Beschlussvorlage - B/17/3362-01
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Fahrzeugpool für städtische Beschäftigte
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT
- Bearbeitung:
- Daniela Drüppel
- Beteiligt:
- Stabsstelle 4-0-10 / Strategien und Projekte
- Verantwortung:
- Dez 4 Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.04.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung des Pilotprojektes zentraler E-Fahrzeugpool für städtische Beschäftigte, Beschäftigte des Theater Oberhausens und der SBO an den zentralen Standorten Rathaus Oberhausen und Technisches Rathaus Sterkrade -mit der Option zur Erweiterung auf die Standorte der Regionalteams des Jugendamtes- zur Einleitung der Mobilitätswende.
Entsprechende investive Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 unter der Finanzstelle 870001130102008 – Parkflächen Carsharing, Finanzposition 785100 – AiB Hochbaumaßnahmen in Höhe von 150.000,- EUR (zur Ausstattung der PKW Stellplätze) zur Verfügung. Die konsumtiven Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 98.500 EUR brutto (zzgl. Kosten für die Leasingrate für die Fahrzeuge der Regionalteams) sind im Haushaltsplan 2023 unter dem Auftrag 410001080100 ‚Personalwirtschaft,-abrechnung, Organisation‘ beim Sachkonto 541171 ‚Aufw. Dienstreisen Mobilität‘ (Deckungsring D00000004 Dienstreisen) veranschlagt. Die konsumtiven Ausgaben werden teilweise durch Einsparungen bei Dienstreisen (Reduzierung der Abrechnung der Dienstfahrten mit dem privateigenen PKW) refinanziert. (siehe Ausführungen zu Pkt. „Kosten / Refinanzierung“).
Sachverhalt
Sachdarstellung
Verkehrswende zentraler E- Fahrzeugpool statt Nutzung des privateigenen PKW
Dienstfahrzeuge existieren derzeit insbesondere für spezielle Aufgaben, wie z.B. dem Kommunalen Ordnungsdienst und dem vermessungstechnischen Außendienst. Die Spezialfahrzeuge können i.d.R. nicht in einen zentralen Pool überführt werden. Derzeit absolviert daher ein Großteil der Beschäftigten ihre Dienstfahrten mit dem privateigenen PKW; teilweise ist dies sogar Bedingung für die Ausführung einer Tätigkeit.
Zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität plant die Stadtverwaltung Oberhausen einen zentralen E-Fahrzeugpool für Beschäftigte einzurichten. Beschäftigte ohne eigenen PKW und Beschäftigte, die auf alternative Verkehrsmittel umgestiegen sind (Parkraumbewirtschaftung) sowie Beschäftigte mit eigenem PKW, die aufgrund der gestiegenen Energiekosten nicht (mehr) bereit sind diesen einzusetzen, können durch den Fahrzeugpool auch zukünftig für Dienste mit der Notwendigkeit regelhafter Reisetätigkeit eingesetzt werden. Auch der Gewinn von Fachkräften kann mit diesem Mobilitätsangebot positiv unterstützt werden.
Die letzte Planergänzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet - Teilplan West ist am 30.10.2020 in Kraft getreten und sieht als eine Teilmaßnahme die Einrichtung eines Fahrzeugpools für städtische Beschäftigte vor (siehe Drucksache Nr. B/16/5840-01 für die Sitzung des Rates der Stadt am 14.09.2020; Anhang 6, Maßnahme Nr. OB.6 „Dienstreisemanagement“). Gegenüber dem Umweltministerium NRW ist turnusmäßig über die Umsetzungsstände der Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan zu berichten.
Anzahl der E-Fahrzeuge insgesamt 8
Aufgrund der Angaben zu den Dienstfahrten aus der Mobilitätsbefragung, welche im März 2022 durchgeführt wurde, ist beabsichtigt, eine Verteilung der E-Fahrzeuge in einem Verhältnis von 1:3 vorzunehmen (Rathaus Oberhausen: Technisches Rathaus Sterkrade); zudem wird aufgrund der tatsächlich erfolgten Angaben zur Mobilitätslücke erwartet, dass diese durch ein Fuhrparkangebot an den zentralen Standorten für die meisten Beschäftigten (77 Prozent) mit zwei und sechs E-Fahrzeugen der Fahrzeugklasse Kleinst-PKW bei gleichmäßiger Nutzung geschlossen werden kann.
