Beschlussvorlage - B/17/3516-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Produktbereich 08 – Sportförderung im Haushaltsjahr 2023 für das Förderprojekt „Bewegungshügel Revierpark Vonderort“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- A. Beulshausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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06.06.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Förderprojekt „Bewegungshügel im Revierpark Vonderort“ im Produktbereich 08 – Sportförderung für das Haushaltsjahr 2023 unter der Finanzstelle PN0801 – Allgemeine Sportförderung, Finanzposition 7230.00 – Auszahlungen für Erstattungen in Höhe von 272.807,00 EUR zu.
Deckungsvorschlag:
Überplanmäßiger Ertrag/Einzahlung unter dem Auftrag 250008010302 – Freizeitsportanlagen und Kostenart 414000 – Zuweisungen vom Bund i. H. v. 840.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2023.
Konsequenzen
Bezug
Drucksachen-Nr. B/16/4865-01 vom 08.07.2019
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Projekt: „Sanierung und Revitalisierung des Bewegungshügels im Revierpark Vonderort (RPV)“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss eines bereits in Umsetzung befindlichen Ratsbeschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Mit Zuwendungsbescheid vom 05.12.2019 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) der Stadt Oberhausen einen Zuschuss von bis zu 1.200.000,00 EUR bei Gesamtkosten von 1.333.333,00 EUR für die Gesamtmaßnahme gewährt.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Sanierung und Revitalisierung des Bewegungshügels im Revierpark Vonderort (RPV)“ wurde im Jahr 2022 abgeschlossen. Aufgrund noch fehlender Schlussrechnungen konnte im Haushaltsjahr 2022 keine finale Abrechnung erfolgen. Insgesamt wurden für die Maßnahme bisher Auszahlungen in Höhe von gerundet 1.121.334,00 EUR vorgenommen. Somit wurden 211.999,00 EUR noch nicht verausgabt.
Mittlerweile wurde die Maßnahme über den Letztzuwendungsempfänger Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) mit insgesamt 1.394.141,00 EUR schlussgerechnet. Die Maßnahme liegt damit mit 60.808,00 EUR moderat über den seinerzeit geplanten Gesamtkosten (4,56%). Diese Mehrkosten resultieren insbesondere aus Preisanstiegen, die den aktuellen globalen Rahmenbedingungen zuzurechnen sind und in der Maßnahme nicht komplett aufzufangen waren.
Da die FMR aus dem bestehenden Weiterleitungsvertrag einen Anspruch auf die Erstattung der entstandenen Kosten hat, ist die zu beschließende überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich und unabweisbar.
Durch die Bildung von Rückstellungen in Vorjahren für den Revierpark Vonderort stehen mit 388.190,00 EUR im Ergebnisplan ausreichende Mittel zur Deckung des noch zu leistenden Aufwands zur Verfügung. Diese benötigten Mittel können den gebildeten Rückstellungen entnommen werden. Der Restbetrag der Rückstellung kann nach erfolgter Schlussrechnung zum Jahresende aufgelöst werden. Da bei der Inanspruchnahme einer Rückstellung jedoch nur der Aufwand in der Ergebnisrechnung gedeckt wird, ist das entsprechende Auszahlungsbudget in der Finanzrechnung überplanmäßig bereitzustellen. Dies würde normalerweise zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan) in Höhe von 272.807,00 EUR führen. Da im Haushaltsjahr 2023 aber insgesamt 840.000,00 EUR mehr abgerufen werden als geplant war, kommt es hier zu keiner Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Die im Deckungsvorschlag genannte anteilige Einzahlung (840.000,00 EUR) durch den Zuschussgeber konnte im Jahr 2022 aufgrund der fehlenden Schlussrechnungen noch nicht erwirkt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Summe im Rahmen der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises im Jahr 2023 überplanmäßig kassenwirksam werden wird. Weitere 360.000,00 EUR sind im Haushaltsplan 2023 für den Mittelabruf 2023 vorgesehen und bereits veranschlagt. Somit werden vorbehaltlich des finalen Förderbescheids insgesamt 1.200.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 abgerufen.
Es ist zu klären, ob und wie die Mehrkosten auf die Verfahrensbeteiligten verteilt werden können. Denkbar sind hier die folgenden Möglichkeiten:
a) Anteilige Übernahme der Mehrkosten durch die Anteilseigner des Revierparks Vonderort (RVR, Stadt Oberhausen, Stadt Bottrop), abzuwickeln als zusätzliche Einnahmen
b) Übernahme der Mehrkosten durch die FMR (vorbehaltlich rechtlicher Prüfung)
Eine Klärung hierzu wird vom Bereich 2-5/Sport zeitnah nach Abwicklung des Schlussverwendungsnachweises herbeigeführt.
