Beschlussvorlage - B/17/3234-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer zeitlich befristeten Planstelle (EG 12 TVöD) zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Mobilfunkkoordination.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marc Cziuraj
- Verantwortung:
- Jehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW die Einrichtung einer zeitlich befristeten Vollzeitstelle mit dem Wert EG 12 TVöD im Bereich 4-5/ Integrierte Stadtentwicklung und Statistik zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Mobilfunkkoordination.
Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW für das Jahr 2023 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 51.250,- EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag:
Die für das Haushaltsjahr 2023 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten werden durch das Land NRW, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) anteilig in Höhe von 35.000,- Euro gefördert.
Im Übrigen Einsparungen in Höhe von 16.250,- EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Konsequenzen
Bezug
V/17/2774-01 Stelleneinrichtung Mobilfunkkoordination
Konsequenzen
a) Finanzielle
ja [ X ] Personalkosten
Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 11/2022):
1,0 Stelle EG 12 TVöD = 102.500,- EUR (92.800,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)
Anteilige Personalkosten und Sachkosten für das Jahr 2023, vorausgesetzt einer Einstellung ab 01.07.2023, ca. 51.250,- EUR.
Der Restbetrag in Höhe von 16.250,- EUR wird im Deckungsring Personal eingespart.
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
Nein: Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima.
Sachverhalt
Begründung
Neben dem flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze (vorzugsweise Glasfasernetze) streben Bund und Land auch die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen neuester Technologien, wie dem Mobilfunkstandard „5G“ an. Technologien wie das „autonome Fahren“ oder diverse „M2M-Technologien“ werden erst durch ein solch schnelles und modernes Mobilfunknetz möglich.
Analog zur Breitbandversorgung hat für die Stadt Oberhausen die Versorgung mit einem modernen Mobilfunknetz sowohl eine strategische als auch administrative Dimension. Allerdings gibt es für den Mobilfunkausbau-5G im Gegensatz zur bereits eingerichteten Breitbandkoordination und dem verabschiedeten NGA-Konzept weder eine konkrete Ansprechperson noch eine strategische Grundlage. Bisher lag der Fokus im Kontext der Mobilfunknetze auf der Gefährdungsbetrachtung im Zuge baurechtlicher Genehmigungsverfahren sowie bei der Genehmigungserfassung in einem Geoinformationssystem (GIS). Hier ergaben sich Schnittstellen zu und vereinzelte Kontakte mit den Betreibern von Mobilfunknetzen.
Kommunale Spitzenverbände und Mobilfunkunternehmen vereinbarten sich zuletzt am 08.06.2020 auf einen Informationsaustausch sowie die Beteiligung der Kommunen unter Bezug auf die 26. BImSchV beim Ausbau der Mobilfunknetze. Durch eine enge Kooperation und offene Kommunikation sollen die örtlichen Belange berücksichtigt und so der konfliktfreie Infrastrukturausbau ermöglicht werden.
Die Koordination im Sinne der Landesförderung für MobilfunkkoordinatorInnen geht weit über die bisherigen Tätigkeiten der Kommunalbeauftragten (diese Stelle/Funktion ist seit langer Zeit nicht mehr besetzt) für den Mobilfunk hinaus. Die Pflichtaufgaben im Rahmen städtischer Genehmigungsverfahren sind minimal, bleiben aber bestehen. Die Glättung von Schnittstellen im Bereich städtischer Genehmigungsverfahren, die fachliche Begleitung von Antrags- und Genehmigungsverfahren durch die Koordinierungsstelle und das Angebot zusätzlicher Dienstleistungen an die Mobilfunknetzbetreiber können durch die Beschleunigung von Verfahren wesentlich zur schnellstmöglichen Zielerreichung beitragen.
Es ergeben sich aber auch wie zuvor Schnittstellen in den Aufgaben der Koordinierungsstelle zu anderen städtischen Bereichen, die aus gesundheitsbedingten Aspekten, umwelttechnischen, vermessungs- oder bautechnischen Gründen und Zuständigkeiten mit beteiligt und in den Genehmigungsprozess miteingebunden werden, ohne dass eine direkte organisatorische Anbindung an diese Bereiche zwingend erforderlich ist.
