Beschlussvorlage - B/17/3458-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzepts des Stadterneuerungsprojekts „Lebendige Zentren Oberhausen Sterkrade“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Henrike Gnizia
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Dez 5 Herr Dr. Palotz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.05.2023
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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25.05.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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01.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.06.2023
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Konsequenzen
Bezug
Drucksache V/17/1969-01 vom 26.04.2022: Umbauvorhaben Bahnhofstraße in Sterkrade – Geplante Vorgehensweise
Drucksache B/16/1159-01 vom 16.11.2015: Festlegung der Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade als Handlungsrahmen im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie Entscheidung über die Vergrößerung des Projektgebietes
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung:
Da es sich um einen Beschluss eines Konzeptes handelt, besteht keine Klimarelevanz.
Sachverhalt
Begründung
1) Anlass und Zielsetzung / Einordnung in den Gesamtzusammenhang
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 15. September 2014 auf der Grundlage des § 171 b Abs. 1 BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (heute: Lebendige Zentren Oberhausen Sterkrade) sowie das „Integrierte Handlungskonzept für das Stadtteilzentrum Oberhausen Sterkrade“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Sterkrade beschlossen (Vorlage B/16/1159-01).
Das 2015 erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) bildete die Grundlage für den Erneuerungsprozess. Nach Förderzusage startete das Projekt im Jahr 2015 im Stadtteil. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen und Projekte umgesetzt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte der Stadt Oberhausen nunmehr mit, dass sie vor dem Hintergrund der bisherigen Laufzeit des Programms sowie der Ausschöpfung der ursprünglich vorgesehenen Mittel eine kurzfristige Beendigung der Förderung im bestehenden Programmgebiet anstrebe. Zur Diskussion der Thematik wurde von Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf am 15.02.2022 ein Gespräch mit der Stadtverwaltung Oberhausen einberufen. Zielsetzung und Diskussionsgrundlage der Fördermittelgeberin war der gewünschte zeitnahe Abschluss der Gesamtmaßnahme sowie eine verbindliche Darstellung der noch seitens der Stadt Oberhausen angestrebten Maßnahmenumsetzung und deren aktuellen Kosten. Um einen sofortigen Abschluss der Maßnahme zu verhindern, wurden folgende Vereinbarungen zu einem zweistufigen Verfahren getroffen:
Im Rahmen der ersten Stufe hat die Stadt Oberhausen in einem internen Prozess die noch ausstehenden IHK-Maßnahmen hinsichtlich Aktualität, verfolgter Zielsetzung und Kosten überprüft und priorisiert. Hierbei wurde der Fachbereich 5-1-30 / Stadterneuerung von dem Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH unterstützt, dass das ursprüngliche IHK verfasst hat und seitdem im Stadtteil als Citymanagement tätigt ist. Ziel der kurzfristigen Überprüfung ist es, sowohl den Abschluss der Gesamtmaßnahme terminlich einzugrenzen als auch die noch benötigten Fördermittel zu beziffern. Um die sofortige vorzeitige Beendigung des Programms zu vermeiden, ist der Bezirksregierung Düsseldorf nach der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen und Beschlussfassung am 19.06.2023 das Konzept zur Abstimmung vorzulegen.
Mit der zweiten Stufe soll der Stadterneuerungsprozess Sterkrade über einen überschaubaren Zeitraum fortgesetzt und gemäß Vorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf (Fördermittelgeberin) nur noch (als Ergebnis der Stufe 1) zielgerichtet ausgewählte IHK-Teilmaßnahmen zur Förderung beantragt werden. Der Fokus soll dabei auf Teilmaßnahmen liegen, die im direkten räumlichen oder inhaltlichen Zusammenhang mit bereits laufenden Maßnahmen stehen oder eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil haben und zeitnah geplant und umgesetzt werden können.
Hierzu wird folgender Zeitplan zugrunde gelegt:
- letzte (Förder-)Antragsstellung zum STEP 2025 und damit im Jahr 2024 sowie -aus Sicht der Stadt wünschenswert-, ggf. noch 1 Jahr darüber hinaus (STEP 2026 im Jahre 2025)
- Umsetzung und Abrechnung der IHK-Teilmaßnahmen bis voraussichtlich Dezember 2029 / 2030
Ziel ist es, die bisher erfolgreich aufgebauten Strukturen im Stadtteil fortzuführen und wie vorgegeben auf eine Beendigung des Stadterneuerungsprozesses auszurichten (Verstetigung). Die Stadt Oberhausen möchte das hohe Interesse der Bevölkerung und das weiterhin starke Engagement der Einrichtungen und der Händlerschaft in Sterkrade würdigen und ihnen bis zum Ende der Gesamtmaßnahme die Gelegenheit geben, an dem Prozess aktiv teilzunehmen und davon zu profitieren. Im Sinne der Zielsetzungen des Programms „Lebendige Zentren“ sieht die Stadt Oberhausen die Fortführung dieser Maßnahmen als wesentliches Zeichen. Von Seiten der Fördermittelgeberin wird dies anerkannt.
