Beschlussvorlage - B/17/3472-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einreichung der Vorplanung für das Umbauvorhaben Bahnhofstraße in Sterkrade für den Städtebauförderantrag (STEP 2024) und beauftragt die Verwaltung mit der Akquisition der Fördermittel aus dem Förderprogramm KRiS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen-Nr. B/17/1562-01 vom 27.01.2022: Machbarkeitsstudie zur baulichen Umgestaltung der Fußgängerzone Sterkrade im Kontext der Förderung einer „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“

Drucksachen-Nr. B/17/3206-01 vom 13.03.2023: Auftragsvergabe von Projektmanagement- und Planungsleistungen zum Umbau der Bahnhofstraße in Sterkrade

Drucksachen-Nr. B/16/0120-01 vom 15.09.20214: Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne des § 171b Abs. 1 Baugesetzbuch und des „Integrierten Handlungskonzepts für das Stadtbezirkszentrum Oberhausen-Sterkrade“ als Handlungsrahmen und Diskussionsgrundlage im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch

Drucksache: Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Sterkrade (Beschlussfassung durch den Rat am 19.06.2023 vorgesehen)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [X] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ ] Begründung:

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

1) Anlass und Zielsetzung / Einordnung in den Gesamtzusammenhang

Das Umbauvorhaben Bahnhofstraße in Sterkrade ist vor dem Hintergrund des notwendigen Ausbaus des Emschersystems und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Sterkrader Innenstadt zu betrachten. Gemäß der Verpflichtung zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat die Emschergenossenschaft bis spätestens Ende 2027 eine Entflechtung von Schmutz- und Reinwasser vorzunehmen. Dies betrifft den Hauptkanal Sterkrade, der in Teilen im Bereich der Sterkrader Innenstadt verläuft und heute sowohl das Wasser des Elpenbachs als auch Schmutzwasser führt. Das bedeutet, dass in großen Teilen der Fußgängerzone der Bahnhofstraße in den kommenden Jahren umfangreiche Tiefbauarbeiten und Neugestaltung der Oberfläche stattfinden werden.

In enger Abstimmung zwischen der Stadt Oberhausen und der Emschergenossenschaft (EG) können diese notwendigen Maßnahmen zur Trennung von Schmutz- und Reinwasser mit den damit verbundenen Kanalarbeiten in der Sterkrader Innenstadt genutzt werden, um die Fußgängerzone klimaresilient auszurichten. Ziel dieses Maßnahmenbündels soll es sein, neben der genannten Trennung von Schmutz- und Reinwasser, die Aufenthaltsqualität in der Sterkrader Innenstadt deutlich zu verbessern und diese gleichzeitig klimaresilient und stadtgestalterisch qualitätsvoll zu gestalten. Durch Kooperation und Bündelung unterschiedlicher Beteiligter kann so für die Sterkrader Innenstadt ein Projekt von besonderer Strahlkraft realisiert werden, dass auch die Wettbewerbsfähigkeit der Sterkrader Innenstadt nachhaltig stärkt.

Vor dem Hintergrund dieser sich abzeichnenden Kanalarbeiten hat die Stadt Oberhausen ein Büro für Landschaftsplanung (Hoff & Koch Landschaftsarchitektur GmbH) zusammen mit einem Ingenieurbüro (KaiserIngenieure) beauftragt, eine technische Machbarkeitsstudie zur baulichen Umgestaltung der Fußgängerzone, insbesondere unter Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen, zu erstellen.

Neben der Prüfung der technischen Machbarkeit der Entflechtung von Reinwasser und Schmutzwasser über einen neu zu bauenden Reinwasserkanal wurden im Rahmen der o.g. Studie für die Bahnhofstraße sowie für einzelne Stadtplätze in der Sterkrader Innenstadt Handlungsvorschläge zur Klimaanpassung und Regenwasserbewirtschaftung erarbeitet. Die Studie schlägt neben Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung auch offene Wasserläufe vor. Damit bieten sich in den kommenden Jahren Perspektiven, die im Integrierten Handlungskonzept Sterkrade enthaltene Teilmaßnahme „Wasser sichtbar machen“ umzusetzen und somit zukünftige Hitzebelastungen teilweise abzumildern und Vulnerabilitäten abzubauen. Die Ergebnisse dieser Studie liegen seit Anfang 2022 vor und wurden am 27.01.2022 in der Bezirksvertretung Sterkrade und am 03.02.2022 im Umweltausschuss vorgestellt.