Nach der landesweit erfolgreichen Förderung von Gigabitkoordinatoren, hier profitiert die Stadt Oberhausen bereits seit dem 01.01.2021, besteht nun auch die Möglichkeit der Förderung von Mobilfunkkoordinatoren. Das Land NRW erließ hierzu im November 2022 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen, um bei der Initiierung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen.
Die Mobilfunkkoordination hat die Aufgabe, bei der Umsetzung des Ausbaus mit flächendeckenden Mobilfunknetzen in allen Belangen zu unterstützen. Vordringliche hierbei sind:
• Koordinierende Stelle, die für die Mobilfunknetzbetreiber, die Funkmastbetreiber, die Kommunen, Bezirksregierungen und das Land ein zentraler Ansprechpartner für Mobilfunkfragen ist
• aktive Steuerung der Akteure vor Ort, insbesondere Unterstützung bei Genehmigungsmanagement mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und der Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften, Identifizierung weiterer Ansprechpartner, zum Beispiel in den Bereichen Genehmigungsverfahren, Denkmalschutz oder kommunale Liegenschaften und deren Einbindung in den Ausbauprozess
• erarbeiten einer Gesamtdarstellung über den flächendeckenden Ausbau mit Mobilfunknetzen, unter anderem durch einen Abgleich der aktuellen Versorgung mit dem Bedarf im Ausbaugebiet und in den angrenzenden Kommunen beziehungsweise Kreisen
• die Erstellung eines Handlungskonzepts unter Berücksichtigung der Potenziale digitaler Prozesse und
• Funktion einer Clearingstelle Mobilfunk auf lokaler Ebene im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Beispielhaft gehören hierzu:
• Identifikation kritischer Versorgungsgebiete mit Blick auf prioritäre Versorgung außerhalb der festgelegten Versorgungsauflagen sowie von Potenzialstandorten für eigenwirtschaftlichen beziehungsweise gegebenenfalls durch den Bund zu fördernden Ausbau
• Identifizierung geeigneter öffentlicher Liegenschaften für den Mobilfunkausbau sowie Prüfung des Zugangs zu kommunalen Trägerinfrastrukturen für Small Cells, das heißt Funkbasisstationen mit geringer Ausgangsleistung, und Bereitstellung der Daten für relevante Plattformen, wofür primär die Geoinformationssystem-Datenbank des Bundes zu nutzen ist, um eine schnelle Bereitstellung von Informationen auf Kreis- und Städteebene zu ermöglichen
• fachliche Begleitung von Antrags- und Genehmigungsverfahren des Mobilfunk-ausbaus
• Begleitung der Planung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Zielerreichung
• Beratung des Kreises, der kreisfreien Stadt und der kreisangehörigen Kommunen zu allen Belangen des Mobilfunkausbaus
• Beratung von Unternehmen und Institutionen zu relevanten Themen wie zum Thema Campusnetze
• Abstimmung mit Land und Bund und für den Mobilfunkausbau zuständigen Einrichtungen, zum Beispiel der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft
• Abstimmung mit anderen Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren, den Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren sowie den Geschäftsstellen Gigabit bei den Bezirksregierungen
• Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Information, Unterstützung bei Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel zum Thema Akzeptanz und Immissionsschutz.
Die Planstelle soll als zeitlich befristete Vollzeitstelle, vorbehaltlich der Förderzusage des Landes, für die Dauer von drei Jahren eingerichtet werden.
Die thematische Nähe zur bestehenden Breitbandkoordination legt die organisatorische Anbindung an den Bereich 4-5/ Integrierte Stadtentwicklung und Statistik nahe. Hier ließen sich im Bereich von Aufbau und Ablauf Synergien in der Umsetzung erzielen:
• Glasfaserversorgung als Grundlage für den Mobilfunkausbau
• Informationsgewinnung, -abbildung und -austausch über Geoinformationssysteme
• Telekommunikationsunternehmen als vorrangige Zielgruppe – allerdings unterschiedliche Sparten
• Teilweise identische Prozessansprechpartner innerhalb der Verwaltung
Bei einem Gesamtvolumen von 102.500,- EUR p.a. und einer Refinanzierung durch die Landesförderung von derzeit insgesamt 70.000,- EUR ergeben sich Restkosten für die o.g. Stelleneinrichtung von 32.500,- EUR jährlich. Neben der Refinanzierung von 70.000,- EUR p.a. besteht z.Zt. keine Möglichkeit einer weiteren Kompensation.
