Beschlussvorlage - B/17/3587-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Solingen, um die Bereitstellung der Prüfungsfragen zur Durchführung der schriftlichen Heilpraktiker-Prüfungen in den Bereichen „Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker allgemein“ und „Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Psychotherapie“ innerhalb des Bereiches 3-4/Gesundheit sicherzustellen, und die ab 2024 entstehenden Kosten in Höhe von 60,00 EUR pro Heilpraktikeranwärterin und Heilpraktikeranwärter zu übernehmen.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages an die Stadt Solingen zu entrichtende Kostenbeteiligung in Höhe von 60,00 EUR pro Heilpraktikeranwärterin und Heilpraktikeranwärter wird durch die Vereinnahmung von Prüfungsgebühren in Höhe von 450,00 EUR pro Heilpraktikeranwärterin und Heilpraktikeranwärter Psychotherapie bzw. 490,00 EUR pro Heilpraktikeranwärterin und Heilpraktikeranwärter allgemein in vollem Umfang gedeckt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] - siehe Beschlussvorschlag -

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung:

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Behörden für die Durchführung des Heilpraktikergesetzes (§ 5, II. Teil der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe). Aufgabe der Kommunen ist in diesem Zusammenhang u.a. die Durchführung der Prüfungen zur Feststellung, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz erfüllen. Diese Vorschrift besagt, dass eine Erlaubnis zur beruflichen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nicht erteilt werden darf, wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den/die Betreffende/n eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn/sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

 

Weiterhin gehören die Erteilung, der Widerruf und die Rücknahme der Berufsbezeichnung zu den Pflichtaufgaben der unteren Gesundheitsbehörde.

 

Die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung sowie die Durchführung der Kenntnisprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche „Heilpraktikerin und Heilpraktiker allgemein“ und „Heilpraktikerin und Heilpraktiker Psychotherapie“ wurden für die Stadt Oberhausen seit 1996 auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zentral von der Stadt Krefeld durchgeführt. Zusätzliche Kosten sind im Rahmen dieser Vereinbarung nicht entstanden, da die Stadt Krefeld die Prüfungsgebühren in Höhe von 490,00 EUR (Heilpraktikerin und Heilpraktiker allgemein) bzw. 450,00 EUR (Heilpraktikerin und Heilpraktiker Psychotherapie) pro Prüfung vereinnahmt und als Ausgleich für die Verwaltungskosten einbehalten hat. Die Stadt Krefeld hat diese Vereinbarung nun mit Wirkung zum 01.01.2024 gekündigt. Da sich keine andere Stadt bzw. kein Kreis bereit erklärt hat, die Heilpraktiker-Prüfungen weiterhin zentral durchzuführen, fällt diese Aufgabe ab 01.01.2024 wieder in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Oberhausen und ist durch den Bereich 3-4/Gesundheit sicherzustellen.

 

Die Heilpraktiker-Prüfungen finden üblicherweise zweimal jährlich jeweils im März und im Oktober statt und bestehen aus einem schriftlichen und einem praktisch-mündlichen Teil. Die Zahl der für die Stadt Oberhausen durchgeführten Prüfungen lag in den letzten zwei Jahren bei 20 Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern pro Jahr, davon 10 Anwärter/innen für den Bereich Heilpraktiker allgemein und 10 Anwärter/innen für den Bereich Heilpraktiker Psychotherapie. Im Rahmen der zukünftig vom Bereich 3-4/Gesundheit durchzuführenden Prüfungen entsteht sowohl für das Verwaltungspersonal als auch für das ärztliche Personal ein zusätzlicher Arbeitsaufwand.

 

Aufgaben des ärztlichen Personals:

 

Vonseiten des ärztlichen Personals erfolgt die Abnahme des mündlich-praktischen Teils der Heilpraktiker-Prüfung. Den Vorsitz bei den mündlich praktischen Prüfungen „Heilpraktikerin und Heilpraktiker allgemein“ übernimmt ein/e Amtsarzt/-ärztin des Bereiches 3-4/Gesundheit. Weiterhin ist zumindest ein/e Heilpraktikerin oder Heilpraktiker als Beisitzer/in erforderlich.

 

Den Vorsitz bei den mündlich praktischen Prüfungen „Heilpraktikerin und Heilpraktiker Psychotherapie“ übernimmt ein/e Facharzt/-ärztin für Psychiatrie oder ein/e in der Psychiatrie erfahrene/r Arzt/Ärztin. Darunter fallen die im Bereich 3-4 tätigen Fachärzte/innen für Öffentliches Gesundheitswesen. Weiterhin nehmen an den Prüfungen ein/e Amtsarzt/-ärztin und ein/e Heilpraktikerin oder Heilpraktiker Psychotherapie teil.

 

Die als Prüfungsbeisitzer/innen tätigen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten ein Honorar oder eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

 

Darüber hinaus ist es grundsätzlich Aufgabe der Ärzte/innen die Auswahl der Fragen zur Durchführung der schriftlichen Prüfung auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern zu treffen. Die v. g. Leitlinien zielen auf eine bundesweit möglichst einheitliche Heilpraktiker-Prüfung ab und geben vor, dass der Schutz der Patientinnen und Patienten deutlicher als bisher in den Fokus zu rücken ist. Die Prüfungsinhalte sind daher sehr anspruchsvoll und fordern fundierte medizinische Kenntnisse in verschiedensten Bereichen. Die schriftliche Prüfung besteht aus ca. 60 Fragen, die in einem Multiple-Choice-Verfahren innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu beantworten sind. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden. Der hohe Anspruch der Prüfungsfragen wird auch anhand der Durchfallquoten, die bei mehr als 50% liegen, deutlich. Die Auswahl der Fragen muss daher qualitativ und rechtlich abgesichert sein.

