Berichtsvorlage - M/17/3569-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 03.05.2023hier: Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Büker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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12.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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19.06.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 03.05.2023 das Haushaltssicherungskonzept 2023 ff. in der vom Rat der Stadt am 14.11.2022 beschlossenen Fassung gemäß § 76 (2) Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt.
Die am 14.11.2022 vom Rat der Stadt beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 darf somit gemäß § 80 (5) Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.
Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 (2) Satz 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung soll eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden.
Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen der Genehmigung hervorgehoben, dass der Haushaltsausgleich zur Vermeidung seiner Gefährdung deutlicher zu belegen ist und ab dem Folgejahr konkretere Konsolidierungsentscheidungen und eine Präzisierung des Haushaltssicherungskonzeptes notwendig werden.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die mittelfristige Finanzplanung weisen in allen Jahren positive Jahresergebnisse sowie eine Isolierung nach dem NKF-CUIG NRW aus. Eine gesetzliche Regelung ab dem Jahr 2024 ff. hinsichtlich der Veranschlagung der krisenbedingten Mehrbelastung bleibt jedoch abzuwarten.
Der Finanzplan sah ab dem Jahr 2024 für die Finanzierung der veranschlagten Investitionen keine Kreditaufnahmen vor, was einem Übertragungsfehler geschuldet war. Die Korrektur ist erfolgt und wird hiermit dem Rat der Stadt zur Kenntnis gegeben.
Seitens der Bezirksregierung Düsseldorf wurde angemerkt, dass im Ergebnisplan 2023 erneut deutliche, jedoch nachvollziehbare Steigerungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen vorgenommen wurden. Wie bereits im vorangegangenen Jahr wird im Zuge der Berichterstattung ein gesonderter Bericht hinsichtlich des Personalcontrollings sowie ein Controllingbericht über die Etatbelastung durch die Zuschüsse an die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) vorzulegen sein.
Sollte sich abzeichnen, dass sich Erträge und Aufwendungen gegenüber den im Haushaltssicherungskonzept zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, so sind von Seiten der Stadt Oberhausen notwendige Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der Haushaltskonsolidierung gleichwohl zu erreichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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973,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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