Mit der Aktualisierung des IHK wird, wie bereits erwähnt, die Zielsetzung verfolgt, das Projektende aufgrund der langen Laufzeit in den Fokus zu nehmen und aufzuzeigen, welche offenen Maßnahmen noch umgesetzt werden und welche nicht mehr weiterverfolgt werden sollen.
Ziel war es, einen Weg zu finden, wie unter den heutigen Rahmenbedingungen und den ursprünglich gesetzten und bisher erreichten Zielen des IHK ein zielgerichteter und erfolgreicher Abschluss bewerkstelligt werden kann.
Wichtige Einflussgrößen für die abschließende Umsetzung von Teilmaßnahmen sind die zuletzt massiv gestiegenen Baukosten sowie die gestiegenen fachlich-inhaltlichen Anforderungen an bauliche Maßnahmen, wie z.B. vor dem Hintergrund der klimaresilienten Stadtentwicklung. So könnten die verbliebenen baulichen Maßnahmen aufgrund der veralteten Kostenansätze nur mit geringen Mitteln umgesetzt und damit mit einer lediglich eingeschränkten Zielerreichung umgesetzt werden. Aus diesem Grunde sollen die noch vorhandenen finanziellen Mittel für die Umsetzung einer Teilmaßnahme mit großer Strahlkraft und Nachhaltigkeit eingesetzt werden. Hierbei werden somit Gelder im Sinne eines größtmöglichen positiven Effektes für die Innenstadt von Sterkrade gebündelt statt nach dem „Gießkannenprinzip“ mit überschaubaren Effekten vorzugehen.
Am 15.09.2021 wurde bereits im Stadtteilbeirat Sterkrade die Idee der Bündelung von IHK-Teilmaßnahmen seitens der Verwaltung vorgestellt, verbunden mit der Zielsetzung, die finanziellen Mittel in das Leuchtturmprojekt „Umbau Bahnhofstraße Sterkrade“ (gleichbedeutend mit „Relaunch Fußgängerzone“) fließen zu lassen bzw. in dieses aufgehen zu lassen, um so ein Projekt mit weitreichender Strahlkraft in Sterkrade umzusetzen. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass für die angesprochenen baulichen IHK-Teilmaßnahmen nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und zudem aufgrund drastisch gestiegener Baukosten nicht in dem eigentlich geplanten Umfang umgesetzt werden können. Der Stadtteilbeirat begrüßte den Planungsansatz der Bündelung von IHK-Teilmaßnahmen.
Über den oben genannten Sachverhalt wurde in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes (25.04.2022) bereits berichtet. Die Ergebnisse des Konzeptes zur Aktualisierung des IHK Sterkrade liegen nunmehr vor (vgl. Anlage 1). Den relevanten Fachbereichen der Verwaltung sowie dem Stadtteilbeirat Sterkrade wurde das Konzept bereits vorgelegt. Die Ergebnisdarstellung erfolgt im Rahmen dieser Beschlussvorlage unter dem Pkt. 3) Ergebnisse der Aktualisierung.
2) Stand der bisherigen Umsetzung (Gesamtüberblick 2023)
Aufgrund der Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden nachfolgend die IHK-Teilmaßnahmen zusammenfassend aufgeführt, die beantragt wurden und sich entweder in Umsetzung befinden oder bereits abgeschlossen sind.
