Beschlussvorlage - B/17/3561-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010000001

Umsetzung Digitalpakt

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

3.067.000

 

Deckungsvorschlag:

 

Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 0,1 Mio. EUR, da diese anteilige Summe im Haushaltsjahr 2023 zahlungswirksam wird. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

Mittel in Höhe von rund 2,97 Mio. EUR sind in 2023 bereitzustellen, um die notwendigen Auftragsvergaben zeitnah durchführen zu können. Die Fertigstellung sowie Abrechnung (und somit der Mittelabfluss) wird erst im Haushaltsjahr 2024 erfolgen und bei der Aufstellung des Haushaltes 2024 ff. entsprechend Berücksichtigung finden.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/5698-01

M/17/2959-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Begründung:

 

Die Baumaßnahmen zum Digitalpakt Schule stellen keine klimawirksamen baulichen Veränderungen dar.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Zur Umsetzung notwendiger Vernetzungsarbeiten an allen Oberhausener Schulen wurden der Stadt Oberhausen 11.846.320,00 EUR über den Digitalpakt Schule NRW zur Verfügung gestellt. Zuzüglich eines 10%igen Eigenanteils, der aus Restmitteln des Programms Gute Schule 2020 finanziert werden konnte, beträgt das Gesamtbudget 13.162.580,00 EUR.

Wie in den Sitzungen des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss am 25.01.2023 und des Schulausschusses am 12.01.2023 berichtet, konnten die fertiggestellten Pilotschulen noch deutlich unter den Kostenschätzungen abgerechnet werden. Seither müssen kontinuierliche Preissteigerungen in den Angeboten festgestellt werden. Diese Veränderungen sind auf die allgemeine Marktsituation und insgesamt steigende Preise zurückzuführen.

Die bisher schlussgerechneten Schulstandorte bleiben jedoch meist unter den der Vergabe zu Grunde liegenden Angebotspreisen, allerdings über den in 2020 geplanten Kosten. Ebenfalls werden einzelne Standorte erst im Jahr 2024 abschließend abgerechnet werden, so dass die Belastung des Haushaltes konkret erst im Jahr 2024 eintreten wird. Dennoch sind die Kostenveränderungen in Summe haushaltstechnisch zu veranschlagen, um alle notwendigen Auftragsvergaben zur ordnungsgemäßen Gesamtabwicklung der Maßnahme durchführen zu können.

Insgesamt sind dazu Mittel in Höhe von 3.067.000,00EUR im Jahr 2023 als überplanmäßige Ausgaben für die Umsetzung der Maßnahmen des Digitalpaktes Schule NRW bereitzustellen.

Diese setzen sich zusammen aus 59.300,00 EUR im Jahre 2022 nicht verausgabter Mittel, bei denen es zu einer Abweichung zwischen dem geplanten Baufortschritt und der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorgenommenen Kassenwirksamkeitsprognose 2022 kam (Mittelverschiebung). Darüber hinaus müssen weitere 3.007.700,00EUR bereitgestellt werden, welche die Höhe der Kostensteigerungen darstellen, die bei voller Ausschöpfung der beauftragten und noch zu beauftragenden Baumaßnahmen anfallen könnten. Unter Berücksichtigung der bereits zur Aufstellung des Haushalts 2023 ff. angemeldeten Mehrkosten in Höhe von 1.360.000,00 EUR unter der Finanzstelle 440001020300000, Finanzposition 785100 sowie in Höhe von ca. 137.780,00 EUR unter der Finanzstelle 330003010000106, Finanzposition 783900 ergeben sich hinsichtlich der ursprünglichen Kostenschätzung (13.162.580,00 EUR) gem. des Ratsbeschlusses B/16/5698-01 vom 22.06.2020, sowie des Förderbescheids (11.846.320,00 EUR, 90%ige Förderung) Mehrkosten in Höhe von insgesamt rund 4.504.620EUR. Das Gesamtauszahlungsvolumen beläuft sich somit auf rund 17.667.200,00 EUR. Diese Kostensteigerung in Höhe von ca. 35% liegt im Bereich der allgemeinen auch vom statistischen Bundesamt ausgewiesenen Mehrkosten für Elektroarbeiten im Bauzeitraum der Digitalpaktmaßnahmen. Eine Förderfähigkeit der hier ausgewiesenen Mehrkosten ist nicht gegeben. Das statistische Bundesamt weist in der Fachserie „Baupreisindizes: Deutschland, Jahre, Messzahlen mit/ohne Umsatzsteuer, Gebäudearten, Bauarbeiten (Hochbau)“ eine Steigerung von 37,30% für den Zeitraum 02/2020 bis 02/2023 aus.

Aufgrund der aktuellen Auslastung der beauftragten Unternehmen muss davon ausgegangen werden, dass die Fertigstellung und Abrechnung (ca. 2,97 Mio. EUR) einzelner Objekte erst Anfang 2024 realisiert werden können. Dies wird entsprechend bei der Aufstellung des Haushaltes 2024 berücksichtigt werden; ebenso wie der anteilige Abruf der Fördermittel (ca. 2,61 Mio. EUR). Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 werden somit in Bezug auf die Gesamtmaßnahme Auszahlungen in Höhe von rund 14.697.000,00 EUR erwartet (2020: 375.793,91 EUR, 2021: 1.259.262,06 EUR, 2022: 4.027.759,75 EUR, Prognose 2023: rund 9.034.190,00 EUR).

 

Bezüglich der bisher abgerufenen/vereinnahmten Fördermittel ist festzustellen, dass in Vorjahren (2020-2022) insgesamt 1.734.215,34 EUR tatsächlich vereinnahmt wurden. Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Mittelabruf in Höhe von 7.500.000,00 EUR geplant. Aufgrund der oben beschriebenen Verschiebung der Fertigstellung und Abrechnung einzelner Objekte sind Fördermittel in Höhe von rund 2.612.100,00 EUR entsprechend in 2024 abzurufen, damit die Gesamtfördersumme gem. Förderbescheid (11.846.320,00 EUR) erreicht wird.

 

 

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