Beschlussvorlage - B/17/3455-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo)hier: Anteilserwerb an der items GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Silvia Gacek
- Verantwortung:
- Kunz-Aue
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.05.2023
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Sachverhalt
Begründung
- Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
Aktionäre der evo sind zu jeweils 10 % die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG), deren Stammkapital zu 100 % bei der Stadt Oberhausen liegt, und die Westenergie AG (Westenergie), Essen sowie zu 80 % die FSO GmbH & Co. KG (FSO), Oberhausen. An der FSO halten die STOAG und die Westenergie jeweils 50 % der Kommanditanteile, so dass die STOAG und die Westenergie mittelbar zu jeweils 50 % an der evo beteiligt sind.
- Ausgangslage
Die evo nimmt seit einigen Jahren Beratungsleistungen im Bereich der Informationstechnologie der items in Anspruch. Dieses Unternehmen aus Münster, welches mit 145 Beschäftigten seit mehr als 23 Jahren am Markt vertreten ist und damals durch eine Ausgliederung der ehemaligen IT-Einheit der Stadtwerke Münster entstanden ist, bezeichnet sich selbst als eines der führenden IT-Dienstleistungsunternehmen in der Energiewirtschaft und als Fullservice IT-Dienstleister für den Versorgungs- und Mobilitätssektor. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, die Beschaffung, die Einführung und der Betrieb von Systemen der Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik, die Digitalisierung sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten in Organisationsfragen für die Gesellschafter. Im Jahre 2021 erwirtschaftete die Gesellschaft bei einem Umsatz von rund 50 Mio. € einen Jahresüberschuss von 1,5 Mio. €.
Um weiterhin diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist nach den gesellschaftlichen Regelungen der items eine Beteiligung der evo erforderlich. In einem vereinfachten Verfahren sollen Kunden zu Kommanditisten gewonnen werden. Den Kommanditisten wird das Recht eingeräumt, bei wesentlichen Grundlagenentscheidungen Einfluss in der Gesellschafterversammlung und im Beirat zu nehmen. Die Erbringung von Dienstleistungen für Gesellschafter entspricht den Vorgaben der GO NRW.
Die items hat der evo den Erwerb eines Kommanditanteils in Höhe von 0,5 % zum Nennwert von 500 € angeboten. Der Kreis der aktuellen Gesellschafter besteht ausschließlich aus kommunalen Unternehmen, wie z.B. den Stadtwerken Münster, Lübeck, Osnabrück und Solingen. Mit dem Erwerb eines Kommanditanteils sind keine Nachschussverpflichtungen verbunden.
In der Aufsichtsratssitzung der evo am 23.03.2023 wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Rat der Stadt Oberhausen und der Bezirksregierung Düsseldorf dem Anteilserwerb an der items zugestimmt.
- Aufsichtsrechtliches Verfahren
Die Beteiligung an der items ist gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen.
Kurzfassung
- entfällt -
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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