Berichtsvorlage - M/17/3537-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Thema Antikorruption
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeitung:
- Britta Haferkamp
- Verantwortung:
- Herr Thönissen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Kenntnisnahme
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15.06.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Berichtszeitraum
Die Berichterstattung umfasst den Zeitraum Mai 2022 bis April 2023 und knüpft an den Zwischenbericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 17. Mai 2022 (Drucksache-Nr. M/17/2066-01) an.
2. Tätigkeitsbericht und Ausblick
2.1 Erarbeitung stadtinterner Regelungen
a. Geschäftsanweisung zur Korruptionsprävention bei der Stadtverwaltung Oberhausen
Die neugefasste Geschäftsanweisung zur Korruptionsprävention durchläuft zurzeit das vorgeschriebene verwaltungsinterne Beteiligungsverfahren (unter Beteiligung des Gesamtpersonalrates). Sie soll für die Bediensteten der Stadtverwaltung Oberhausen sowie für die Bediensteten der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Oberhausen gelten und nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens voraussichtlich noch im Jahr 2023 in Kraft treten.
b. Sponsoring
Das seitens der Antikorruptionsstelle initiierte Grundlagenseminar zum Thema Sponsoring für die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Oberhausen wurde im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltung im ersten Quartal 2023 durchgeführt. Im ersten Schritt erfolgte eine rechtliche Grundlagenvermittlung für die Mitarbeiter/innen in städtischen Bereichen, die Sponsoring bereits als Instrument nutzen bzw. zukünftig nutzen möchten. Im Anschluss wurde mit demselben Personenkreis ein Workshop durchgeführt, mit dem Ziel, die wesentlichen Erkenntnisse/Inhalte in eine „Dienstanweisung Sponsoring“ einzubetten.
Der o.g. Workshop fand unter Begleitung der Antikorruptionsbeauftragten sowie Mitarbeiter/innen des Bereiches Finanzen statt, so dass aktuell gemeinsam ein erster Entwurf einer „Dienstanweisung Sponsoring“ aus korruptionspräventiver sowie aus steuerrechtlicher Sicht erarbeitet wird.
2.2 Beratung / Anzeige gemäß § 3 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Die Antikorruptionsbeauftragten stehen sowohl für Einzelberatungen von Mitarbeitern/innen der Stadt Oberhausen als auch zur Beratung einzelner Bereiche zur Verfügung. In den Einzelberatungen wird in der Regel die Auslegung bestimmter Anweisungen bzw. die Frage zur „Annahme von Geschenken“ erörtert. Die häufigsten Fragestellungen und deren Beantwortung sollen zukünftig in einer sog. FAQ-Liste (Frequently Asked Questions, Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema) zusammengefasst und den Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Beratungsgespräche nimmt durch die Sensibilisierungsschulungen (s. Ziffer 2.3) für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen deutlich zu.
Neben den o.g. beschriebenen Beratungen werden die Antikorruptionsbeauftragten zunehmend bei Sachverhalten/Verdachtsmomenten kontaktiert, die Korruptionsstraftaten darstellen könnten. Je nach Fallkonstellation und Qualität der vorliegenden Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat nach §§ 331 – 355a Strafgesetzbuch (u.a. Bestechung und Vorteilgewährung), erfolgt die vorgeschriebene Anzeige gemäß § 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruption Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) beim Landeskriminalamt (LKA) durch den Oberbürgermeister. Im Berichtszeittraum erfolgte aufgrund einer versuchten unzulässigen Einflussnahme auf einen städtischen Amtsträger eine Anzeige beim LKA gegen einen externen Dritten. Korruptionsrelevante Sachverhalte lösen in jedem Fall - auch bei nicht ausreichendem Tatverdacht für eine Anzeige nach § 3 Korruptionsbekämpfungsgesetz - eine Beratungstätigkeit der Antikorruptionsstelle aus, z.B. zur Überprüfung von internen Kontrollsystemen.