Nr. | IHK-Teilmaßnahme | Status |
A1 | Gestaltungswettbewerb Öffentlicher Raum – Übergeordnetes Konzept zur ökologischen, identitätsstiftenden und bewegungsorientierten Gestaltung der Innenstadt Sterkrade inkl. der Innenstadteingänge | abgeschlossen |
A2 | Konzept zur Stärkung der Nahmobilität und Barrierefreiheit inkl. Umsetzung | abgeschlossen |
A3 | Relaunch Kleiner Markt inkl. Spiel, Bewegung, Kommunikation und ökologische Aufwertung | laufend |
A9 | Aufwertung Spielplatz Gartenstraße zum Quartierstreff | abgeschlossen |
A10 | Aufwertung Spielplatz Tirpitzstraße | abgeschlossen |
B1 | Hof- und Fassadenprogramm | laufend |
B2 | Leerstands- und Ansiedlungsmanagement | laufend |
B3 | Stärkung der Gesundheitswirtschaft | laufend |
B4 | Profilierung und Imagebildung, Marketingkonzept | abgeschlossen |
B6 | Verfügungsfonds | laufend |
C2 | Ausbau und Stärkung des Schulstandortes Steinbrinkschule – Anbau multifunktionale Räume, Mensa, Schulhofumgestaltung | laufend |
C8 | Ausbau der Stadtteilbibliothek zum generationsübergreifenden Lernort | abgeschlossen |
C10 | Projekt „Die Essbare Stadt“ | abgeschlossen |
C11 | Ganz offene Tür Sterkrade – Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien | abgeschlossen |
D1 | Citymanagement, Prozessmanagement und Netzwerkarbeit inkl. Miete, Stadtteilbüro und Ausstattung, Soziales Quartiersmanagement | laufend |
D2 | Stadtteilarchitekt:in | abgeschlossen |
D3 | Erste und zweite Fortschreibung IHK | abgeschlossen |
3) Ergebnisse der Aktualisierung
Veränderungen der Rahmenbedingungen im Programmgebiet, der Umsetzungsbedingungen einzelner Maßnahmen sowie andere aktuelle Entwicklungen führten dazu, dass seinerzeit angedachte Maßnahmen modifiziert werden müssen oder in Teilen nicht mehr umgesetzt werden können. Aus diesem Grunde wurden im Rahmen der Aktualisierung des IHK projektbegleitend in verwaltungsinternen Abstimmungsrunden die noch ausstehenden IHK-Teilmaßnahmen gemeinsam mit den betreffenden Fachbereichen überprüft und aktualisiert.
Die nun vorliegende Aktualisierung des IHK zeigt den aktuellen Sachstand und die damit einhergehenden Herausforderungen auf und schafft damit eine fundierte Grundlage für den weiteren Erneuerungsprozess der nächsten Jahre in Sterkrade. Die begrenzten personellen Kapazitäten der Verwaltung, aber auch sich ändernde Rahmenbedingungen haben eine Priorisierung der noch umzusetzenden IHK-Teilmaßnahmen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht notwendig gemacht, die damit auch die diesbezüglichen Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf erfüllt.
Die wesentlichen Ergebnisse der Aktualisierung des IHK Sterkrade sowie die noch geplanten Teilmaßnahmen werden im Folgenden zusammenfassend benannt. Eine vollständige Auflistung aller Teilmaßnahmen des IHK sowie der jeweilige Umsetzungsstand ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Konzept, vgl. dort: Anhang 1).
Der Fokus muss zum jetzigen Zeitpunkt auf dem gelingenden Abschluss der begonnenen Einzelmaßnahmen, wie z. B. der Umbauvorhaben am Kleinen Markt oder die Schulhofumgestaltung der Steinbrinkschule, aber auch auf einer zielgerichteten Fortführung der Gesamtmaßnahme bis zur Beendigung liegen, die bauliche Maßnahmen in den Blick nimmt ohne weitere flankierende Maßnahmen (vgl. unten) außer Acht zu lassen.
Nachfolgend werden die noch geplanten Maßnahmen kurz benannt, die zur Umsetzung empfohlen werden. Eine vollständige Auflistung sowie die Angaben zu den aktualisierten Kosten und den voraussichtlichen Antragszeiträumen sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt (Konzept, vgl. dort: Anhang 1 sowie textliche Erläuterungen innerhalb des Konzeptes).
