Beschlussvorlage - B/17/3320-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz am 22.03.2023 und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 27.03.2023 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beim Auftrag 310006050699-Pandemie, Sachkonto 523100- Erstattungen an das Land in Höhe von 312.845,02 Euro zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Inanspruchnahme der hierzu gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in einer Gesamthöhe von 309.785,18 EUR, die sich wie folgt verteilen:

 

 

 

 

Außerplanmäßige Erträge

 

Auftrag/ NKF

Sachkonto

Betrag

310006050699 - Pandemie

414100 - Zuweisungen vom Land

73.910,- Euro

330003010907 - Pandemie

414100 - Zuweisungen vom Land

181.213,41 Euro

 

Überplanmäßige Erträge

 

Auftrag/ NKF

Sachkonto

Betrag

330003010107 - Pandemie Grundschulen

414100 - Zuweisungen vom Land

54.661,77 Euro

 

Es bleibt eine Differenz in Höhe von 3.059,84 Euro für die keine Deckung vorhanden ist. Somit verschlechtert sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit um diese Summe. Im Finanzplan/-rechnung kommt es zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in vollständiger Höhe.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, in Abänderung des Beschlusses zu 1. der Dringlichkeitsentscheidung, dem Deckungsvorschlag wie folgt zuzustimmen:

 

Deckungsvorschlag:

 

Inanspruchnahme der hierzu gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in einer Gesamthöhe von 309.803,18 EUR, die sich wie folgt verteilen:

 

Außerplanmäßige Erträge

 

Auftrag/ NKF

Sachkonto

Betrag

310006050699 - Pandemie

414100 - Zuweisungen vom Land

73.910,00

Euro

330003010907 - Pandemie

414100 - Zuweisungen vom Land

235.893,18 Euro

 

Es bleibt eine Differenz in Höhe von 3.041,84 Euro für die keine Deckung vorhanden ist. Somit verschlechtert sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit um diese Summe. Im Finanzplan/-rechnung kommt es zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in vollständiger Höhe.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen hat die Bundesregierung am 5. Mai 2021 das Programm „Aufholen nach Corona“ mit insgesamt zwei Mrd. Euro Fördergelder für die Jahre 2021 und 2022 auf den Weg gebracht. Die inhaltliche und finanzielle Koordination wurde vom Bund auf die Bundesländer und weiteren Körperschaften übertragen. Zur Umsetzung von Maßnahmen standen den Länder rund 1,29 Mrd. Euro zu Verfügung. Des Weiteren wurden rund 710 Mio. Euro für die Ausweitung bestehender Programme und direkter Unterstützungsleistungen für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen zur Verfügung gestellt.

 

Im Rahmen dessen erhielt die Stadt Oberhausen im Jahr 2021 Fördergelder in Höhe von 420.373,51 Euro. Im Jahr 2022 erhielt die Stadt Oberhausen Fördergelder in Höhe von 840.747,02 Euro.

 

Durch die Dringlichkeitsentscheidung B/17/3294-01, die am 22.03.2023 von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und am 27.03.2023 vom Ratsmitglied Sonja Bongers unterschrieben wurde, konnten außerplanmäßige Mittel zur Erstattung der nicht verausgabten Fördergelder „Aufholen nach Corona“ bereitgestellt werden. Somit wurde die fristgerechte Rückzahlung an die Bezirksregierung Düsseldorf sichergestellt und etwaige Strafzinsen wurden vermieden.

 

Im Zuge der Erstellung der Drucksache zur Herbeiführung der Dringlichkeitsentscheidung wurde irrtümlich der Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen angegeben. Stattdessen ist der Auftrag 330003010907 - Pandemie heranzuziehen.

Zudem wurde die Gesamthöhe des PRAP irrtümlich aufgrund eines Übertragungsfehler falsch angegeben.

Diese Versehen werden unter Ziff. 2. des Beschlussvorschlags korrigiert.

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Anlagen

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