Beschlussvorlage - B/17/3477-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1.                Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der  Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die               Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die               Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1.                Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die außerplanmäßige  Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010100529

Jacobischule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

323.000,00

330003010100529

Jacobischule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

113.000,00

330003010100528

Overbergschule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

305.000,00

330003010100510

Schwarze-Heide-Schule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

323.000,00

330003010100103

Melanchthonschule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

323.000,00

330003010100530

Königschule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

326.000,00

330003010100530

Königschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

123.000,00

 

 

  1.  Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die überplanmäßige  Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010100528

Overbergschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

42.000,00

 

 

Deckungsvorschlag zu 2. Und 3.

 

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/17/3000-01

„Sachstand Schüler:innenzahlentwicklung für den Bereich der Grundschulen – Perspektiven schulorganisatorischer Maßnahmen“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

nein  [ X] Begründung:  Hierbei handelt es sich um einen                                                                                       Finanzierungsbeschluss eines Ratsbeschlusses                                                                                     zur Mehrklassenbildung an Grundschulen durch                                                                                     Raumzellen

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 06.02.2023 beschlossen, Mehrklassen an mehreren Grundschulstandorten zu bilden. Hierfür war die Aufstellung von Raumzellenanlagen an der Jacobischule und der Overbergschule zu prüfen. Darüber hinaus sind Raummehrbedarfe an der Melanchthonschule, der Schwarze-Heide-Schule und der Königschule notwendig geworden.

 

Die SBO wurde beauftragt, an allen 5 Grundschulstandorten die Aufstellung von Raumzellenanlagen zum 01.08.2023 sicherzustellen. In einem ersten Schritt wurden Angebote für den Kauf von Raumzellenanlagen für 2 Klassenräume je Schule eingeholt, wobei der Hersteller und Lieferant das vorgegebene Datum einzuhalten hat. Anschließend wurden die Aufstellflächen entsprechend der bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten geprüft. Letztlich sind die Kosten der Erschließung und der Fundamentierung eingeholt worden. Da alle Klassenräume Strom und Wasser benötigen, sind zudem die Anschlussmöglichkeiten erarbeitet worden.

 

Damit eine Inbetriebnahme zum 01.08.23 möglich ist, wurden bereits die notwendigen Abnahmen mit Gutachtern und der Bauordnung terminiert.

 

Alle Standorte sind mit den Schulleitungen abgestimmt worden.

 

Um die Aufstellung der Raumzellenanlagen zum 01.08.2023 nicht zu gefährden und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu haben, um die Arbeiten in den Sommerferien durchführen zu können, muss auf die Vorberatungen verzichtet werden. Die Angebote lagen erst in der 17. KW vollständig vor. Nachdem die Kosten zusammengestellt wurden, konnte erst im Anschluss die Vorlage gefertigt werden. Eine Einhaltung der Gremienfolge war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

 

Jacobischule

Eine 2-geschossige Raumzellenanlage soll aufgestellt werden. Die Kosten des Kaufes betragen rund 323.000,00 EUR. Die Prüfungen, Erschließung, Fundamentierung und die weiteren Kosten (Außenbeleuchtung, Reinigung, Blitzschutz, Anschluss an die Alarmierung) betragen entsprechend der Angebote rund 113.000,00 EUR. Hierfür wurden keine Mittel zum Haushalt 2023ff. angemeldet. Die entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sind somit erforderlich und unabweisbar, um die Kinder in Oberhausen beschulen zu können.

 

 

Overbergschule

Eine 1-geschossige Raumzellenanlage soll aufgestellt werden. Die Kosten des Kaufes betragen rund 305.000,00 EUR. Hierfür wurden keine Mittel zum Haushalt 2023ff. angemeldet. Die entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sind somit erforderlich und unabweisbar, um die Kinder in Oberhausen beschulen zu können.

 

Die Prüfungen, Erschließung, Fundamentierung und die weiteren Kosten (Außenbeleuchtung, Reinigung, Blitzschutz, Anschluss an die Alarmierung) betragen entsprechend der Angebote rund 162.000,00 EUR. Die Aufbereitung des Bodens ist an diesem Standort kostenwirksam zu berücksichtigen. Bei der Aufstellfläche wurde beachtet, dass eine Erhöhung der Zügigkeit in Prüfung ist.