In Verbindung mit dem Förderprogramm KRiS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft) können somit wichtige Maßnahmen umgesetzt werden, die weit über den gestalterischen Anspruch der Umgestaltung der Bahnhofstraße hinausgehen und in hohem Maße zur Verbesserung des Mikroklimas der hoch versiegelten Fußgängerzone beitragen.

Ziel ist es, für das oben genannte Umbauvorhaben Fördermittel zu akquirieren. In diesem Zusammenhang wurde die Vorplanung (Vorabzug) inkl. Kostenschätzung gemäß DIN 276 durch die beauftragten genannten Büros erarbeitet, der im Rahmen der laufenden Gremienbeteiligung vorgestellt wird. Auf dieser Basis ist vom Rat der Stadt die Einreichung des Förderantrages für die Städtebauförderung zum Stadterneuerungsprogramm 2024 (STEP 2024) bis zum 30.09.2023 zu beschließen. Zudem ist die Verwaltung mit der Akquisition der KRiS-Fördermittel zu beauftragen. Nur auf Basis der Bewilligung der Fördermittel aus den beiden Förderbausteinen Städtebauförderung und KRiS-Förderung kann das Umbauvorhaben Bahnhofstraße umgesetzt werden.

 

Aufgrund der Komplexität der skizzierten Vorhaben in organisatorischer, inhaltlicher, fördertechnischer und zeitlicher Hinsicht wurde seitens der Stadt Oberhausen die Emscher Wassertechnik GmbH (EW), einem 100%-igen Tochterunternehmen der Emschergenossenschaft, als externe Projektsteuerer beauftragt.

 

 

2) Kosten und Finanzierung / Förderanträge

 

Die ermittelten Kosten der Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI 2021) für die Umgestaltung der Bahnhofstraße betragen nach derzeitigem Berechnungsstand insgesamt rd. 19,7 Mio. EUR (brutto). Davon entfallen rd. 4,2 Mio. EUR auf Planungskosten inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung und Projektmanagement sowie rd. 15,5 Mio. EUR auf die Baukosten (Kostenschätzung der beauftragten Büros Hoff & Koch Landschaftsarchitektur GmbH sowie KaiserIngenieure vom 26.04.2023).

 

Eine erste überschlägige Berechnung der möglichen Baukosten für den Umbau der Bahnhofstraße erfolgte vom Bereich 5-6 / Mobilität auf Basis von Erfahrungswerten (Stand: 14.04.2022). Demnach ist mit ca. 350 EUR / qm (brutto) zu rechnen, so dass bei einer überplanbaren Fläche von ca. 13.000 qm im Ergebnis Baukosten in Höhe von rd. 4,6 Mio. EUR (brutto) anfallen. Zudem wurde zum damaligen Zeitpunkt pauschal von einem 20 %-igen Anteil der Planungskosten ausgegangen (d.h. rd. 900.000 EUR brutto), so dass die Gesamtkosten (Planung und Bau) in Höhe von rd. 5,5 Mio. EUR (brutto) ermittelt wurden. Zusätzlich wurde zum damaligen Zeitpunkt bereits auf weitere Kosten für die Beteiligung und das Kommunikationskonzept hingewiesen. Der Verwaltungsvorstand wurde über die oben genannte Kostenhöhe in seiner Sitzung am 26.04.2022 in Kenntnis gesetzt.

 

Im Zuge der Erarbeitung der Vorplanung ergab sich im weiteren Verlauf ein aktueller Kostenansatz in Höhe von rd. 12 Mio. EUR (Stand: März 2023). Die Vorplanung ist nun nahezu abgeschlossen und es liegen mit der Kostenschätzung belastbare Kostengrößen vor, welche antragsreif den Fördermittelgebern (d.h. für die Städtebauförderung und die KRiS-Förderung) übermittelt werden können. Diese weiteren fachplanerischen Qualifizierungen im Sinne der klimaresilienten Stadtentwicklung und Berücksichtigung von z.B. gestiegenen Baukosten und Inflation führen auf der Kostenseite zu den o.g. rd. 19,7 Mio. EUR. Weitere Kostensteigerungen liegen naturgemäß in der Weiterqualifizierung der Planung hin zur Entwurfsplanung (Lph 3 HOAI 2021) begründet.

