Beschlussvorlage - B/17/3542-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Rasensportverein-Glückauf Klosterhardt e. V. einen Zuschuss für den Erwerb von zwei Walking-Football-Toren in Höhe von 420,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2023 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [x] Begründung: Keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der RSV-GA Klosterhardt hat einen Zuschussantrag für den Erwerb von zwei Walking-Football-Toren gestellt.

 

Die noch junge Sportart Walking Football ist eine Variante des Fußballs, die darauf abzielt, für Menschen über 50 Jahre und für diejenigen, die aufgrund mangelnder Mobilität oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das traditionelle Spiel zu spielen (Quelle: Wikipedia).

 

Der RSV-GA Klosterhardt möchte zum sportlichen Vergleich in dieser Fußballform eine Mannschaft gründen. Viele, vor allem ältere Sportler hören aufgrund der Gefahr von Schmerzen, Beschwerden und Verletzungen durch die Kombination von hohem Tempo und körperlichen Kontakt mit dem Fußball auf. Durch Walking Football soll die Gefahr minimiert werden: gespielt wird nur im Gehen, Körperkontakt ist untersagt und der Ball darf nur in Hüfthöhe gespielt werden. Der Verein ist von der Risikominderung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einer Stärkung des Kraft- und Balancetrainings sowie der Verbesserung der geistigen Fitness überzeugt. Dazu sollen die sozialen Kontakte gefördert werden.

 

Die Gesamtkosten für den Erwerb von zwei Walking-Football-Toren inklusive Netze betragen laut vorliegendem Angebot 1.270,- €. Folgende Finanzierung kann auch vor dem Hintergrund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen:

 

Gesamtkosten: 1.270,- €

Barmittel, Selbsthilfe: 850,- €

Beantragter Zuschuss: 420,- €

 

Der RSV-GA Klosterhardt ist auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. unterstützt den Zuschussantrag.

 

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