2.3 Konzeption, Planung und Durchführung von Sensibilisierungsschulungen zur Korruptionsprävention
a. Offenes Schulungsangebot
Im Frühjahr 2022 wurde mit offenen Sensibilisierungsschulungen in Form von Webex-Webinaren seitens der Antikorruptionsbeauftragten für interessierte Mitarbeiter/innen gestartet. Neben der grundsätzlichen Sensibilisierung zum Thema steht bei den Schulungen das Erkennen von nicht integren und strafbaren Handlungen am Arbeitsplatz besonders im Fokus. Zusammengefasst deckt die Schulung folgende Inhalte ab:
- Rechtliche Grundlagen, Definitionen
- Erscheinungsformen der Korruption in der öffentlichen Verwaltung anhand praktischer
Fallbeispiele
- Interne Regelungen zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen
- Präventionsmaßnahmen
- Meldewege bei Korruptionsverdacht
Das offene Sensibilisierungsangebot wird kontinuierlich allen Beschäftigten der Stadtverwaltung Oberhausen offeriert. Teilgenommen haben bisher sowohl städtische Mitarbeitern/innen als auch interessierte Mitarbeiter/innen seitens der Servicebetriebe Oberhausen (SBO). Die Seminardurchführung im halbtägigen Online-Format hat grundsätzlich durch die Schulungsteilnehmer/innen ein positives Feedback erfahren.
b. Führungskräfte-Schulungen
Im Rahmen der Klausurtagung des Verwaltungsvorstandes, der Bereichsleitern/innen und der Führungskräfte der SBO erfolgte am 19.05.2022 ein zweistündiger Vortrag zum Thema Korruptionsprävention durch einen externen Referenten der dbb akademie GmbH (anerkannter Bildungsträger und wissenschaftliche Fortbildungseinrichtung des dbb Beamtenbund).
Nach den Sommerferien 2022 wurde mit den Schulungen weiterer Führungskräfte in Form von Tandemschulungen gestartet, d.h. alle Schulungen wurden mit dem o.g. externen Referenten der dbb akademie GmbH und den Antikorruptionsbeauftragten gemeinsam durchgeführt. Die Bereichs-, Fachbereichs-, Sachgebiets-, Arbeitsgruppen- sowie Teamleitungen werden kontinuierlich geschult. Inhaltlich werden die unter a. aufgeführten Schulungsinhalte um das Thema Dienst- und Fachaufsicht und Haftung von Führungskräften ergänzt. Vergleichbare Funktionsträger der SBO nehmen zurzeit aufgrund der noch ausstehenden Geschäftsanweisung (s. Ziffer 2.1 a.) zunächst freiwillig an dem Schulungsangebot teil.
Die allgemeinen Inhalte der Korruptionsprävention werden innerhalb der Veranstaltungen durch die Antikorruptionsbeauftragten um die geltenden Regelungen bzw. anstehenden Neuerungen der Stadtverwaltung Oberhausen ergänzt. Des Weiteren werden Sachstände zu einzelnen Themenschwerpunkten der Antikorruptionsstelle gegeben und auf Fragen der Führungskräfte eingegangen. Die Tandem-Veranstaltungen werden durch die Beschäftigten sehr positiv aufgenommen.
Die Schulungen der Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen (inkl. Stellvertretungen) erfolgen ab August 2023 im Online-Format.
c. Nachwuchskräfte
Die städtischen Nachwuchskräfte werden ebenfalls seit Sommer 2022 fortlaufend am Ende ihrer Ausbildung durch die Antikorruptionsbeauftragten verpflichtend sensibilisiert. Seitens der Nachwuchskräfte erfolgte ebenfalls ein sehr positives Feedback. Die Nachwuchskräfte haben den Wunsch geäußert, dass eine erste Korruptionssensibilisierung bereits im Rahmen der Einführungstage erfolgen sollte, da auch bereits innerhalb der Ausbildung grenzwertige Situationen zum Angebot von Vorteilen Realität seien. Derzeit wird durch die Antikorruptionsbeauftragten ein Konzept erarbeitet, um elementare Schulungsinhalte in Kurzform bereits zu Beginn der Ausbildung zu vermitteln, z.B. via Video, Podcast, Informationsmappe mit den wesentlichen Sensibilisierungsinhalten.