Standorte Rathaus Oberhausen, Technisches Rathaus Sterkrade
Die zentralen Standorte mit den meisten Dienstfahrten sind das Rathaus Oberhausen (mit den umliegenden Standorten) sowie das Technische Rathaus Sterkrade.
Es wurde die Ausstattung von Parkflächen mit den erforderlichen Ladestationen im Parkhaus des Technischen Rathauses (sechs Parkflächen stehen bereits für das Projekt zur Verfügung) und auf dem Mitarbeiterparkplatz Rathaus Oberhausen (zwei zukünftig freiwerdende Parkflächen werden für das Projekt geblockt) geprüft.
Die Ausstattung ist technisch, unter entsprechender Erweiterung der Netzkapazitäten, möglich. Die entsprechende Position für die investiven Ausgaben wurden für den Haushalt 2023 bereits angemeldet.
Die Investition der Ausstattung der eigenen Parkflächen mit Schnellladestationen stellt gleichwohl eine Investition in eine klimafreundliche Stadt Oberhausen dar. Auch nach einem etwaigen Auslaufen des Pilotprojektes können die Ladestationen weiterhin genutzt werden.
Pilotprojekt im Leasingmodell ohne eigenen Personaleinsatz 4 Jahre
Das Pilotprojekt soll eine Laufzeit von vier Jahren haben. Das Projekt soll realisiert werden mit einem Leasingmodell mit vollem Service für Wartung, Reparatur, Buchung (Software), 24 h Hotline etc., welches insgesamt ohne weiteren Personaleinsatz bei der Stadt Oberhausen auskommt.
Die Entscheidung zu einem Leasingmodell für die Pilotphase hat mehrere Gründe; ausschlaggebend war u.a. die Tatsache, dass derzeit bei der Stadt Oberhausen kein zentrales Fuhrparkmanagement für die städtische Flotte vorhanden ist und die Einrichtung eines zentralen Fuhrparkmanagements mit entsprechender Personalausstattung nach überschlägiger Kalkulation für die Dauer des Pilotprojektes nicht kosteneffizienter gestaltbar wäre (hier: insbesondere durch die Kosten für den weiteren Personaleinsatz).
Während der Pilotphase werden die Möglichkeiten einer Fortführung ggfs. mit einem eigenen, zentralen Fuhrparkmanagement ebenso eruiert wie eine Erweiterung oder gar Einstellung des Angebotes.
Nutzung des zentralen Fuhrparks Stadt Oberhausen, Theater, SBO
Die Nutzung soll grundsätzlich allen Beschäftigten der Stadt Oberhausen, des Theaters und der SBO, die die Anforderungen zur Nutzung eines Dienstfahrzeuges erfüllen, für dienstliche Fahrten ermöglicht werden.
Das Angebot soll für die Beschäftigten auf Dienstfahrten beschränkt sein.
Buchungssystem, Zugang zu den E-Fahrzeugen einfach, online und per App
Die E-Fahrzeuge sollen online gebucht (z.B.: über die Website des/der Anbieters/in) und dann mittels App (Telemetriemodul im Auto; Schlüssel in einem Schlüsselfach) geöffnet werden können.
Die Führerscheinprüfung erfolgt über den/die Anbieter/in.
Die Anmeldeberechtigung wird durch den/die Anbieter/in durch Verwenden der städtischen E-Mail-Adresse verifiziert.
Sonderbedarf Regionalteams Jugendamt kurz- und mittelfristige Strategie
Zudem ist beabsichtigt, den Beschäftigten der Regionalteams für ihre Dienstreisen einschließlich der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ausreichend große und für diesen Aufgabenkreis exklusiv zur Verfügung stehende Dienstfahrzeuge – langfristig ebenfalls E-Fahrzeuge – zur Verfügung zu stellen, damit diese ihren gesetzlichen Auftrag mit geeigneten Arbeitsmitteln sicherstellen können.
Derzeit absolvieren die Beschäftigten der Regionalteams ihre Dienstreisen ebenfalls mit den privateigenen PKW.
