Beschlussvorlage - B/17/3578-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Der Grundschulverbund Grundschule Buschhausen, Städt. Gem. Grundschule - Primarstufe -, Lindnerstr. 220, 46149 Oberhausen, Schulnummer: 104 693, wird mit Ablauf des 31.07.2024 aufgelöst.
  2. Die Schule behält ihre derzeitige Schulbezeichnung.
  3. Die Grundschule Buschhausen wird zum Schuljahr 2024/2025 mit Wirkung vom 01.08.2024 als Schule mit Teilstandort geführt.
  4. Der bisherige Teilstandort Friesenstraße (Friesenstraße 104a, 46149 Oberhausen) wird in diesem Zuge zum Schuljahr 2024/2025 mit Wirkung vom 01.08.2024 den neuen Hauptstandort bilden und soll perspektivisch zu einem dreizügigen System ertüchtigt werden.
  5. In diesem Zusammenhang wird für eine Übergangsphase, in der die schulorganisatorischen und baulichen Voraussetzungen des Standorts Friesenstraße zu schaffen sind, der bisherige Hauptstandort Lindnerstraße (Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen) zum Schuljahr 2024/2025 mit Wirkung vom 01.08.2024 als Teilstandort geführt.
  6. Am Standort Lindnerstraße werden ab dem Schuljahr 2024/2025 nur noch die bereits am Standort befindlichen Klassen auslaufend beschult. Am Standort Friesenstraße werden die Klassen der Jahrgangsstufen 1-4 beschult.
  7. Der Standort Lindnerstraße wird voraussichtlich so lange genutzt, wie am Standort zwei Gruppen gebildet werden können (§83 Abs. 1 Satz 3 SchulG NRW). Spätestens mit Ablauf des Schuljahres 24/25 wird der Teilstandort demnach vollständig aufgelöst.
  8. Sollte die Integration der letzten am Standort Lindnerstraße zu beschulenden Klasse bereits vor Fertigstellung der Baumaßnahmen erfolgen müssen, werden die benötigten Platzkapazitäten entweder durch die temporäre Installierung mobiler Raumeinheiten und/oder die multifunktionale Nutzung bestehender Ganztagsräume erfolgen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

  • Errichtung eines Grundschulverbundes durch Zusammenlegung der Lindnerschule und der Hegelschule (Drucksache B/14/3588-01) von 2008
  • Umbenennung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Lindnerschule (Drucksache B/15/0151-01)
  • VV-Vorlage „Prüfauftrag zur Zusammenlegung der Grundschule Buschhausen an einen Standort“ (Oktober 2019)
  • Auftakt zur Oberhausener Schulentwicklungsplanung 2021 – 2030 (Drucksache M/17/1777-01)
  • Sachstand Schüler:innenzahlprognose für den Bereich der Grundschulen – Sozialraumbezogener Abgleich mit Schulplatzkapazitäten (Drucksache M/17/0191-01)
  • Bildungsplan 2016-2020 (Drucksache-Nr. B/16/1642-01 abgeändert durch Interfraktionellen Antrag A/16/1817-01)
  • Sachstand Schüler:innenzahlentwicklung für den Bereich der Grundschulen – Perspektiven schulorganisatorischer Maßnahmen (Drucksache-Nr. B/17/3000-01)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ X ] Die finanzielle Auswirkungen werden aktuell von der SBO                                                ermittelt.

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ X ] Begründung: Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen des Bildungsplans 2016-2020 wurde für eine Auflösung von sog. Dependance-Schulen (Schulen mit einem Haupt- und mind. einem Teilstandort) durch die Zusammenführung an einem Standort votiert. In Bezug auf die an zwei Standorten geführte Grundschule Buschhausen wurde ein Prüfauftrag erteilt, demzufolge die Möglichkeiten einer Zusammenführung am Standort Friesenstraße zu prüfen sind.

 

Im Jahr 2019 wurde vom Bereich 3-3 Schule eine erste Vorprüfung erstellt. Bereits damals wurde auch angesichts schulorganisatorischer Herausforderungen innerhalb der Grundschule Buschhausen, aber zuvorderst aufgrund der schwachen Schüler:innenzahlentwicklung im Gebiet rund um die Lindnerstraße, eine Zusammenführung am Standort Friesenstraße präferiert. Diese Präferenz hat sich bis heute erhärtet, woraus die Empfehlung einer baulichen und fiskalischen Prüfung einer Zusammenführung am Standort Friesenstraße mitsamt einer entsprechenden Ertüchtigung des Schulgebäudes sowie der Außenflächen resultiert.