d. Verpflichtende Schulungen für Stelleninhaber/innen besonders korruptionsgefährdeter Stellen
Der ermittelte Personenkreis von Stelleninhaber/innen besonders korruptionsgefährdeter Stellen des Bereiches Bauordnung (s. später Ziffer 2.4) wurde bereits zu rd. 70% im Rahmen des offenen Sensibilisierungsangebotes durch die Antikorruptionsbeauftragten im Jahr 2022 geschult. Die weiteren Mitarbeiter/innen werden durch den Fachbereich Aus- und Fortbildung zu den verpflichtenden Schulungen gezielt eingeladen.
e. Unterweisungen
Ergänzend zu den Schulungen zu a.-d. finden durch die Antikorruptionsstelle Unterweisungen in einzelnen Dienststellen statt. Die Vorstellung der Antikorruptionsstelle sowie eine inhaltliche Kurzunterweisung wird in der Regel auf Initiative einzelner Führungskräfte, z.B. durch Teilnahme an Dienstbesprechungen, angeboten.
f. Sensibilisierungsangebot für die Zielgruppe „externe Neueinstellungen bei der Stadtverwaltung Oberhausen“
Die Antikorruptionsbeauftragten beabsichtigen, das Schulungsangebot für „Quereinsteiger/innen“ (extern eingestellte Mitarbeiter/innen) um das Themenfeld Korruptionsprävention zu ergänzen, sobald derartige Schulungen wieder durch den Bereich Personal und Organisation reaktiviert werden.
Hintergrund sind Anregungen neuer städtischer Mitarbeiter/innen an die Antikorruptionsstelle mit dem Anliegen einer frühzeitigen Sensibilisierung, um insbesondere verwaltungsfremde Mitarbeitern/innen über die Regelungen für Amtsträger/innen aufzuklären.
g. E-Learning
Die Antikorruptionsbeauftragten streben die Einführung eines E-Learning-Programms zum Thema Korruptionsprävention an, damit die Beschäftigten - auch unabhängig vom regulären Schulungsangebot - jederzeit die Möglichkeit einer Wissensvermittlung/-auffrischung haben. Die Antikorruptionsbeauftragten haben diesbezüglich bereits erste E-Learning-Programme getestet und die Ergebnisse dem Fachbereich Aus- und Fortbildung rückgekoppelt.
Im Rahmen der Feedbackrunden im Anschluss an die Sensibilisierungsschulungen wurde der Wunsch hinsichtlich der Einführung eines derartigen E-Learnings ebenfalls durch die Belegschaft geäußert.
Ein E-Learning Programm würde somit aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten eine sinnvolle Ergänzung zu den Schulungen darstellen. Auch wenn eine Schulung - mit persönlichem Erfahrungsaustausch - hierdurch nicht ersetzt werden kann, bestünde so grundsätzlich die Möglichkeit einen maximalen Kreis der Belegschaft thematisch zu erreichen und gleichzeitig personelle Synergieeffekte zu erzielen.
Übersicht Sensibilisierungsschulungen - Anzahl Schulungsteilnehmer/innen
Jahr | Schulungs-anzahl | Führungskräfte | Weitere Mitarbeiter/innen
| Nachwuchs-kräfte
| Gesamt |
2022
| 16 | rd. 95 | rd. 45 | rd. 50 | rd. 190 |
2023 (Ziel) | 17 | rd. 165 | rd. 35 | rd. 60 | rd. 260 |
Gesamt rd. 450 | |||||
2.4 Risikoabfrage und Risikoanalyse zur Korruptionsprävention
Der Bereich Bauordnung hatte sich als Pilotbereich zur Ermittlung korruptionsgefährdeter bzw. besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze gemäß § 10 KorruptionsbG zur Verfügung gestellt. Die Abfrage und Ermittlung erfolgte im Mai 2022 unter Beteiligung des Personalrates mittels Fragebögen, die durch die Mitarbeiter/innen ausgefüllt wurden.