 

Da bereits 120.000,00 EUR im Haushalt u. a. für die Montage einer Trennwand berücksichtigt sind, wird nur der angegebene Betrag benötigt, zumal die Errichtung einer Trennwand nun über die objektspezifischen Maßnahmen durchgeführt wird.

 

Schwarze-Heide-Schule

Die Schüler:innenzahlentwicklung betrifft auch die Schwarze-Heide-Schule, die zum 01.08.2023 ab dem Schuljahr 2023/2024 mehr Kinder aufnehmen muss als Klassenräume zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung ist bereits in Planung, da die Erneuerung der Mensa im Bestand nicht umsetzbar ist. Eine erste Machbarkeitsstudie wurde aufgesetzt. Um für ein auskömmliches Raumprogramm zu sorgen, bedarf es der Installierung von Raumeinheiten.

 

Eine 2-geschossige Raumzellenanlage soll aufgestellt werden. Die Kosten des Kaufes betragen rund 323.000,00 EUR. Hierfür wurden keine Mittel zum Haushalt 2023ff. angemeldet. Die entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sind somit erforderlich und unabweisbar, um die Kinder in Oberhausen beschulen zu können.

 

Die Prüfungen, Erschließung, Fundamentierung und die weiteren Kosten (Außenbeleuchtung, Reinigung, Blitzschutz, Anschluss an die Alarmierung) betragen entsprechend der Angebote rund 123.000,00 EUR. Hierfür stehen entsprechende Haushaltsmittel bei Finanzstelle 330003010100510 Schwarze Heide Schule, Finanzposition 785100 Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen zur Verfügung.

 

 

Melanchthonschule

Die Schüler:innenzahlentwicklung betrifft auch die Melanchthonschule, die zum 01.08.2023 ab dem Schuljahr 2023/2024 mehr Kinder aufnehmen muss als Klassenräume zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung ist bereits in Planung. Erste Entwürfe wurden bereits abgestimmt und werden weiterentwickelt. Um für ein auskömmliches Raumprogramm zu sorgen, bedarf es der Installierung von Raumeinheiten.

 

Eine 2-geschossige Raumzellenanlage soll aufgestellt werden. Die Kosten des Kaufes betragen rund 323.000,00 EUR. Hierfür wurden keine Mittel zum Haushalt 2023ff. angemeldet. Die entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sind somit erforderlich und unabweisbar, um die Kinder in Oberhausen beschulen zu können.

 

Die Prüfungen, Erschließung, Fundamentierung und die weiteren Kosten (Außenbeleuchtung, Reinigung, Blitzschutz, Anschluss an die Alarmierung) betragen entsprechend der Angebote rund 133.000,00 EUR. Hierfür stehen entsprechende Haushaltsmittel bei Finanzstelle 330003010100103 Melanchthonschule, Finanzposition 785100 Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen zur Verfügung.

 

 

Königschule

Im Fall der Königschule bedarf es der Planung zusätzlicher Flächen für den Offenen Ganztag. Die Königschule ist mittlerweile wieder durchgängig zweizügig und muss die für den Ganztag genutzten Räume wieder in Klassen umwandeln. Ganztagsräume stehen aufgrund der Schüler:innenzahlen nicht mehr zur Verfügung und müssen adäquat ersetzt werden, um auch im Sinne einer effektiven pädagogischen Förderung den Schulalltag und den Ganztagsbetrieb zu gestalten. Aufgrund der möglichen Lage der Raumzellenanlage auf dem Schulgelände wird darin das Ganztagsangebot vorgehalten anstatt Klassenräume.

 

Eine 2-geschossige Raumzellenanlage soll aufgestellt werden. Die Kosten des Kaufes betragen rund 326.000,00 EUR. Die Prüfungen, Erschließung, Fundamentierung und die weiteren Kosten (Außenbeleuchtung, Reinigung, Blitzschutz, Anschluss an die Alarmierung) betragen entsprechend der Angebote rund 123.000,00 EUR. Hierfür wurden keine Mittel zum Haushalt 2023ff. angemeldet. Die entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sind somit erforderlich und unabweisbar, um die Kinder in Oberhausen beschulen zu können.

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