 

Um den Übergangsprozess für die Schule möglichst verträglich zu gestalten, bedarf es angesichts schulorganisatorischer Besonderheiten der Grundschule Buschhausen einiger formeller Zwischenschritte:

 

Obgleich der Standort Friesenstraße mehr Schüler:innen umfasst, sich für diesen Standort ein deutlich größeres Schüler:innenpotential vorausberechnen lässt und er auch von der Schule selbst als Hauptstandort „gelebt“ wird, wurde im Rahmen der Errichtung der Grundschule Buschhausen formell der Standort Lindnerstraße als Hauptstandort festgelegt.

 

Die Grundschule Buschhausen ging aus den beiden vormals eigenständigen Schulen Lindnerschule (heute Standort Lindnerstraße) und Hegelschule (heute Standort Friesenstraße) hervor. Schulrechtlich ist die Grundschule Buschhausen nach § 83 SchulG NRW ein Grundschulverbund. Im Modell des Grundschulverbundes müssen an beiden Standorten alle Jahrgänge einer Grundschule vorgehalten werden (vertikale Gliederung).

 

In der vertikalen Gliederung einer Schule mit zwei einzügigen Standorten liegt das hauptsächliche, von der Schule und der unteren Schulaufsicht problematisierte Erschwernis, die Schule als schulorganisatorische und pädagogische Einheit zu führen. Das Aufkommen der aufzubringenden Ressourcen (z.B. schulinterne Koordination, Abstimmungen zwischen Leitungen von Schule und Ganztag, Kompensation von personellen Ausfällen, Pendelfahrten zwischen den Standorten) ist bei dieser Form der Gliederung sehr stark ausgeprägt. Ein Vorteil ist hingegen, dass im Gebiet der Lindnerstraße tendenziell wohnortnäher beschult werden kann.

 

Mit einem mehrschrittigen Vorgehen, bestehend aus der Auflösung des Grundschulverbundes sowie der Neudefinition von Haupt- und Teilstandort, werden die schulentwicklungsplanerisch, schulorganisatorisch und pädagogisch als sinnvoll erachteten Grundlagen für den Übergang zu einer Zusammenführung der Grundschule Buschhausen an einem Standort gelegt. Parallel sind die bereits angestoßenen Vorprüfungen der SBO zu intensivieren, um den politischen Gremien Varianten einer baulichen Neugestaltung am Standort Friesenstraße zur Diskussion und Entscheidung vorzulegen.

 

Zudem wird die Schulverwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Schulleitung, der Schulkonferenz und dem Ganztagsträger mitsamt der Ganztagsleitung sowie der Schulaufsicht die für die Genehmigung der genannten Maßnahmen schulrechtlich notwendigen Voraussetzungen zu schaffen sowie den gesamten Prozess der Zusammenführung schulorganisatorisch und pädagogisch zugunsten der Schüler:innen und Schüler zu gestalten.

 

Historischer Hintergrund und Rahmenbedingungen

Der mit einem Gutachten zum „Bildungsplan für die allgemeinbildenden Schulen in Oberhausen“ beauftragte Dr. Ernst Rösner konnte die bereits während seiner statistischen Auswertungen im Jahr 2015 einsetzende demografische Richtungsumkehr nicht mehr berücksichtigen. Trotz des Fehlens eines die Entwicklungen valide abbildenden statistischen Beobachtungsinstrumentariums haben die Oberhausener Schulpolitik und die AG Bildungsplan im historischen Rückblick das richtige Gespür bewiesen: den recht weitreichenden Empfehlungen zu Standortschließungen und Kapazitätsreduzierungen im Grundschulbereich wurde nicht gefolgt.

 

Auch die Situation der Grundschule Buschhausen stand im Rahmen des Bildungsplans 2016-2020 im Fokus. Für die betreffenden Prognosebereiche 8 (Grundschule Buschhausen) und 9 (Königsschule/ Grundschule Schwarze Heide) sprach sich Dr. Rösner als Gutachter für folgende Maßnahmen aus: auslaufende Auflösung der Königsschule, Beschulung der Schüler:innen des Einzugsgebiets Buschhausen an der ausgebauten Grundschule Schwarze Heide sowie die Aufgabe des Standorts Lindnerstraße an der Grundschule Buschhausen bei gleichzeitigem Ausbau des Hauptstandorts an der Friesenstraße. Die Schulkonferenz der Grundschule Buschhausen sprach sich in ihrer Stellungnahme für eine Zusammenlegung beider Standorte aus.