Im Rahmen der Risikoabfrage kann der jeweilige Arbeitsplatz eine geringe, mittlere, erhöhte oder besondere Korruptionsgefährdung aufweisen. Diese Einstufung verdeutlicht, dass aufgaben- und systemspezifische Korruptionsrisiken auf den einzelnen Arbeitsplätzen existieren, die eine besondere Sensibilität erfordern. Das Gefährdungspotential ist umso höher je mehr Risikofaktoren bestehen. Die Arbeitsplätze im Bereich Bauordnung wurden dementsprechend wie folgt eingestuft:
- Geringe Korruptionsgefährdung: 0 Stellen
- Mittlere Korruptionsgefährdung: 17 Stellen
- Erhöhte Korruptionsgefährdung: 0 Stellen
- Besondere Korruptionsgefährdung: 29 Stellen
Die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze im Bereich Bauordnung entsprechen somit einem Anteil von rund 63 % der Stellen in diesem Bereich. Zum Schutzzweck der jeweiligen Stelleninhaber/innen erfolgt keine Veröffentlichung der Stellennummern.
Im Rahmen der anschließenden Analyse der Arbeitsplätze, die eine besondere Korruptionsgefährdung aufweisen, wurden auf Grundlage eines zweiten Fragebogens seitens der Antikorruptionsbeauftragten Interviews mit einzelnen Mitarbeitern/innen geführt, um gefährdete Arbeitsschritte und mögliche Präventionsmaßnahmen genauer zu betrachten. Durch die Abfrage und Analyse wurden folgende Ziele erreicht:
- Sensibilisierung und Partizipation der Mitarbeiter/innen des Bereiches Bauordnung
- Datenerhebung zur Dokumentation (auch gegenüber der Aufsichtsbehörde), insbesondere Feststellung der bereits vorhandenen Kontroll- und Sicherungssysteme zur Korruptionsprävention
- Austausch und Diskussion mit den verantwortlichen Vorgesetzen, um weitere Instrumente der Korruptionsprävention im untersuchten Bereich einzuführen
Im Anschluss wurde seitens der Antikorruptionsstelle ein Bericht gefertigt, der diverse präventive Handlungsempfehlungen, primär für den Pilotbereich, aber auch für den Bereich Personal und Organisation enthält. Beispielhaft sind hier die Ausweitung des Vier- bzw. Mehraugenprinzips, die Überprüfung von Rotationsoptionen (z.B. bei Revierzuständigkeiten), die verpflichtende Teilnahme an Sensibilisierungsschulungen und die Forcierung von Digitalisierungsprozessen zu nennen. Darüber hinaus wurde angeregt, die Bewerbungsgespräche für besonders korruptionsgefährdete Stellen um Fragen zu Korruptionsthemen zu ergänzen. Hintergrund ist das Ziel einer vorbeugenden Sensibilisierung der Bewerber/innen und darüber hinaus die Vermittlung eines Selbstverständnisses der Verwaltung. Die Fragen signalisieren eine gegen Korruption gerichtete Unternehmenskultur, die sich in sichtbaren Präventivmaßnahmen ausdrückt und die Duldung von Korruption ausschließt.
Seitens des Pilotbereiches erfolgt im Rahmen einer Jahresfrist ab Zugang der Analyse (ca. September 2023) an die Antikorruptionsstelle eine schriftliche Stellungnahme, welche Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. an welcher Stelle weitere Optimierungsbedarfe identifiziert wurden (Soll/Ist-Vergleich).
Um die Risikoabfrage/-analyse der korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze in der Gesamtverwaltung zu implementieren, wird eine entsprechende digitalisierte Abfrage und Auswertung benötigt. Der Digitalisierungsprozess wird derzeit federführend durch den Bereich IT gemeinsam mit den Antikorruptionsbeauftragten forciert.
Abseits vom laufenden Digitalisierungsprozess ist zurzeit beabsichtigt, im nächsten Schritt innerhalb des Bereiches Kinder, Jugend und Familie zwei repräsentative Fachbereiche mit ca. 440 Mitarbeitern/innen zu betrachten. Die Bereitschaft der vorgenannten Fachbereiche, im Rahmen der Pilotbetrachtung weiterer Arbeitsplätze zu fungieren, ist gegeben. Derzeit befindet sich das Vorhaben im Beteiligungsprozess, so dass voraussichtlich im Juni 2023 mit der Risikoabfrage begonnen werden kann.
