Beschlussvorlage - B/17/3565-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Fördermaßnahme „Emscher Sport- und Bewegungspark Oberhausen-Holten“hier: Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets im Produktbereich 08 Sportförderung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Stefan Schweigert
- Verantwortung:
- A. Beulshausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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06.06.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets wie folgt:
Finanzstelle | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
252008010300500 | Sportanlage Bahnstr. Holten | 785200 | Auszahlungen f. Tiefbaumaßnahmen | 399.140 |
Finanzstelle | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
252008010300500 | Sportanlage Bahnstr. Holten | 785201 | Auszahlungen f. Tiefbaumaßnahmen Ingenieurleistungen | 93.500 |
Deckungsvorschlag:
Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Konsequenzen
Bezug
Drucksachen-Nr. B/16/5975-01 vom 05.10.2020
„Beteiligung der Stadt Oberhausen an den Projektaufrufen des Bundes und des Landes NRW zur Teilnahme an den Förderprogrammen:
- Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
- Investitionspakt: Soziale Integration im Quartier 2019
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (Bundesprogramm)“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss eines bereits in Umsetzung befindlichen Ratsbeschlusses.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Bei der Umsetzung der Baumaßnahme „Emscher Sport- und Bewegungspark Oberhausen-Holten“ ist es aufgrund von Kampfmittelfunden und zusätzlichen, durch die zuständige Ordnungsbehörde angeordneten, Geländesondierungen mit weiteren Kampfmittelfunden sowie einer anschließenden kontrollierten Sprengung, zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen gekommen. Zusätzlich sind sowohl hierdurch als auch durch Preisanstiege, die den aktuellen globalen Rahmenbedingungen zuzurechnen sind, erhebliche Mehrkosten entstanden.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen konnten bis zum Ende des Haushaltsjahres 2022 veranschlagte Haushaltsmittel lediglich in Höhe von rund 330.360 € verausgabt werden. Nach Wiederaufnahme der Bauarbeiten im Februar 2023 teilen die SBO Servicebetriebe Oberhausen mit Schreiben aus April 2023 nunmehr mit, dass für den Tiefbauabschnitt der Gesamtmaßnahme derzeit von voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.560.000 € (1.415.000 € Tiefbaukosten und 145.000 € HOAI-Kosten) ausgegangen werden muss. Demnach ergeben sich hinsichtlich der ursprünglichen Kostenschätzung in Höhe von 1.298.040 € gem. Ratsbeschluss vom 05.10.2020 Mehrkosten für diesen ersten Maßnahmenabschnitt (Sportfreianlage) in Höhe von 261.960 €.
Unter Berücksichtigung des planmäßig für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Budgets in Höhe von 737.000 € (Finanzposition 785200: 719.000 €, Finanzposition 785201: 18.000 €) und den bereits in Vorjahren verausgabten Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 330.360 € ergibt sich somit ein aktuell zu deckender überplanmäßiger Mehrbedarf von 492.640 €.
Dieser setzt sich zusammen aus 230.680 € im Jahre 2022 nicht verausgabter Mittel, bei denen es zu einer Abweichung zwischen dem geplanten Baufortschritt und der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorgenommenen Kassenwirksamkeitsprognose 2022 kam (Mittelverschiebung) und den zuvor erwähnten Mehrkosten in Höhe von 261.960 €.
Da die Tiefbauarbeiten der Fördermaßnahme unmittelbar vor der Fertigstellung und Schlussrechnung stehen, ist die zu beschließende überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich und unabweisbar.