 

Der Schulträger hat ehedem alle Maßnahmen im Rahmen einer Paketlösung zur Weiterverfolgung empfohlen. Für die Maßnahmen an der Grundschule Schwarze Heide sowie am Hauptstandort der Grundschule Buschhausen sollten Prüfaufträge hinsichtlich der baulichen Ertüchtigung sowie einer entsprechenden Kostenermittlung erfolgen (Drucksache M/16/1195-01). Grundsätzlich sprach sich der Rat der Stadt Oberhausen nach einem Grundsatzantrag von SPD, CDU, Die Grünen, BOB, FDP und Bürgerliste mit großer Mehrheit dafür aus, keine Schließung oder Zusammenlegung von Schulen aufgrund ausschließlich finanzieller Erwägungen zu beschließen.  Vielmehr dürfe jeglicher organisatorische Eingriff nur dem Zweck dienen, die Qualität der Schullandschaft zu optimieren (Drucksache A/16/1817-01).

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat den auf Grundlage des Gutachtens von Dr. Rösner eingebrachten Vorschlag wie folgt geändert und beschlossen:

„Der Rat der Stadt lehnt den Verwaltungsvorschlag zur Auflösung der Königschule ab.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten einer Zusammenlegung der Grundschule Buschhausen am Standort Friesenstraße zu prüfen.

 

Vor dem Beschluss (der Zusammenführung der beiden Schulteile am Standort Friesenstraße) sind jedoch die Kosten für einen Neubau der beiden zusammengeführten Schulteile an einem neuen Standort zu ermitteln und den Kosten der Erweiterung des Standortes Friesenstraße gegenüberzustellen.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung weiterhin, die Möglichkeiten einer Zusammenlegung an einem neuen Standort in einem ausreichend großen Neubau zu prüfen.“

 

Die zuvor viele Jahre stets von rückläufigen Tendenzen geprägte landesweite wie kommunale Bevölkerungs- und Schulentwicklung werden seit einigen Jahren von einer demografischen Zäsur überlagert: ausgelöst von Prozessen der fluchtbedingten Zuwanderung sowie steigenden Geburtenraten stehen die kommunalen Schulsysteme unter enormem Handlungsdruck. Berichte wie die „Oberhausener Bevölkerungsprognose von 2018 bis 2030“ sowie diverse Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) verdeutlichen, dass zwar die Gesamtbevölkerung auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter schrumpfen wird, gleichsam aber deutliche quantitative Zuwächse im Segment der schulrelevanten Altersgruppen zu konstatieren sind. Den Modellrechnungen von IT.NRW folgend wird die Zahl der Schüler:innen und Schüler an nordrhein-westfälischen Schulen bis zum Schuljahr 2033/34 um ca. 17 Prozent steigen. Städtische Regionen wie die Ruhrgebietskommunen sind von diesen Zuwächsen stärker betroffen als ländliche Gebiete. Diese demografischen Bedingungen haben zu völlig veränderten Rahmenbedingungen der Schulentwicklung in Oberhausen geführt. Augenfälligste Folge ist die Entscheidung für die Errichtung einer neuen Gesamtschule, nachdem in den beiden Jahrzehnten zuvor Schulschließungen im Vordergrund standen.

 

Den beschriebenen Entwicklungen wurde auch im Hinblick auf den Prüfauftrag zur Grundschule Buschhausen Rechnung getragen. Fraglich war, inwiefern die allgemeinen demografischen Tendenzen die Situation im unmittelbaren Umfeld beider Standorte der Grundschule Buschhausen beeinflussen und ob sich die ehedem planerisch wie politisch geäußerte Präferenz für eine Zusammenführung der Standorte auch perspektivisch aufrechterhalten lässt.

 

Unterdessen stand die Zukunft der Grundschule Buschhausen auch im öffentlichen Fokus. Im Oktober 2021 wurde eine Online-Petition für den Erhalt des Teilstandorts Lindnerstraße gestartet. Auf der Homepage des Radios Oberhausen wurde bereits getitelt: „Grundschule Buschhausen schließt Nebenstandort.“ (https://www.radiooberhausen.de/artikel/grundschule-buschhausen-schliesst-nebenstandort-1094307.html). Vermeintliche Schließungspläne sowie die Aussicht, dass die Kinder infolgedessen in mobilen Raumeinheiten unterrichtet werden müssten, wurden ins Feld geführt.

 

Gemeinsam mit der zuständigen Schulrätin Frau Lützenkirchen-Modro hat der Bereich 3-3 Schule am 16.08.2021 ein Gespräch mit der Schulleitung der Grundschule Buschhausen geführt. Angezeigt wurden Probleme im Bereich der inneren Schulentwicklung, die auch auf die Dependance-Situation und die erhöhten Belastungen zurückzuführen seien. Seitens der Schulleitung wird eine Ein-Standort-Lösung am Hauptstandort angestrebt.