2.5 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. 10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberrichtlinie)
Am 21.06.2022 wurden die Ergebnisse des Projektes zum Thema „Whistleblowing im öffentlichen Dienst“ seitens der Studierenden der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), Abteilung Duisburg präsentiert. Das Projekt wurde seitens der Antikorruptionsbeauftragten im Vorjahr bei der Hochschule angemeldet und intensiv durch die Antikorruptionsbeauftragten betreut. Gemeinsam mit dem projektbetreuenden Dozenten der Hochschule haben die Antikorruptionsbeauftragten im Mai 2022 den Prüfungspart unter Anwesenheit des Leiters des Fachbereiches Aus-und Fortbildung der Stadt Oberhausen übernommen. Die Projektinhalte waren sehr informativ für die Stadtverwaltung Oberhausen.
Am 27.07.2022 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Antikorruptionsbeauftragten stehen hinsichtlich der Umsetzung in Kommunen - insbesondere zur verpflichtenden Einrichtung interner Meldekanäle - in einem interkommunalen Austausch und verfolgen die Mitteilungen des Deutschen Städtetages.
2.6 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Korruptionsprävention
a. Projekt mit Studierenden der HSPV NRW
Seit April 2023 führt die Antikorruptionsstelle ein neues Projekt für die Studierenden der HSPV für das Jahr 2023 zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit in der Korruptionsprävention“ durch.
Die Studierenden entwickeln gemeinsam mit der Antikorruptionsstelle über einen Projektzeittraum von ca. acht Wochen ein Konzept zum Thema Öffentlichkeitsarbeit in der Korruptionsprävention bei der Stadtverwaltung Oberhausen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (u.a. Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht) und innerdienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisung zur Korruptionsverhütung bei der Stadtverwaltung Oberhausen).
Es wird der aktuelle Status-Quo zum Thema Öffentlichkeitsarbeit zur Korruptionsprävention bei der Stadtverwaltung Oberhausen beschrieben sowie Handlungsvorschläge für eine Sensibilisierung von städtischen Beschäftigten (interne Öffentlichkeitsarbeit) und Oberhausener Bürgern/innen (externe Öffentlichkeitsarbeit) erarbeitet, z.B. Entwicklung von Flyern und Plakaten.
b. Interne Öffentlichkeitsarbeit
Die Antikorruptionsbeauftragten haben die interne Frauenversammlung im September 2022 genutzt, um die Antikorruptionsstelle vorzustellen. Neben der persönlichen Vorstellung der Antikorruptionsbeauftragten wurden an einen Informationsstand die Tätigkeitsfelder näher vorgestellt und für das Sensibilisierungsangebot „Korruptionsprävention“ geworben.
2.7 TÜV- Zertifizierung zum Integritätsmanagement
Beide Antikorruptionsbeauftragten haben im Dezember 2022 eine 4-tägige Qualifizierung absolviert, die mit einer Abschlussprüfung zur Erlangung der TÜV-Zertifizierung zum Integritätsmanagement abschloss. Inhaltlich deckte die Schulung u.a. die Themenkomplexe Durchführung einer Gefährdungsabfrage und -analyse, Implementierung von Systemen zur Verdachtsweitergabe von Hinweisgebern und „Whistleblowern“, Sponsoring sowie innere Revision in der öffentlichen Verwaltung ab. Beide Antikorruptionsbeauftragten haben die Prüfung erfolgreich absolviert. Mit der Zertifizierung dokumentiert die Stadtverwaltung Oberhausen ihr verantwortungsbewusstes Verhalten und bildet Vertrauen bei Mitarbeitenden sowie der Öffentlichkeit.
2.8 Interkommunale Zusammenarbeit
Durch die Teilnahme an verschiedenen interkommunalen Arbeitskreisen bzw. die Teilnahme an Fachbesprechungen der Konferenz der Personalamtsleiterinnen und -leiter im Städtetag Nordrhein-Westfalen wird ein regelmäßiger Austausch mit umliegenden Kommunen und weiteren Institutionen zum Thema Korruptionsprävention durch die Antikorruptionsbeauftragten sichergestellt.
3. Budgetplanung 2023
Um das Thema Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate etc.) näher verfolgen zu können, wurde für das Haushaltsjahr 2023 erstmalig ein Budget i. H. v. 2.000,00 Euro eingeplant.
Bezug
Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss 17.05.2022
(Drucksache-Nr. M/17/2066-01)
Zwischenbericht zum Thema Antikorruption
