Berichtsvorlage - M/17/3560-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung von Eingangsklassen an den Oberhausener Grundschulen zum Schuljahr 2023/2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Hermstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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01.06.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Aus der Anlage sind die Anmeldezahlen für die Bildung von Eingangsklassen der Grundschulen für das Schuljahr 2023/2024 zu ersehen.
Die Daten basieren auf den Angaben der Schulen im Schulverwaltungsprogramm SCHILD nach den Anmeldeterminen sowie der anschließenden Koordinierung.
Zum Vergleich wurden die Anmeldezahlen nach den Anmeldeterminen 2021 für das Schuljahr 2022/2023 sowie die mit Beschluss des Rates vom 24.09.2018 (Drucksache Nr. B/16/2852-01) festgelegte Zügigkeit für die Oberhausener Grundschulen angegeben. Aufgrund von gemeindeübergreifenden Umschulungsanträgen und Nachmeldungen sind bis Juli 2023 wie in den Vorjahren noch Veränderungen zu erwarten. Über die sich dann ergebenden Schülerzahlen wird im Rahmen der Schulstatistik berichtet.
Die gesetzlich vorgegebenen Bandbreiten für die Klassengrößen der Eingangsklassen betragen bei Einzügigkeit 15 bis 29 Kinder, bei Zweizügigkeit 15 bis 28 Kinder je Klasse, bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse und bei Vierzügigkeit 15 bis 26 Kinder je Klasse. Außerdem wurde dem Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Größe von Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL) sowie die Größe von Eingangsklassen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen auf 25 zu begrenzen. Es gilt die Bandbreite von 15 bis 29 Kinder je Klasse.
Infolge kooperativer Gespräche zwischen Schulträger und der Unteren Schulaufsicht werden 86 Klassen im gesamten Stadtgebiet gebildet.
Mitte November des Jahres 2022 fanden die ersten Abstimmungsgespräche zwischen Schulträger und Unterer Schulaufsicht mit den Schulleitungen statt. Ende Januar 2023 erfolgten die Koordinierungsgespräche mit den Schulleitungen derjenigen Schulen, die Kinder aufgrund von Anmeldeüberhängen ablehnen mussten. In diesen und weiteren Gesprächen wurde die Beratungen durch den Schulträger und die Untere Schulaufsicht wahrgenommen, um die Schulleitungen bei der Entscheidung über die Aufnahmen und Ablehnungen bestmöglich zu unterstützen. Die Eltern wurden in der 8. Kalenderwoche des Jahres 2023 durch die Schulleitungen über Ablehnungen informiert. Dabei wurde den Eltern, deren Kinder eine Ablehnung von der gewünschten Schule erhalten haben, eine ortsnahe Alternative angeboten. Der Versand der Aufnahmebescheide erfolgte in der 11. Kalenderwoche.
Nach der derzeitigen Antragslage wird erwartet, dass 26 GL-Klassen im kommenden Schuljahr 2023/2024 gebildet werden. Da die Verfahren zur Feststellung von Förderbedarfen (AOSF-Verfahren) noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, können aktuell noch keine abschließenden Ergebnisse berichtet werden. Sobald die tatsächliche Anzahl bekannt ist, wird gesondert informiert. Zu beachten ist hierbei, dass durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz keine Antragsverfahren für Kinder der Schuleingangsphase (Jahrgänge 1 und 2) mehr direkt durch die Schule eingeleitet werden können. Für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache können die Verfahren in Ausnahmefällen durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Kinder, bei denen die Vermutung eines Förderschwerpunktes besteht, verbleiben als Regelkinder an den Schulen, an denen sie angemeldet sind und werden dort individuell präventiv gefördert.
Außerdem werden noch Veränderungen der Anmeldezahlen erwartet, z. B. durch die Integration der geflüchteten Kinder und Zuzüge. Dabei wird die geltende Bandbreite von 15 bis 29 Kinder je Klasse berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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68,3 kB
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