Berichtsvorlage - M/17/3331-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Geschäftsanweisung über Anordnungs- und Feststellungsbefugnisse für die Stadt Oberhausen und ihre Eigenbetriebe für Anordnungen in Ausführung des städtischen Haushalts wurde aufgrund von organisatorischen Veränderungen angepasst.

Hintergrund des Änderungsbedarfs o.g. Vorschrift ist die Verlagerung von Aufgaben der Grünplanung/-unterhaltung sowie des Baumschutzes und der Baumunterhaltung zum Eigenbetrieb SBO-Servicebetriebe Oberhausen zum 01.10.2022.

Desweiteren wurde unter Ziffer 2.1.4 geregelt, dass im Vertretungsfall der Schulleiter ihre ständigen Vertreter/innen anordnungsbefugt sind.

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Anlagen

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