 

Am 21.11.2021 fand ein Gespräch zwischen zwei Elternvertreter:innen der Grundschule Buschhausen und dem Bereich 3-3 Schule statt. Angemahnt wurde die unklare Informationslage sowie massive Verunsicherung durch die Berichterstattungen sowie die Praxis, nur noch am Hauptstandort in die 1. Jahrgangsstufe einzuschulen. Der Bereich 3-3 Schule verdeutlichte die Notwendigkeit einer fundierten Sachstandsanalyse sowie eines politischen Beschlusses. Beide Seiten versicherten sich gegenseitig, die Schulentwicklung der Grundschule Buschhausen zukünftig kooperativ zu unterstützen.

 

Der beginnende Krieg in der Ukraine mit der Folge plötzlich steigender Schüler:innenzahlen führte zu einem zeitweiligen Aufschub der Planungen rund um die Grundschulschule Buschhausen. Angesichts eines massiv ansteigenden Bedarfs an Schulplätzen, volatilen Verteilungen der geflüchteten Kinder im Stadtgebiet und hieraus resultierender kurzfristiger Entscheidungen hinsichtlich der Koordinierung der Kinder an geeignete Schulstandorte musste auch die Situation der Grundschule Buschhausen neu bewertet werden.

 

Im September 2022 hat die Schulverwaltung gemeinsam mit der zuständigen Schulaufsicht Gespräche mit den schulpolitischen Vertreter:innen der Fraktionen, der Schulpflegschaft, dem Schulteam sowie der an einer Einschulung Ihrer Kinder an der Grundschule Buschhausen interessierten Eltern initiiert und ihre Überlegungen vorgestellt.

 

Schulrechtliche Grundlagen

Die Grundschule Buschhausen ist ein Grundschulverbund, hervorgegangen aus zwei ehemaligen eigenständigen Schulen. § 83 SchulG NRW regelt den Umgang mit Grundschulverbünden/Teilstandorte von Schulen. Darin heißt es im Absatz 1:

„Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schüler:innen und Schülern können nur als Teilstandorte geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält. Kleinere Teilstandorte können ausnahmsweise von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schüler:innen und Schülern nicht zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können.“

 

Im Bereich der Grundschulen ist die Errichtung von Teilstandorten nicht zu verwechseln mit der Errichtung eines Grundschulverbundes gemäß § 83 SchulG NRW. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Schulleitung die Räume eines Teilstandortes nach Bedarf belegen kann, so dass z.B. alle Klassen eines Jahrgangs dort untergebracht werden können (horizontale Gliederung). In einem Grundschulverbund hingegen sind an jedem Standort alle Jahrgänge zu unterrichten (vertikale Gliederung).

 

Aufgrund der nicht eindeutigen Sachlage (siehe oben) wurde der Erhalt des Teilstandorts Lindnerstraße bisher als erforderlich erachtet. Über alle Jahrgangsstufen hinweg wurden mehr als zwei Lerngruppen gebildet, der Teilstandort aber jeweils nur mit einer Klasse je Jahrgangsstufe geführt. Beide Standorte liegen ca. 1,3 km auseinander. Daher darf angenommen werden, dass der Schulweg für die im Umfeld des Teilstandorts Lindnerstraße wohnhaften Kinder zumutbar ist. Beide Schulen sind durch eine Buslinie verbunden (Fahrtzeit: ca. 5 Minuten).

 

Profil der Grundschule Buschhausen – Spezialfall „Schule mit mehreren Standorten“

An der Grundschule Buschhausen konnte zuletzt im Schuljahr 2012/13 ein vierzügiger Einschulungsjahrgang (Klasse 1) gebildet werden. Seitdem wurden stets zwei oder drei Klassen im Einschulungsjahrgang gebildet, wobei sich ab dem Schuljahr 2018/19 hinsichtlich der Schulanmeldungen eine temporär stabile Zweizügigkeit abzeichnet.

 

Zu berücksichtigen ist, dass die Grundschule Buschhausen in den vergangenen Jahren stets eine relativ große Anzahl an Einpendler/:innen aus der Nachbarkommune aufgenommen hat. Aber auch wenn weiterhin Duisburger Schüler:innen und Schüler die Grundschule Buschhausen besuchen werden, ist es entsprechend der gegenwärtig vorliegenden statistischen Daten nicht absehbar, dass wieder eine Vierzügigkeit erreicht werden kann. Insofern ist zukünftig, unter Berücksichtigung einpendelnder Schüler:innen und Schüler, von einem Potenzial für dreizügige Jahrgangsstufen auszugehen. Bei vier aufeinanderfolgenden dreizügigen Eingangsklassen ergäbe sich somit eine maximale Klassenanzahl von 12 (4 Jgst. x 3 Züge). Diese Klassenanzahl kann derzeit an keinem der beiden Standorte Friesenstraße (8 Klassenräume) und Lindnerstraße (7 Klassenräume) realisiert werden. Da die Grundschule Buschhausen weder ein Standort des Gemeinsamen Lernens ist noch als sozioökonomisch und –kulturell besonders belastete Schule (entsprechend dem Schulsozialindex) bezeichnet werden kann, werden im Regelfall 27 Schüler:innen je Klasse aufgenommen.