Die Durchführung der IHK-Teilmaßnahme Relaunch Fußgängerzone inkl. Spiel, Bewegung, Kommunikation und ökologische Aufwertung (A5) kann als wirkungsvoller Abschluss des Stadtteilentwicklungsprozesses gesehen werden, der zu einer deutlichen gestalterischen Verbesserung - auch hinsichtlich der Klimaanpassung - führt und zudem ein Projekt von besonderer Strahlkraft darstellt, dass auch die Wettbewerbsfähigkeit der Sterkrader Innenstadt nachhaltig stärkt. Eine besondere Bedeutung bei der Neugestaltung der Fußgängerzone soll das Element Wasser spielen. Mit der Maßgabe „Wasser sichtbar machen“ könnten die Anforderungen an Aufenthaltsqualität, Attraktivität und Klimaresilienz gleichermaßen abgedeckt werden. Diese einmalige Möglichkeit ergibt sich vor dem Hintergrund des Jahrhundertprojektes der Emscher-Renaturierung, das in Oberhausen und insbesondere in Sterkrade eine große Wirkung entfalten kann. Durch die Kooperation und Bündelung unterschiedlicher Beteiligter (Emschergenossenschaft, Emscher Wassertechnik GmbH, Stadt Oberhausen) und die Verknüpfung von Maßnahmen (Entflechtung von Schmutz- und Regenwasser, Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas über das Förderprogramm „Klimaresiliente Regionen mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS), gestalterische Neugestaltung der Fußgängerzone) kann ein bedeutsamer, vielfältiger und nachhaltiger Mehrwert für die Sterkrader Innenstadt geschaffen werden. Die aktualisierten Kosten belaufen sich nach jetzigem Kenntnisstand insgesamt auf ca. 19,7 Mio. EUR, wobei der fachlich ermittelte Anteil für die Städtebauförderung ca. 3,5 Mio. EUR beträgt und sich der Anteil der KRiS-Förderung auf ca. 16,2 Mio. EUR beläuft. Die im IHK enthaltene Teilmaßnahme „Wasser sichtbar machen“ (A14), für die allerdings keine Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen, kann so dennoch umgesetzt werden, was dazu führt, dass, in Kombination mit Begrünungsmaßnahmen, zukünftigen Hitzebelastungen entgegengewirkt und die Resilienz gestärkt wird.
Die Neugestaltung des Arnold-Rademacher-Platzes (A6) bietet große Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Aufenthaltsqualität, aber auch der Klimaanpassung und des Klimaschutzes. Der Arnold-Rademacher-Platz hat einen wichtigen Stellenwert für die Eingangssituation vom Bahnhof Sterkrade in die Fußgängerzone und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme „Relaunch Fußgängerzone“. Die aktualisierten Kosten belaufen sich auf rd. 2,9 Mio. EUR (inkl. Anbindung an die Fußgängerzone).
Die IHK-Teilmaßnahme „Umnutzung historisches Rathaus Sterkrade zur Städtischen Musikschule Oberhausen“ wurde neu in das IHK Sterkrade aufgenommen. Die Städtische Musikschule Oberhausen soll im historischen Rathaus Sterkrade ihren neuen Standort finden und „Heimat“ für jährlich rund 1.000 Schüler:innen bieten. Dieser Ort ist nicht nur der geografische Mittelpunkt Oberhausens, sondern auch ein Eingangsportal zur Sterkrader Fußgängerzone und Innenstadt. Die ermittelten Kosten belaufen sich auf 12.398.218 EUR. Ziel ist es, eine Förderung der Kosten im Rahmen des EFRE-Programmaufrufs „Wohnviertel im Wandel“ zu beantragen.
Um die erfolgreiche und ganzheitliche Umsetzung der Stadterneuerungsmaßnahme in Sterkrade zu gewährleisten soll zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen eine flankierende Maßnahme erhalten bleiben. So ist es notwendig, das Citymanagement (D1) für weitere drei Jahre (2026 bis 2028) fortzuführen, um so eine angemessene Beteiligung der Bürger*innen während der Umsetzung der Baumaßnahmen zu gewährleisten und somit einen integrierten Stadtteilentwicklungsprozess sicherzustellen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 430.000 EUR für Personalkosten und für die Anmietung des Stadtteilbüros pro Jahr auf ca. 143.333 EUR.
Damit zeigt sich als Ergebnis der Aktualisierung, dass die bereits der Bezirksregierung Düsseldorf bekannte Teilmaßnahme aus Sicht der Stadt Oberhausen als vorrangig benannte Teilmaßnahme (Relaunch Fußgängerzone) bestätigt wird. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hatte diese Einschätzung vorab als positiv bzw. nachvollziehbar eingestuft. Auch die weiteren noch geplanten Maßnahmen stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufwertung der Sterkrader Innenstadt und sind nur gemeinsam zu denken.
4) Weitere Vorgehensweise und Ausblick
Nach erfolgter Beschlussfassung wird die aktualisierte Fassung des IHK Sterkrade vereinbarungsgemäß der Bezirksregierung Düsseldorf zur Abstimmung und Genehmigung vorgelegt. Diese stellt dann die neue Geschäftsgrundlage für die weiteren noch anstehenden Jahre des Stadterneuerungsprozesses in Sterkrade dar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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