 

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das Umbauvorhaben Bahnhofstraße grundlegender Bestandteil der nun vorliegenden Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Sterkrade (IHK) ist. Auf Basis des Beschlusses des Rates liegt die formale Grundlage für die Bezirksregierung Düsseldorf als Fördermittelgeberin der Städtebauförderung vor, um gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium über den dort genannten Kostenrahmen für den Anteil der Städtebauförderung für die Projektumsetzung zu entscheiden (zu den Kosten vgl. weite unten). Bei positivem Bescheid zum Kostenansatz im aktualisierten IHK, einem darauf aufbauenden eingereichten und bewilligten Antrag der Städtebauförderung sowie der Bereitstellung der benötigten Fördermittel aus dem KRIS-Förderprogramm wird die auf die beiden Förderprogramme bezogene Finanzierung gesichert. Hinzu treten noch eine Anteilsfinanzierung der Emschergenossenschaft für die Wiederherstellung der Eingriffsfläche auf der Bahnhofstraße aufgrund der Kanalbautätigkeiten sowie eine anteilige Eigenfinanzierung durch die Stadt Oberhausen.

 

Eine Kostenzuordnung zu den beiden oben genannten Förderzugängen erfolgte verwaltungsintern im Rahmen eines Abstimmungsgespräches unter Leitung der extern beauftragten Projektsteuerung am 26.04.2023 wie folgt. Die beiden Fördermittelgeber wurden bereits im Vorfeld mit eingebunden.

 

 

Fördermittel Städtebauförderung

Zur Umsetzung des Umbauvorhabens Bahnhofstraße aus dem (aktualisierten) Integrierten Handlungskonzept (IHK) Sterkrade ist, wie oben dargestellt, der Einsatz von Städtebaufördermitteln vorgesehen. Auf die separate Beschlussvorlage zur Aktualisierung des IHK Sterkrade wird an dieser Stelle hingewiesen.

Im Rahmen der Aktualisierung des IHK konnten in einem ersten Schritt rd. 1,4 Mio. EUR (brutto) der Teilmaßnahme Umbauvorhaben Bahnhofstraße (dort: Relaunch Fußgängerzone) an verfügbaren IHK-Mitteln zugeordnet werden. Dieser Betrag setzt sich u.a. aus der Addition von Einzelsummen unterschiedlicher IHK-Teilmaßnahmen zusammen, die zugunsten des Leuchtturmprojektes „Umbauvorhaben Bahnhofstraße Sterkrade“ (gleichbedeutend mit „Relaunch Fußgängerzone“) konzentriert eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus hat die Bezirksregierung Düsseldorf in einem Gespräch am 29.03.2023 signalisiert, dass ggf. weitere Städtebaufördermittel bereitgestellt werden können. Dies führt dazu, dass rd. 3,5 Mio. EUR (von den o.g. 19,7 Mio. EUR Gesamtkosten), vorbehaltlich einer positiven Prüfung / Bewilligung durch den Fördermittelgeber, für die Städtebauförderung in Ansatz gebracht werden können. Die Beantragung der Städtebaufördermittel erfolgt durch den Fachbereich 5-1-30 / Stadterneuerung.

Weiterhin ist der Arnold-Rademacher-Platz als wichtiges Verbindungselement zum Sterkrader Bahnhof und in seiner Funktion als Eingangstor in die Fußgängerzone mitzudenken und für die Umbauplanung Bahnhofstraße mitzudenken. Nach jetzigem Kenntnisstand ist überschlägig von zusätzlichen Gesamtkosten in Höhe von rd. 2,9 Mio. EUR (brutto) auszugehen. Der Fachbereich 5-1-30 / Stadterneuerung plant, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen bei der Fachverwaltung (insb. Bereiche 5-1 und 5-6), auch für diese Teilmaßnahme einen Förderantrag für die Städtebauförderung zum 30.09.2024 (STEP 2025) bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Eine mögliche KRiS-Förderung ist ebenfalls mitzudenken (vgl. unten).

 

 

 

Fördermittel KRiS / Wiederherstellungskosten Emschergenossenschaft

Seitens der Emschergenossenschaft besteht großes Interesse an der aktiven Mitwirkung zur Umsetzung dieses Projektes mit herausragender Strahlkraft. Nach Einschätzung der Emschergenossenschaft können Fördermittel für die Umsetzung der in der Bahnhofstraße geplanten Klimaanpassungsmaßnahmen über die KRiS-Förderung Verwendung finden. Aus diesem Grunde unterstützt die Emschergenossenschaft - in Form des Klima.Werks - die Fördermittelbeantragung aus dem Programm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS), um die Planung und Umsetzung des Umbauvorhabens zu ermöglichen.

Bei der Beantragung der KRiS-Fördermittel ist vorab darauf zu achten, dass gemäß dem Subsidiaritätsprinzip der Städtebauförderung Finanzierungsmittel zuerst in anderen Programmen mit Investitionshilfen zu suchen sind (hier: KRiS-Förderung), was auch erfolgte.