 

Die auch von der Schulleitung angemerkten zusätzlichen Belastungen, die eine Dependance-Schule mit sich bringt, sind evident. Im Rahmen des Bildungsplans 2016-2020 hat sich die Stadt Oberhausen dafür ausgesprochen, Zusammenführungen von Dependancen im Grundschulbereich zu stabilen Ein-Standort-Systemen vor dem Hintergrund schulorganisatorischer Erwägungen sowie baulicher und investitionsbezogener Realisierbarkeit zu prüfen. Lehrer:innenverbände sehen Dependance-Schulen kritisch: Sie verweisen auf hektische Pausen, ausbleibenden informellen Austausch, erschwerte Stellenplanung, Koordinierungsprobleme, Mehraufwand für Schul(leitungs)teams und hieraus folgenden Qualitätseinbußen. Inhaltlich ähnlich gelagerte Argumente wurden auch von der Schulleitung der Grundschule Buschhausen vorgebracht.

In einem Schreiben der Elternvertreter:innen aller Klassen der Grundschule Buschhausen/Standort Lindnerstraße aus dem Jahr 2019 wurden mit den angeführten Punkten im Einklang stehende Herausforderungen angemerkt, verdeutlichen sie doch die enormen Anstrengungen und Ressourcenaufwendungen,derer es bedarf, um zwei Standorte mit jeweils nur einem Zug organisatorisch und pädagogisch aufrecht zu erhalten. Der Beitrag der Elternvertreter:innen zeigt auf, dass Qualitätseinbußen an einer kleinen Schule mit zwei Standorten ein stetes Risiko darstellen.

 

Schüler:innenzahlentwicklung

Generell sind die Schüler:innenzahlen in Oberhausen derzeit und auch zukünftig steigend. Jedoch bedarf es für die Planung konkreter schulorganisatorischer Maßnahmen stets kleinräumiger Bedarfsfeststellungen. Auf die wohnörtliche Herkunft bezogen speist sich die Schüler:innenschaft der Grundschule Buschhausen vorrangig aus dem Sozialquartier Buschhausen/Biefang (SQ 74.01). Dieses Sozialquartier lässt sich nochmals in die statistisch kleinräumigere Eben der Mittelblöcke differenzieren. Auf das als Prognosegebiet zu verstehende gesamte Sozialquartier bezogen wurde eine nach den dort verorteten Grundschulen differenzierte Vorausberechnung vorgenommen (siehe untenstehende Tabelle). Zur Beantwortung der Fragestellung, ob der Teilstandort Lindnerstraße zumindest für eine Einzügigkeit ausreichende Schüler:innenschaft aufweist, wurden entsprechend die Kinderzahlen der umliegenden Mittelblöcke berücksichtigt.

Einschulungs-jahr

Friesenstraße

Lindnerstraße

GG Buschhausen

2028/2029

47

28

75

2027/2028

53

21

74

2026/2027

62

23

85

2025/2026

49

25

74

2024/2025

38

20

58

 

 

Für den Standort Lindnerstraße ergibt sich der statistischen Vorausberechnung folgend eine Mantelschüler:innenschaft, die zwar für die Bildung einer Klasse ausreicht, aber zumeist unterhalb des für die Grundschule Buschhausen angelegten Richtwerts von 27 SuS/Klasse liegt. Über beide Standorte hinweg zeigt sich ein Schüler:innenpotential für die Bildung von zumeist drei Klassen.

 

Ein eindeutiger Befund, dass der Standort Lindnerstraße aufgrund eines mangelnden Schüler:innenpotentials aufzugeben ist, ergibt sich aus der Vorausberechnung somit nicht.

 

In der Vergangenheit wurde der Standort Lindnerstraße so angewählt, dass zwar die für die Bildung einer Eingangsklasse notwendige Schüler:innenzahl von 15 erreicht wurde, aber stets Schüler:innen, deren Eltern eigentlich den Standort Friesenstraße präferierten, zugunsten ausgewogener Klassengrößen zum Standort Lindnerstraße beraten wurden.