 

Um das ärztliche Personal nicht zusätzlich zu der Abnahme der mündlich-praktischen Prüfung mit der Vorbereitung der Prüfungsfragen zu belasten und den Qualitätsstandard der Prüfungen zu gewährleisten, beabsichtigt der Bereich 3-4/ Gesundheit zur Wahrnehmung dieser Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Solingen beizutreten. Gemäß dieser Vereinbarung soll die Stadt Solingen beginnend ab dem 01.01.2024 die schriftlichen Klausuren vorbereiten und zentral die Fragenkataloge für die Heilpraktiker-Prüfungen in einem abgestimmten Verfahren zur Verfügung stellen. Die Stadt Oberhausen entrichtet pro Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärter 60,00 EUR an die Stadt Solingen für die Bereitstellung der Fragen. Weiterhin ist die Stadt Oberhausen angehalten jeweils 2-3 Fragen zu den Prüfungen beizutragen, an fachlichen Austauschen teilzunehmen und die Stadt Solingen zu unterrichten, falls gegen Prüfungsfragen Widerspruch/Klage eingereicht wird. In diesem Fall stellt die Stadt Solingen die Quellen der Fragen zur Verfügung, so dass eine rechtliche Argumentation erfolgen kann. Die Klageverfahren selber werden bei der Kommune geführt, in deren Einzugsbereich die Klage eingereicht wurde. Weiterhin besteht bei einem Beitritt zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Verpflichtung an den zentral vorgegebenen Prüfungsterminen im März und Oktober eines jeden Jahres teilzunehmen.

 

Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Solingen ist beigefügt.

 

Da die Stadt Oberhausen die Prüfungsgebühr in Höhe von 490,00 (Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker allgemein) bzw. 450,00 EUR (Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Psychotherapie) pro Prüfungskandidat/in zukünftig selbst vereinnahmen wird, sind die Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsfragen gedeckt. Weitere Kosten, die momentan noch nicht konkret beziffert werden können, fallen im Rahmen der Vergütung/Entschädigung der Prüfungsbeisitzer/innen an. Im Ergebnis ist jedoch davon auszugehen, dass die Einnahmen aus den Prüfungsgebühren deutlich über den entstehenden Kosten liegen.

 

Ausgehend von den Prüfungszahlen der vergangenen zwei Jahre (10x Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker allgemein, 10x Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Psychotherapie) würden die jährlichen Gebühreneinnahmen bei 9400,00 EUR jährlich liegen, während die Kosten im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Solingen Kosten 1200,00 EUR jährlich betragen würden. Von den verbleibenden Einnahmen in Höhe von 8200,00 EUR wären lediglich die Vergütungs-/Entschädigungsleistungen an die Prüfungsbeisitzer/innen zu entrichten.

 

Aufgaben des Verwaltungspersonals:

 

Zu den Aufgaben des Verwaltungspersonals zählen:

 

                     Bearbeitung der Prüfungsanmeldungen

                     Organisation der Prüfung

                     Gebührenfestsetzung und Gebühreneinnahme

                     Abwicklung und Auswertung der schriftlichen Prüfung (Multiple-Choice-Verfahren)

                     Aufsicht während der Prüfung

                     Ggf. Bearbeitung von Widersprüchen und Stellungnahmen zu Klageverfahren

 

Diese neuen Aufgaben sollen der im Rahmen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) neu eingerichteten Teilzeitstelle

 

Stellen-Nr.:  3-4-10-100-120

Funktion:   S Medizinalaufsicht, Ordnungsverfügungen

Stellenwert:  A 10 LBesG tg. EG 9c TVöD (vorbehaltlich BWK)

Arbeitszeit:  aktuell 23,0 Std./W.

Befristet bis:  31.12.2026 auf der Grundlage des Pakts für den ÖGD

 

innerhalb des Fachbereiches 3-4-10/Verwaltung, zentrale Dienste zugeordnet werden. Aufgrund des mit Mitteln des Pakts für den ÖGD geschaffenen Stellenzuwachses im Bereich der ordnungsbehördlichen Aufgaben und der Medizinalaufsicht sind entsprechende personelle Kapazitäten zur Wahrnehmung der o. g. Aufgaben vorhanden. Geplant ist, dieser Stelle zukünftig alle Aufgaben im Zusammenhang mit den Heilpraktiker-Prüfungen zuzuweisen. Dies betrifft sowohl die o. g. Aufgaben, die von der Stadt Krefeld übernommen werden müssen, als auch die bereits in Oberhausen angesiedelten Prüfungen für die sektoralen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Bereich Podologie und Logopädie. Da diese Aufgaben schwerpunktmäßig zu den Prüfungszeiten anfallen, sind der Stelle darüber hinaus ordnungsrechtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung von Chemikalien und Gefahrstoffen zugeordnet.

 

Die o.g. Stelle wird zunächst befristet bis zum 31.12.2026 zu 100% aus Mitteln des Pakts für den ÖGD refinanziert. Da es sich bei den o.g. Tätigkeiten um dauerhaft wahrzunehmende Pflichtaufgaben handelt, wird zu gegebener Zeit über eine Entfristung der Stelle zu entscheiden sein. Zu der Frage der Verlängerung bzw. Verstetigung der Förderung über den 31.12.2026 hinaus gibt es noch keine Entscheidung. Erklärtes Ziel ist es jedoch, den Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft zu stärken und für die Zukunft ausreichend mit Personal auszustatten.

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Anlagen

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