Beschlussvorlage - B/17/3577-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 auf Basis der Erkenntnisse einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW.
  2. Die Errichtung erfolgt sukzessive mit Wirkung vom 01.08.2024, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5.
  3. Die Integrierte Gesamtschule wird im gebundenen Ganztagsbetrieb errichtet.
  4. Die Integrierte Gesamtschule wird als Schule des gemeinsamen Lernens errichtet.
  5. Die Integrierte Gesamtschule wird unter dem Namen „Gesamtschule an der Knappenstraße“ geführt. Eine Änderung des Schulnamens kann ggf. nach Errichtung erfolgen.
  6. Die Integrierte Gesamtschule wird vierzügig, d.h. mit vier Parallelklassen je Jahrgang (von Klasse 5 bis 10), errichtet.
  7. Die Integrierte Gesamtschule wird am Standort Wehrstraße 69, 46047 Oberhausen (ehemaliger Standort des Niederrhein-Kollegs) errichtet.
  8. Der Standort wird zunächst temporär, bis zur Fertigstellung des Neubaus am Standort Knappenstraße 123, 46047 Oberhausen, genutzt. Mit Umzug in das neue Schulgebäude wird die Schule in der Sekundarstufe I sechszügig geführt.
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Konsequenzen

Bezug

 

  • Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Sekundarstufe I in Oberhausen 2021 (B/17/0590-01)
  • Sachstand Schüler:innenzahlentwicklung für den Bereich Sekundarstufe I – Perspektiven schulorganisatorischer Maßnahmen (M/17/3003-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ] Die finanziellen Auswirkungen werden aktuell von der SBO                                                ermittelt.

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ X ] Begründung: Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima.

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 03.05.2021 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Errichtung einer neuen Integrierten Gesamtschule zum 01.08.2025 beschlossen. Die Grundlage bildete eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 SchulG NRW (siehe Vorlage B/17/0590-01).

 

Im Anschluss an diesen Beschluss begannen im Rahmen eines beteiligungsorientierten Verfahrens zur Phase 0, begleitet durch die Firma Drees & Sommer, die baulichen Planungen für das neu zu errichtende Gebäude am Standort der ehemaligen Hauptschule St. Michael.

Unterdessen haben die Abbruch- und Bauarbeiten begonnen (es wurde regelmäßig im Schulausschuss zum Projektfortschritt berichtet.)

 

Bereits im Bericht zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung wurde auf die vielfältigen Unsicherheiten und unvorhersehbaren Ereignisse, die die Schulentwicklung in Oberhausen in den kommenden Jahren prägen werden, hingewiesen (S. 40). Als notwendiges Ziel wurde der Erhalt der Handlungsfähigkeit des Schulträgers hinsichtlich adaptiver, an den sich verändernden Realitäten ausgerichteter schulorganisatorischer Maßnahmen ausgegeben. Hingewiesen wurde zudem auf den etwaigen Bedarf an temporären Maßnahmen.

 

 

Zwei Maßnahmen zur Bedarfsdeckung wurden favorisiert: die Erweiterung der Gesamtschule Weierheide von vier auf sechs Züge bestenfalls zum Schuljahr 2024/25, und die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule zum Schuljahr 2025/26 (S. 30).

 

Voraussichtlich werden die noch in Prüfung befindlichen Maßnahmen an der Gesamtschule Weierheide nicht bis zum Schuljahr 2024/25 umgesetzt sein.

 

In den vergangenen Jahren waren alle Faktoren der Schüler:innenzahlentwicklung von enormer Volatilität geprägt. So ist insgesamt die Fertilität in Oberhausen gestiegen, unterjährige Zuzüge nach Oberhausen vergrößern den Schulplatzbedarf, allein die jüngste fluchtbedingte Zuwanderung bedingt ein Plus von ca. 2 Zügen je Jgst., das Gymnasium wird wieder verstärkt angewählt, weniger Schüler:innen, die noch in Oberhausen eine Grundschule besuchten, gehen auf eine weiterführende Schule in einer Nachbarkommune über, da auch dort Schulplatzknappheit besteht.