Es handelt sich um insgesamt fünf Regionalteams an vier Standorten:
Team | Standort | Anzahl benötigter Dienstfahrzeuge |
3-1-40-200 / Regionalteam Mitte / Styrum
| Danziger Str. 11-13 | 1-2 |
3-1-40-240 / Regionalteam Alstaden-Lirich
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3-1-40-210 / Regionalteam Oberhausen-Ost
| Alte Heid 13 | 1 |
3-1-40-220 / Regionalteam Sterkrade
| Steinbrinkstr. 186-188 | 1 |
3-1-40-230 / Regionalteam Osterfeld
| Bottroper Str. 183
| 1 |
Aufgrund der Tatsache, dass die Ausstattung der Parkflächen und der Kauf von E-Fahrzeugen mind. 12 Monate nach Ausschreibung in Anspruch nehmen würden und mit der Prüfung der Ausstattungsfähigkeit der Parkflächen an den Regionalteams erst begonnen wurde, wurde ein separates Konzept zur kurzfristigen Strategie erstellt. In einem ersten Schritt sollen die Regionalteamstandorte mit je einem Gebrauchtleasingfahrzeug der Fahrzeugkategorie Kombi oder vergleichbar ausgestattet werden.
Die konsumtiven Ausgaben hierfür können ebenfalls über den Deckungsring D00000004 Dienstreisen Bereich 4-1 abgegolten werden (im Haushalt geplant sind 150.000,- EUR; ungenutzt sind damit 51.500,- EUR).
Während des kurzen Leasingzeitraums von max. 24 Monaten soll die Ausweitung des o.g. Fahrzeugpools für die Regionalteams eruiert werden (Kosten der Ausstattung der Parkflächen an den vier Standorten sowie Kauf eigener E-Fahrzeuge oder ebenfalls Full-Service-Leasing über den/die Anbieter/in des Fahrzeugpools an den zentralen Standorten).
Kosten / Refinanzierung
Eine durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass bei Ausschreibung der Leistung für ein zentrales E-Fuhrparksystem Angebote erwartet werden können.
- Konsumtive Kosten E-Fahrzeuge für den Fahrzeugpool
Die Kosten betragen ab ca. 950,- EUR brutto/Fahrzeug im Monat inklusiver der Kosten für die Buchungssoftware, Wartung, Reinigung, Versicherung, Störungshotline etc. - ohne Stromkosten. Hinzu kommen einmalige Kosten für die Überführung und Ausstattung der Fahrzeuge mit einem Modul für die Öffnung der Fahrzeuge mit der App (ca. 3.750,- EUR brutto/Fahrzeug).
Dies entspricht für insgesamt acht E-Fahrzeuge konsumtive Gesamtkosten in Höhe von durchschnittlich ca. 92.140,- EUR brutto / jährlich.
- Investive Kosten Parkflächenausstattung:
Die Kosten der Ausstattung der insgesamt acht Parkflächen betragen laut Kostenvoranschläge und Kalkulation der SBO/Energiemanagement ca. 97.580,- EUR brutto für die Herrichtung im Parkhaus am Technischen Rathaus in Sterkrade und ca. 55.930,- EUR brutto für den Parkplatz am Rathaus Oberhausen (zzgl. Kosten für die Installation von zwei Schutzbügeln in Höhe von ca. 2.380,- EUR brutto); insgesamt gerundet ca. 156.000,- EUR brutto. Sofern eine Auftragsvergabe noch im Jahr 2023 erfolgreich sein sollte, würde eine etwaige überplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt (in Höhe von 6.000,- EUR); andernfalls erfolgt eine Anmeldung entsprechend im Rahmen der HH-Anmeldung 2024 ff. Fördermöglichkeiten für den Kauf von Ladestationen werden berücksichtigt.
- Mögliche Kostenersparnis:
Bei einer angenommenen Auslastung der Fahrzeuge von 10.000 km/Jahr und Fahrzeug, könnten insgesamt bis zu 80.000 km an Fahrten mit dem privaten PKW eingespart werden (vorausgesetzt alle Dienstfahrten wurden vorab mit dem privateigenen PKW durchgeführt). Damit könnten bis zu 24.000,- EUR jährlich für die Kostenerstattungen der privaten Fahrten eingespart werden.
Dies entspricht jährlichen Mehrkosten in Höhe von konsumtiv ca. 68.140,- EUR (ohne Stromkosten) und einmaligen investiven Ausgaben in Höhe von ca. 156.000,- EUR.
Anlagen
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(wie Dokument)
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453,8 kB
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