 

Der Grundschulverbund hat in der Vergangenheit und wird mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft schulinterne Koordinierungsbedarfe erzeugen.

 

Maßnahmenvarianten

 

Einschätzungen zur baulichen Realisierung und Kostenannahmen

Die SBO bittet zu beachten: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Kostenannahmen aus den Jahren 2019 und 2020. Hinzu kommt ein Sanierungsbedarf des Bestandsgebäudes der Friesenstraße von rund 1.000.000 EUR sowie die inflations- und situationsbedingte Kostenexplosion. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei den Kosten jährliche Steigerungen von 17% laut Baupreisindex zu verzeichnen sind.

 

Neubau

In der Schullandschaft wurde lange Zeit (unter dem ehemaligen Schulleiter) die Möglichkeit eines Neubaus einer dreizügigen Schule beworben. Allerdings stehen im Schulbezirk keine adäquaten Flächen, die sowohl von der Größe als auch vom Planungsrecht einen Neubau gestatten, zur Verfügung.

 

Unabhängig von dieser Betrachtung ist bei einem Neubau einer dreizügigen Schule von einem Kostenvolumen in Höhe von 12 bis 15 Mio. EUR auszugehen (eine Kostenannahme bezieht sich auf den durch die Schulbauleitlinie vorgegebenen Flächenbedarf und die durchschnittlichen Errichtungskosten in Höhe von 3.500,00 EUR brutto/Quadratmeter). Eine heutige Kostenannahme (Abweichungen von 50% sind hierbei innerhalb der tolerablen Grenzen) geht von weit höheren Kosten pro Quadratmeter aus, so dass mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18 bis 21,5 Mio. EUR zu rechnen ist. Dies verdeutlicht nochmals die erhebliche Kostensteigerung innerhalb der letzten zwei Jahre. Bis zu einem Baubeginn sind inflationsbedingt weitere Teuerungen nicht auszuschließen.

 

Zusammenlegung am Standort Lindnerstraße

Das Schulgrundstück an der Lindnerstraße umfasst das Schulgebäude und eine Einfach-Turnhalle. Die Größe des Schulhofs entspricht den Vorgaben, verfügt jedoch über keine räumlichen Ressourcen. Bereits bei der Einrichtung eines Ganztags wurde die Möglichkeit eines Anbaus auf dem dann zu kleinen Schulhof verworfen. Der Ganztag der Schüler:innen und Schüler der Grundschule Buschhausen inklusive der Mensa am Standort Lindnerstraße befand sich in den letzten Jahren in den nahegelegenen Räumen der Kirchengemeinde, wurde aber aufgrund des Bedarfs für eine Kita-Nutzung nun in das Schulgebäude integriert.

 

Ein Ausbau zu einem dreizügigen Schulstandort ist unter Beibehaltung der Bestandsgebäude nicht möglich. Lediglich nach einem Abriss der Turnhalle, könnte ggfs. der Flächenbedarf gedeckt werden. Eine konkrete Prüfung wurde nicht vorgenommen, zumal die Sporthalle gemäß Sportflächenentwicklungskonzept benötigt wird.

 

Zusammenlegung am Standort Friesenstraße

Am Standort Friesenstraße, bestehend aus einem 1911 erstellten Altbau und einer 1960 gebauten Erweiterung, wurde geprüft, ob dieser für ein dreizügiges Schulsystem nach heutigen Maßstäben ausreichend ist. Der zusätzliche Raumbedarf wurde anhand der beschlossenen Schulbauleitlinien durch den Bereich 3-3/ Schule beziffert:

 

-          5 Klassenräume (ca.70 qm)

-          Differenzierungsräume (Gesamtfläche rund 130 qm)

-          2 Mehrzweckräume (freie pädagogischen Nutzung)

-          Mensa (inkl. Küche und Speiseraum)

-          Besprechungsraum

-          Erste-Hilfe-Raum

-          Multifunktionale Lehrerbibliothek/-station

 

Das Projekt wurde durch die aktuelle Schulleitung begleitet und pädagogisch sinnvolle Anregungen konnten in die Planung (vgl. Anlage) aufgenommen werden. Die derzeit vorliegende Planung wurde von der Schulleitung positiv aufgenommen.

 

Nach der derzeitigen Planung befänden sich im Anbau, der an die Erweiterung anschließt, der OGS-Bereich, 6 Klassenräume und 2 Differenzierungsräume. Durch den Anschluss an das Bestandsgebäude würde ein Durchgang erstellt. Hierdurch könnte der schlechte Raumzuschnitt angepasst und freundlicher gestaltet werden. Es entstünden durch die Um- und Neubaumaßnahme Jahrgangsflure. Allerdings würde im Bestand 1 Klassenraum entfallen, so dass 6 Klassen neu gebaut werden müssten.