 

Um den Bedarf an kurzfristigen Maßnahmen einzuschätzen, sollte angesichts der skizzierten Unsicherheiten und Verschiebungen davon ausgegangen werden, dass 100% aller Grundschüler:innen einer Jgst. auch in die Jgst. 5 an einer weiterführenden Schule in Oberhausen übergehen. Die Daten aus SchILDzentral ergeben folgendes Bild:

 

Jgst. Grundschule SJ 22/23

Anzahl Schüler:innen*

Übergang in Sek I

3

1940

24/25

2**

2130

25/26

1

2080

26/27

* aufgerundet auf nächsten Zehnerschritt

** Jgst. mit hohem Wiederholeraufkommen( verlängerte Schuleingangsphase)

 

 

Hinzukommen noch Schüler:innen aus Förderschulen, die zukünftig inklusiv im Regelschulsystem unterrichtet werden möchten und sich dort anmelden werden. Der Vergleich mit der festgelegten Schulplatzkapazität von 1.730 je Jgst. in der Sek I verdeutlicht den steigenden Schulplatzbedarf in den kommenden Jahren. Die beschlossenen Maßnahmen (Bau einer neuen 6-zügigen Gesamtschule in Alt-Oberhausen und Prüfung der Erweiterung der Gesamtschule Weierheide um 2 Züge) werden voraussichtlich nicht zeitnah umgesetzt werden, sodass es alternativer Maßnahmen bedarf, um die Schulplatzversorgung sicherzustellen.

 

Diese wurden im Januar 2023 in einer Vorlage (M 17/3003-01) benannt:

 

  • Aktivierung und Nutzung des Gebäudes des Niederrhein-Kollegs
  • Mehrklassenbildung in vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule
  • Mehrklassenbildung durch Nutzung von Raumkapazitäten in Berufskollegs
  • Mehrklassenbildung durch Raumzellen an bestehenden Systemen

 

Die kapazitive Wirksamkeit der beschlossenen und möglichen Maßnahmen ist nachfolgend tabellarisch aufgeführt:

Gegenstand

Kapazität

Zeitbezug

Maßnahme Neue Gesamtschule

162 (6 Klassen à 27 SuS)

2025/26

Maßnahme Weierheide

54 (2 Züge à 27 SuS)

2024/25

Nutzung Niederrhein-Kolleg

108 (4Klassen à 27 SuS; ggf. Mehrklassenbildung)

2024/25

Dependance Gymnasium an BK

58 (2 Züge à 29 SuS)

2024/25

Potential der Maßnahmen gesamt

382

 

Vorhandene Kapazität

1.730

 

Kapazität summiert

2.112

 

Ggf.abzüglich 1 Zug Elsa-Brändström

(1 Zug à 29 SuS)

 

Kapazität gesamt

2.083

 

 

Neue Daten zur Schüler:innenzahlentwicklung vom Bereich Statistik zeigen, dass ggf. zusätzlich zu den beschlossenen Maßnahmen weitere Maßnahmen zu prüfen sind.

 

Die Erhöhung der Schüler:innenzahl hat sich durch die beschriebenen Veränderungen erheblich dynamisiert, sodass die zuvor gesehenen Bedarfe nun frühzeitiger zu decken sind.

 

Wurde im Kontext der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung noch von knapp über 2000 Schüler:innen am Übergang zur Sek I zum Schuljahr 2027/28 ausgegangen, werden nach heutigem Stand ca. 2.130 Kinder zum Schuljahr 2023/24 in die Grundschulen eingeschult werden. Diese Kinder gehen dann zum Schuljahr 2027/28 in die Sek I über.

 

Eine generelle Kapazität von mindestens 2.100 Schulplätzen je Jgst. in der Sek I sollte für Oberhausen anvisiert werden.

 

Unter anderem hat die Schulverwaltung Folgendes vorgeschlagen:

  • Frühzeitige Nutzung der Gebäude des Niederrhein-Kollegs

 

Um den Bedarf zum Schuljahr 2024/25 decken zu können, sollte von dieser Option Gebrauch gemacht werden, am Standort des Niederrhein-Kollegs vorzeitig die Neue Integrierte Gesamtschule zu errichten, bevor diese in den dann fertiggestellten Neubau umziehen kann.

 

Die Gebäude des Niederrhein-Kollegs sind generell in einem sehr guten Zustand, die Räume eignen sich für eine schulische Nutzung im Bereich der Sekundarstufe I.

 

Am Standort des Niederrheinkollegs sollte die Schule zunächst vierzügig errichtet werden. Im Bedarfsfall wären im Wege von Mehrklassenbildung zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

 

Zurzeit prüft die SBO den Erwerb des Niederrhein-Kollegs durch die Stadt Oberhausen. Sobald konkrete Informationen vorliegen, wird die SBO hierzu eine gesonderte Vorlage erstellen.

 

Bei absehbarer großer Nachfrage von außerhalb Oberhausens wohnhaften Schüler:innen wäre ggf. zu prüfen, inwiefern ein Ratsbeschluss zur bevorzugten Aufnahme Oberhausener Schüler:innen zur Lösung einer problematischen Schulplatzversorgung beiträgt.

 

 

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