung in der Kinderpflege (PIA-K) fortgeführt werden, um die stetig wachsenden und am Markt nicht abdeckbaren Bedarfe decken zu können.
Berufspraktikanten*innen
Hinsichtlich der Erzieher*innen im Anerkennungsjahr wird auf die o. g. Ausführungen im Zusammenhang mit der PIA-Ausbildung verwiesen; für 2024 sollen 12 Stellen angeboten werden.
Um den Kreis potenzieller Bewerber*innen im Bereich der Sozialen Arbeit möglichst groß zu halten, sollen im Jahr 2024 neben dem o. g. Dualen Studiengang weiterhin zwei Plätze für Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr angeboten werden, da auch hier vereinzelt vielversprechende Bewerbungen eingehen.
III. Einstellungsvorschlag
Vor dem Hintergrund der vorherigen Ausführungen bewegt sich der Vorschlag zu den Einstellungszahlen für das Ausbildungsjahr 2024 deutlich über dem Niveau der Soll-Zahlen für das Jahr 2023. Insbesondere in den Spezialberufen sind die Bedarfe in enger Abstimmung mit den jeweiligen Fachverwaltungen sowie nach organisatorischer Prüfung definiert worden.
Dementsprechend werden dem Rat der Stadt folgende Ausbildungsberufe/-zahlen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Klassische Verwaltungsberufe | Soll 2023 | Soll 2024 |
Bemerkung |
Stadtinspektoranwärter*in | 22 | 28 |
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Stadtinspektoranwärter*in Verwaltungsinformatik | 2 | k. B. |
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Qualifizierungslehrgang zum*zur Verwaltungsfachwirt*in | 15 | 18 |
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Stadtsekretäranwärter*in | 12 | 15 |
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Verwaltungsfachangestellte*r | 12 | 15 |
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Kaufmann*frau für Büromanagement | 6 | 6 |
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Zwischensumme | 69 | 82 |
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Spezialberufe |
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Brandmeisteranwärter*in | 14 | 8 | s. Vorlage 15.05.2023 |
Brandoberinspektoranwärter*in | 2 | 4 | s. Vorlage 15.05.2023 |
Notfallsanitäter*in | - | 9 | neu, s. Vorlage 15.05.2023 |
Stadtbauoberinspektoranwärter*in | k. B. | k. B. |
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Stadtvermessungsoberinspektoranwärter*in | 1 | k. B. |
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Dualer Studiengang „Soziale Arbeit“ | 4 | 8 |
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Vermessungstechniker*in | k. B. | k. B. |
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Geomatiker*in | 2 | k. B. |
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Fachinformatiker*in Systemintegration | 1 | k. B. |
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Fachinformatiker*in Digitale Vernetzung | 1 | k. B. |
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Fachangestellte*r Medien- und Informationsdienste (Archiv) | k. B. | k. B. |
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Fachangestellte*r Medien- und Informationsdienste (Bibliothek) | 2 | k. B. |
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Lebensmittelkontrolleur*in | k. B. | k. B. |
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Hygienekontrolleur*in | 1 | 1 |
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Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in | 10 | 15 |
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Praxisintegrierte Ausbildung Kinderpfleger*in | 5 | 5 |
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Zwischensumme | 43 | 50 |
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Erzieher*in i. A. | 12 | 12 |
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Sozialarbeiter*in i. A. | 2 | 2 |
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Volontariat Ludwiggalerie | 1 | k. B. |
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Förderprogramm f. junge Menschen mit Behinderung | 2 | 2 |
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Zwischensumme | 17 | 16 |
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Insgesamt | 129 | 148 |
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Mit dem Ausbildungsangebot 2024 werden die zukünftigen Personalbedarfe im nichttechnischen Verwaltungsdienst wie im Vorjahr zu rund 60 Prozent (82 von 138) über Ausbildung gedeckt.
Wie oben beschrieben, könnte die Unterdeckung im Betrachtungszeitraum bis 2027 im „mittleren“ Verwaltungsdienst beispielsweise durch ein verstärktes Angebot für den Verwaltungslehrgang I (in Abhängigkeit von den Kapazitäten des Studieninstituts Duisburg) bzw. die weitere Einstellung von Stadtsekretäranwärter*innen (zweijähriger Vorbereitungsdienst) im Einstellungsjahr 2025 reduziert werden. Im Bereich des „gehobenen“ Dienstes besteht die Möglichkeit die Bedarfe durch ein kontinuierliches Angebot des 18-monatigen Qualifizierungslehrgangs zum*zur Verwaltungsfachwirt*in zu decken.
B. Übernahme
Wie unter lit. A beschrieben, wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte zu 100 Prozent eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige sehr gute Übernahmeregelung für alle Ausbildungsberufe mit folgender Aussage beibehalten werden: „Alle Nachwuchskräfte sollen bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während der gesamten Ausbildungszeit als auch in der Abschlussprüfung unbefristet auf Grundlage des TVöD übernommen bzw. in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden“.
