Beschlussvorlage - B/17/3459-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Planstellen innerhalb des Fachbereiches 3-1-30/ Kindertagesbetreuung, Frühkindliche Bildung im Zuge der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Andrea Tkocz
- Verantwortung:
- Herr Nößler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.05.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- die Einrichtung von
- 0,5 Planstelle Sachbearbeitung „Vermittlung Kindertagesbetreuung KTE und KTP“ in der Fachstelle „Kinderbetreuung- Beratung und Vermittlung in Oberhausen (KiBeO)“, Stellenwert S 15 TVöD SuE (vorb. BWK)
- 2,0 Planstellen Sachbearbeitung „Fachberatung Kindertagespflege“ in der Fachstelle „Kindertagespflege“, Stellenwert S 12 TVöD SuE
- 1,0 Planstelle Sachbearbeitung „Verwaltung Kindertagespflege“ in der Fachstelle „Kindertagespflege“, Stellenwert A 8 LBesG tg. EG 8 TVöD
im Fachbereich 3-1-30/ Kindertagesbetreuung, Frühkindliche Bildung.
- darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 46.050,00 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
1,0 Planstelle Sachbearbeitung „Verwaltung Kindertagespflege“ ist von einem bisherigen legitimierten außerplanmäßigen Einsatz in eine Planstelle umzuwandeln. Entsprechende Haushaltsmittel stehen für die Haushaltsjahre 2023 ff. im Deckungsring Personal (D00000001) zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
V/17/2338-01 VV-Beschluss vom 18.04.2023
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] Zusätzliche Jahrespersonalkosten in Höhe von 184.200,- EUR entstehen wie folgt lt. KGST:
0,5 Planstelle „Vermittlung Kindertagesbetreuung KTE und KTP“ (S 15 TVöD SuE) 39.600,- EUR
2,0 Planstellen „Fachberatung Kindertagespflege“(S 12 TVöD SuE) 2 x 72.300,- EUR, ab 01.10.2023 anteilig 46.050,00 EUR
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung:
Sachverhalt
Begründung
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Themenfeld der frühkindlichen Bildung u. a. die Verpflichtung, den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung - sowohl in Kindertagespflege (KTP) als auch in Kindertageseinrichtungen (KTE)- zu sichern. Dazu gehört neben der quantitativen Schaffung von Plätzen auch die qualitative fachliche Beratung und Vermittlung in beide Betreuungsformen sowie die Förderung der Weiterentwicklung der KTP und KTE.
Die steigenden Kinderzahlen sowie die wachsende Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der frühkindlichen Bildung erfordern neben dem Ausbau von Plätzen in der Kindertageseinrichtung auch den Ausbau von Plätzen in der Kindertagespflege sowie die Beratung und Vermittlung von Familien bzgl. Betreuungsangebote vorzuhalten, um in die entsprechenden Plätze vermitteln zu können.
Diese rechtssichere Vermittlung existiert derzeit lediglich mit einem Stellenanteil von 0,5 Planstelle für Vermittlung für Kinder ab 3 Jahre in Kindertageseinrichtungen.
Seit dem 01.08.2013 unterliegt auch die Vermittlung der unter 3-jährigen Kinder einem Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen. Diese Aufgabe ist derzeit inhaltlich bei der Fachberatung Kindertagespflege personalorganisatorisch verortet.
Es ist zwingend erforderlich, die Vermittlung aller Kinder von 0 Jahren an bis zur Einschulung in die Kindertagesbetreuung -das bedeutet in Kindertageseinrichtungen (KTE) als auch Kindertagespflege (KTP)- zusammenzubringen und bürgerorientiert als auch arbeitseffektiv „aus einer Hand“ anzubieten.
Vermittlung Kindertagesbetreuung:
Die Aufgaben der Kindertagespflege sind bis dato organisatorisch in der Fachberatung und Verwaltung Kindertagespflege verortet, wobei die Fachberatung bisher ebenfalls die Vermittlungstätigkeiten übernimmt.
Lt. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) liegt der Personalbedarf an Fachkräften (Dipl.-Sozialarbeiter/innen, Dipl.-Sozialpädagogen/innen) für „Werbung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen“ bei 1:90 Tagespflegeplätzen.
Der Anteil der Vermittlungstätigkeiten macht derzeit bei den Fachberatungen einen Stellenanteil von ca. 5% aus. Die Bearbeitung von Rechtsanspruchsfällen inkl. Anwaltsschreiben etc. ist hier bislang nicht enthalten.