Unter Berücksichtigung der möglichen Fördergegenstände gemäß der KRiS-Förderrichtlinie ergibt sich eine Kostengröße von rd. 16,2 Mio. EUR. Die eigentliche Beantragung / Akquisition erfolgt über einen separat (zur Städtebauförderung) zu stellenden Förderantrag durch den Bereich 2-2 / Umwelt.

Unabhängig von den o.g. Planungen zum Umbau der Bahnhofstraße ist die Emschergenossenschaft gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet, die Entflechtung von Reinwasser und Schmutzwasser über einen neu zu bauenden Reinwasserkanal zu realisieren. Nach Abschluss der diesbezüglichen Erdbauarbeiten müsste die Emschergenossenschaft die Oberfläche der Bahnhofstraße aus eigenen Mitteln wiederherstellen. Die dafür notwendigen Wiederherstellungskosten sollen in Abstimmung mit der Emschergenossenschaft in die Umgestaltungsmaßnahme der Bahnhofstraße fließen. Die Höhe dieser Kosten beläuft sich nach ersten Angaben der Emschergenossenschaft auf rd. 800.000 EUR.

 

Städtische Mittel

Nach derzeitigem Kenntnisstand und mit Bezug auf die beiden o.g. Förderprogramme sowie einer ersten Rücksprache mit den jeweiligen Fördermittelgebern von Bezirksregierung Düsseldorf (Städtebauförderung) und Emschergenossenschaft (KRiS-Förderung) sind die anfallenden Kosten (Bau- und Planungskosten) grundsätzlich in voller Höhe förderfähig. Eine Bestätigung dieser Einschätzung lässt sich jedoch erst zum Zeitpunkt der Prüfung der (eingereichten) Antragsunterlagen durch die Fördermittelgeber geben.

Aufgrund von Erfahrungswerten der Verwaltung sowie externer Planungsbüros ist jedoch davon auszugehen, dass die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel Dritter (d.h. Fördermittel und zusätzliche Mittel der Emschergenossenschaft) möglicherweise nicht ausreichen, um das Umbauvorhaben vollständig finanzieren zu können, so dass trotz vorausschauender Planung zusätzlich städtische Mittel erforderlich werden könnten, auch vor dem Hintergrund, dass eine planerische Weiterqualifizierung (Entwurfsplanung, Lph 3 HOAI 2021) naturgemäß mit einer Kostensteigerung verbunden ist. Nach Vorlage der Zuwendungsbescheide und möglichen Abweichungen aufgrund entstehender Mehrkosten zu Lasten der Stadt ist eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat vorgesehen.

Übersicht Finanzierung

 

Anvisierte Fördermittel KRIS                      16,2 Mio. EUR (100%)

Anvisierte Fördermittel Städtebau              3,5 Mio. EUR

Gesamtsumme Förderung                          19,7 Mio. EUR

 

Eigenanteil Städtebau                                  700.000 EUR

 

Arnold-Rademacher-Platz                           2,9 Mio. EUR (Förderantragstellung voraussichtlich in 2024)

Die Wiederherstellungskosten der Emschergenossenschaft in Höhe von 800.000 EUR sind in diese Berechnung nicht eingeflossen, da diese Mittel unabhängig von Förderanträgen zu betrachten sind und nicht vor 2025 dem städtischen Haushalt zufließen werden. Für 2023 werden keine außerplanmäßigen Finanzmittel benötigt. Weitere Planungskosten, die in 2024 ff. anfallen, werden über die Haushaltstelle 510009020107108 im Bereich 5-1 Stadtplanung im städtischen Haushalt angemeldet. Baukosten werden nicht vor 2025 erwartet und gemäß den der Stadt Oberhausen zugehenden Förderbescheiden entsprechend in den Haushalt eingestellt.

 

3) Weitere Vorgehensweise und Ausblick

Nach erfolgter Beschlussfassung der vorliegende Vorabzug der Vorplanung weiter für die beiden Förderanträge qualifiziert werden. Im Rahmen eines beauftragten Kommunikationskonzeptes soll im Spätsommer eine Auftaktveranstaltung stattfinden, um die Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben zu informieren. Der Termin für die Auftaktveranstaltung wird noch bekannt gegeben.

Da der Umsetzungszeitraum aus KRiS-Mitteln nur 36 Monate beträgt - im Vergleich zu maximal 5 Jahren bei Städtebaufördermitteln - wird der KRiS-Förderantrag später gestellt. Der genaue Zeitraum wird nach Rücksprache mit der Emschergenossenschaft und deren Zeitplanung für die Baumaßnahmen „Kanalarbeiten“ in den nächsten Monaten eruiert.

Über den weiteren Fortgang werden die zuständigen Gremien in Kenntnis gesetzt.

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Anlagen

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