Antragsvorlage - A/17/3573-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob und unter welchen Umständen ein städtischer Avatar zum Abbau von Barrieren bei städtischen E-Services und Webseiten eingeführt werden kann.

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Sachverhalt

Begründung

 

Als eine moderne Stadtverwaltung möchten wir sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Zugang zu unseren digitalen Dienstleistungen haben, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen. Derzeit gibt es jedoch einige Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere solche mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder motorischen Einschränkungen, die Schwierigkeiten haben, unsere E-Services zu nutzen.

 

Um diese Herausforderungen zu lösen und die Zugänglichkeit zu unseren Dienstleistungen für alle zu verbessern, schlagen wir vor, einen Avatar zu implementieren. Ein Avatar ist ein virtuelles Wesen, das als virtueller Assistent agiert und in der Lage ist, mit den Nutzerinnen und Nutzern zu kommunizieren und sie bei der Navigation durch die verschiedenen digitalen Dienste der Stadtverwaltung zu unterstützen.

 

Der Avatar wird so programmiert, dass er die spezifischen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt, indem er beispielsweise Texte vorliest oder Tastaturbefehle ausführt. Außerdem kann der Avatar den Nutzerinnen und Nutzern bei der Suche nach bestimmten Informationen helfen oder sie bei der Ausfüllung von Formularen unterstützen.

 

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat sich auf den Weg gemacht einen ebensolchen Avatar zu entwickeln. Wir bitten die Stadt zu prüfen, ob diese Technologie auch zeitnah in Oberhausen eingeführt werden kann und ob der Rat der Stadt in seiner nächsten Haushaltsberatung dafür zusätzliche Mittel bereitstellen müsste.

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