 

Die Verwaltung würde in den Altbau verlegt, in dem derzeit zwei Ganztags-Gruppenräume verortet sind. Zudem würden die zwei Klassenräume im Obergeschoss zukünftig als Mehrzweckräume genutzt.

 

Die bisherige Mensa befindet sich im Erdgeschoss der Erweiterung. Die neu standardisierte Küche mit Speiseraum kann dort nicht installiert werden. Ein separater Neubau ist als Straßenrandbebauung zur Pestalozzistraße vorgesehen. Im Bestandsraum können dann die Schulbibliothek, der Erste-Hilfe-Raum und ein Besprechungsraum eingerichtet werden.

 

Derzeit sind noch mehrere Toiletten in der Planung eingezeichnet. Diese werden in dieser Anzahl aber nicht benötigt und werden im Verlauf der weiteren Planungen noch reduziert.

 

Die Neubauten sind barrierefrei. Durch die Installation eines Aufzugs im Anbau und der Verbindung zum bestehenden Erweiterungsbau könnten zukünftig alle Klassenräume barrierefrei erreicht werden. Ein barrierefreier Zugang zum Altbau bleibt weiterhin nicht möglich; organisatorisch ist jedoch die Beschulung körperlich eingeschränkter Kinder möglich.

 

Entsprechend der Überplanung des Gebäudes und der Errichtung eines Anbaus steht ein genügend großer Schulhof zur Verfügung.

 

Vorgespräche mit dem Bereich 5-1/Stadtplanung wurden durch die beauftragte Architektin geführt. Gegen die dargestellte Bebauung bestehen vorerst keine Bedenken.

 

Finanzierung

Die Kosten für den Anbau und die Umbauarbeiten betragen nach Angaben der SBO rund 7,74 Mio. EUR (brutto) inkl. HOAI-Kosten (Stand Okt. 2019!). Weitere Planungen und Anpassungen mussten in der Zwischenzeit wegen der unklaren Lage, welche Planung fortgeführt werden soll, und wegen eines fehlenden Budgets in 2021 für die SBO eingestellt werden.

 

Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Standortes ist zusätzlich zu beachten, dass der bestehende Altbau ebenfalls noch den aktuellen energetischen Standards angepasst werden sollte, um den Schulstandort längerfristig zeitgemäß und zukunftsorientiert aufgestellt zu haben. Hinsichtlich der notwendigen Sanierungsarbeiten (Fassade, Dach, Fenster) stehen die Kosten noch nicht fest und müssen noch durch die SBO ermittelt werden. Eine technische Aufwertung ist im Rahmen des DigitalPakt allerdings bereits in Arbeit.

 

Die Planung kann über das bisherige Entwurfsstadium hinaus bis hin zu einer Kostenberechnung fortgeführt werden (6-9 Monate). Nach Stellung der Baugenehmigung und deren Bearbeitung (zurzeit rund 3 Monate), ein Ratsbeschluss vorausgesetzt, kann die Ausführungsplanung vorgenommen werden. Anschließend würden Ausschreibungen und das Vergabeverfahren folgen, so dass nochmals 6 Monate anzunehmen sind. Ein frühester Baubeginn könnte somit in 2024 erfolgen und würde bis ins Jahr 2025/2026 andauern, so dass die Baukosten auf diese Haushaltsjahre aufzuteilen wären.

 

Eine Aussicht auf die Nutzung eines bestehenden Förderprogrammes ist nicht gegeben. Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG I) sind erschöpft.

 

Weitere Fördermaßnahmen für Schulen sind derzeit nicht bekannt. Somit wären die gesamten Aufwendungen aus dem städtischen Haushalt zu leisten.

 

Alternative Entscheidungsmöglichkeit

Statt die Schulstandorte zusammenzuführen besteht die Möglichkeit, den bisherigen Grundschulverbund aufrecht zu erhalten.

 

In diesem Falle sind jedoch an beiden Standorten Sanierungen, Umbauten und geringfügige Baumaßnahmen erforderlich.