Unter Berücksichtigung eines momentanen Personalkörpers von 9,0 VzÄ Fachberatung KTP errechnet sich ein Stellenanteil bei Herauslösung der Vermittlungstätigkeiten von 0,5 VzÄ für die künftige „Vermittlung Kindertagesbetreuung KTE und KTP“.
Die Einrichtung von 0,5 VzÄ für die „Vermittlung Kindertagesbetreuung KTE und KTP“ würde die notwendige Bündelung beider Vermittlungstätigkeiten sowie eine umfassende Bearbeitung der Rechtsanspruchsfälle ermöglichen und somit die bisherige Stelle von 0,5 VZÄ Vermittlung Kindertagesbetreuung (KTE) verstärken und ebenfalls auf beide Betreuungsfelder erweitern.
Der bisherige Stellenwert S 15 TVöD SuE (vorb. BWK) wäre somit ebenfalls für die Neuschaffung von 0,5 Planstelle „Vermittlung Kindertagesbetreuung KTE und KTP zugrunde zu legen.
Fachberatung Kindertagespflege:
Im aktuellen Kindergartenjahr 2022/2023 steigt die Anzahl der KTP-Plätze von bisher 970 auf 1.070.
Somit wäre bei einer aktuellen Stellenausstattung mit 9,0 VzÄ in der Fachberatung Kindertagespflege ein Fallzahlenschlüssel von 1:119 gegeben.
Unter Berücksichtigung des laut Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ausgewiesenen Fallzahlenschlüssels von 1:90, besteht hier ein dringender Bedarf zusätzlicher Planstellen für die Fachberatung KTP.
Nach Herauslösung der Vermittlungstätigkeiten aus der Fachberatung kann dieser Fallzahlenschlüssel nach personalorganisatorischer Betrachtung von 1:90 auf 1:97 erhöht werden, da die von der GPA zugrunde gelegten Aufgaben nicht mehr vollumfänglich in diesem Stellenprofil verortet wären.
Um der gestiegenen Anzahl von KTP-Plätzen auf nunmehr 1.070 Rechnung zu tragen, ist daher eine Stellenausweitung in der Fachberatung KTP von bisher 9,0 VzÄ auf künftig 11,0 VzÄ mit einem neuen Fallzahlenschlüssel von 1:97 erforderlich.
Die zusätzlichen 2,0 Planstellen sind mit dem bisherigen Stellenwert S 12 TVöD SuE einzurichten.
Verwaltung Kindertagespflege:
Die Verwaltung Kindertagespflege (KTP) ist in den letzten Jahren aufgrund des stetig steigenden Angebots an Kindertagesplätzen immer weiter expandiert.
Von ursprünglich 1,0 VZÄ Verwaltung KTP ist die Stellenbemessung bereits auf 3,0 VzÄ angewachsen. Im Rahmen der im Dezember 2021 durch den Fachbereich 4-1-10/ Organisation durchgeführten IKEA (Interkommunale Umfrage) lässt sich feststellen, dass der momentane Fallzahlenschlüssel von 1:326 im oberen mittleren Bereich liegt.
Die steigende Fallzahl von zuvor 970 auf 1.070 KTP-Plätze ergibt einen Fallzahlenschlüssel von 1:357 bei einem Personalkörper von 3,0 Planstellen.
Die Verwaltung Kindertagespflege ist somit aktuell personell unterbesetzt. Die laufenden Geldleistungen gem. § 23 Abs. 2 SGB VIII können daher nicht mehr rechtzeitig ausgezahlt werden. Hierdurch besteht das Risiko eines Verlusts von Angeboten durch Kindertagespflegepersonen.
Es besteht die Gefahr, aufgrund von Angebotsengpässen den Kindern in Oberhausen den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII nicht mehr erfüllen zu können.
Der erneuten Steigerung des Fallzahlenschlüssels ist durch die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle mit dem bisherigen Stellenwert A 8 LBesG tg. EG 8 TVöD Rechnung zu tragen.
Diese Stellenerweiterung hätte einen angepassten Fallzahlenschlüssel von 1:268 zur Folge.
Umsetzung:
a) Einrichtung von 0,5 Planstelle „Vermittlung Kindertagesbetreuung KTE und KTP“ mit dem Stellenwert S 15 TVöD SuE vorb. BWK
b) Einrichtung von 2,0 Planstellen „Fachberatung Kindertagespflege“ mit dem Stellenwert S 12 TVöD SuE
c) Einrichtung von 1,0 Planstelle „Verwaltung Kindertagespflege“ mit dem Stellenwert A 8 LBesG tg. EG 8 TVöD