Dieses Angebot geht davon aus, dass die Prüfungsergebnisse wie in den letzten Jahren im Notenbereich „sehr gut“ bis „befriedigend“ liegen. Soweit der Bereich 4-1/Personal und Organisation im individuellen Einzelfall allerdings zu einem anderen Betrachtungsergebnis kommt, ist bei erfolgreichem Prüfungsabschluss zunächst eine einjährig befristete Weiterbeschäftigung auf Basis des TVAöD mit angestrebter Übernahme bei entsprechender Bewährung vorgesehen.
C. Finanzieller Aufwand Ausbildung 2024 – 2028:
Für die unter lit. A. vorgeschlagenen Einstellungen für das Ausbildungsjahr 2024 ergeben sich folgende Gehaltsaufwendungen (Arbeitgeberbrutto inkl. etwaiger Sonderzahlungen):
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | Summe |
Nachwuchskräfte EJ 2024 (ohne Feuerwehr) | 955.000 € | 3.005.000 € | 1.885.000 € | 1.115.000 € | 30.000 € | 6.958.000 € |
Nachwuchskräfte Feuerwehr EJ 2024 (siehe V/17/3293-01) | 345.000 € | 404.000 € | 161.000 € | 35.000 € | 0 € | 945.000 € |
Insgesamt ca. | 1.300.000 € | 3.400.000 € | 2.050.000 € | 1.150.000 € | 30.000 € | 7.900.000 € |
Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40/Aus- und Fortbildung, anfallende Studiengebühren, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten.
D. Personalaufstockung im Fachbereich 4-1-40/Aus- und Fortbildung
Durch die Firma BSL Managementberatung wurde im Zeitraum von Juni 2018 bis April 2019 eine Organisationsuntersuchung des gesamten Bereiches 4-1/Personal und Organisation durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss vom 14.12.2020 (B/17/0222-01) zu entnehmen.
Aus dem Kurzbericht geht hervor, dass für den Fachbereich 4-1-40/Aus- und Fortbildung für die operativen Aufgaben der Praktika- und Ausbildungsangelegenheiten ein Personalbedarf von fünf Vollzeitäquivalenten gegeben ist (zzgl. eine Stelle im Bereich Sekretariat/Büromanagement). Hier wurden bereits die Ausbildungszahlen für das Jahr 2020 zugrunde gelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurden insg. 285 Nachwuchskräfte berücksichtigt.

Abb. 1. Entwicklung der Anzahl der Nachwuchskräfte
Wie in Abb. 1 dargestellt wird sich die Zahl der durch den Fachbereich 4-1-40/Aus- und Fortbildung betreuten Nachwuchskräfte für das Jahr 2023 auf 335 und für das Jahr 2024 auf voraussichtlich 406 junge Menschen erhöhen. Dies ist u. a. der Tatsache geschuldet, dass die Ausbildungszahlen in den bereits bestehenden Ausbildungsgängen teils stark erhöht wurden.
Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren aufgrund der sich kontinuierlich weiterentwickelnden Bedarfe der Verwaltung auch die Anzahl der angebotenen Ausbildungs-, Aufstiegs- und Studiengänge deutlich erhöht (siehe Abb. 2):

Abb. 2: Entwicklung der angebotenen Ausbildungs-, Aufstiegs- und Studiengänge
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, dessen Auswirkungen innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend spürbar sind, ist eine Trendumkehr in den beiden o. g. Kurven für die nähere Zukunft nicht zu erwarten.
Die Erhöhung der Ausbildungszahlen sowie die Einführung zusätzlicher neuer Ausbildungs- und Studiengänge begründen einen erhöhten Personalzuwachs. Stellt man die zukünftigen Ausbildungszahlen dem vorhandenen Personal gegenüber, ergibt sich ein Personalmehrbedarf von zwei Vollzeitplanstellen.
Um weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherstellen zu können und damit den Grundstein für eine Bindung der Nachwuchskräfte an die Stadt Oberhausen zu legen, ist die Einrichtung dieser zwei Stellen des „gehobenen“ Dienstes mit einem Stellenwert von A 11 LBesG tg EG 10 TVöD erforderlich.
Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 184.600 EUR bzw. 151.400 EUR müssen für die Haushaltsjahre 2024 ff. im Deckungsring Personal (D00000001) zur Verfügung gestellt werden. Für das Haushaltsjahr 2023 sind die zusätzlich erforderlichen Personalkosten entsprechend des Stellenbesetzungsdatums (voraussichtlich zum 01.10.23) geringer und stehen durch Einsparungen im Deckungsring Personal (D00000001) zur Verfügung.