 

Der Standort Friesenstraße könnte dann zweizügig geführt werden. Hierfür ist ein Anbau für die Installation der standardisierten Mensa notwendig. Der bisherige Raum genügt – wie bereits geschildert – auch für einen zweizügigen Standort nicht, um die Küche und den Speiseraum dort zu integrieren. Die bereits geschilderten Sanierungsarbeiten am Altbau als auch Renovierungsarbeiten in Klassenräumen des Erweiterungsbaus, die in der Planung der Zusammenführung überarbeitet worden wären, sind weiterhin vorzunehmen. Es entfallen lediglich der Neubau und die Umstrukturierung des Erweiterungsbaus aufgrund der nicht mehr notwendigen Verbindung zu einem Neubau. Die Kostenannahme aus 2020 sieht Gesamtkosten von rund 1 Mio. EUR vor. Unter Beachtung der anderen derzeit im Bau befindlichen, freistehenden Mensen (Roland- und Jacobischule) können Baukosten von rund 1,5 Mio. EUR zzgl. HOAI angenommen werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass die Anforderungen an die energetische und technische Ausstattung gestiegen sind, was neben der Marktsituation zu Mehrkosten führt. Eine konkrete Kostenschätzung kann erst nach einer aktualisierten und weitergeführten Planung durch das Architekturbüro vorgelegt werden.

 

Der Standort Lindnerstraße könnte bei Beibehaltung des Status quo einzügig geführt werden, da der Schulverbund als dreizügige Schule prognostiziert wird. Da das Schulgebäude an der Lindnerstraße über 7 Klassenräume verfügt, kann hier eine kleine Mensa im Bestand errichtet werden. Ebenfalls kann der OGS-Bereich im Schulgebäude untergebracht werden. Die bisher angemieteten Räume in der Kirchengemeinde könnten entfallen, zumal dort die hygienegerechte Küche aufgrund der Raumstruktur nicht installiert werden könnte.

 

Für eine Grundschule mit Dependance ist zu berücksichtigen, dass aktuell keine Lehrkräfte zu finden sind, die bereit sind zu pendeln.

 

Ausblick: Planerische Perspektiven

Die Grundschule Buschhausen wird, obwohl sie 3-zügig festgelegt wurde, in den vergangenen Jahren häufig 2-zügig geführt. Obwohl das rechnerische Schüler:innenpotential im Umfeld der Schule durchaus höher ist, reicht das Anwahlverhalten der Eltern nicht für eine stabile Dreizügigkeit aus. De facto werden also beide Standorte zumeist einzügig geführt. Dies bedingt schulorganisatorische Probleme, die die Schule im Gespräch am 11.08.2021 gegenüber dem Schulträger geäußert hat. Die aus diesen Umständen resultierenden Probleme sind nachvollziehbar und bedingen Handlungsbedarfe, da die schulorganisatorischen Herausforderungen der Schule sich zunehmend negativ auf die Schulkultur und die pädagogische Leistungsfähigkeit auswirken.

 

Trotz der vielschichtigen Sachlage sieht es der Bereich 3-3 als schulentwicklungsplanerisch gerechtfertigt an, die schulorganisatorischen und pädagogischen Erwägungen der Grundschule Buschhausen zu berücksichtigen und die Zusammenführung am Hauptstandort Friesenstraße umzusetzen. Der Schulträger würde so ein Signal der Unterstützung zugunsten der pädagogischen Schulentwicklung senden. Der Standort Friesenstraße sollte dann für eine Dreizügigkeit ertüchtigt werden. Anzunehmen sind infolge der schulbaulichen und räumlichen Modernisierung des Standorts an der Friesenstraße Veränderungen des Anwahlverhaltens zugunsten der Grundschule Buschhausen. Im Verbund mit der Grundschule Schwarze Heide sowie der Königsschule wird die Ertüchtigung der Grundschule Buschhausen zu einer an einem Standort geführten dreizügigen Schule perspektivisch zu einer adäquaten Versorgungslage im Gebiet Buschhausen/Biefang sorgen.

 

Der Bereich 3-3 Schule wird weiterhin Abstimmungen mit der Schulrätin Frau Quent-Langer sowie der Schulleitung der Grundschule initiieren, damit diese Übergangsphase schulorganisatorisch und pädagogisch sinnvoll gestaltet wird.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von Mitarbeiter:innen und Mitarbeitern der Schule sowie den Eltern, schlägt die Verwaltung bei einer Zusammenlegung der Standorte folgende Schritte vor, um das Thema mit allen Betroffenen zu besprechen:

 

  1. Beteiligung des Schulteams und der Schulkonferenz (formelle Beteiligung der entsprechenden Gremien - z.B. Schulkonferenzbeschluss - zu den einzelnen Teilmaßnahmen)
  2. Information der Elternschaft der Grundschule
  3. Vorbereitung des Gremiengangs im Juni 2023 (Schulausschuss, Bezirksvertretung Sterkrade, Haupt- und Finanzausschuss, Rat der Stadt Oberhausen)

 

Dieser Weg ist mit dem Vorgehen im Stadtteil Borbeck im Kontext der Havensteinschule vergleichbar.

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