Beschlussvorlage - B/17/3369-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung und Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien von vier Brandoberinspektor-anwärter*innen, acht Brandmeisteranwärter*innen und neun Notfallsanitäter*innen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] siehe Begründung

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Begründung:

 

Die Neueinstellung von Nachwuchskräften hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

A. Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst 2024

 

Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist und bleibt auf absehbare Zeit das am besten geeignete Instrument zur Deckung des Personalbedarfs der Stadtverwaltung. Dies gilt insbesondere für den feuerwehrtechnischen Dienst. Grundlage für die Festlegung der Einstellungs- bzw. Ausbildungszahlen ist eine jährliche Betrachtung der errechneten und prognostizierten Fluktuation für den Bereich 6-1/Feuerwehr. Hierbei finden die erwarteten personellen Zuwächse durch Übernahme von Nachwuchskräften und externe Einstellungen einerseits ebenso Berücksichtigung wie Abgänge durch Versetzung und Pensionierung andererseits. Dieser Berechnung zugrunde liegt der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Firma Luelf & Rinke vom 06.04.2019.

 

Für den Einstellungsjahrgang 2024 ergeben sich so die nachfolgenden Ausbildungsbedarfe:

 

I. Einstellungen in die Laufbahngruppe 2.1

In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ergibt sich ein Bedarf von vier Beamten*innen. Alle vier Stellen sollen durch Brandoberinspektoranwärter*innen, Ausbildungszeitraum April 2024 bis März 2026, besetzt werden.

 

II. Einstellungen in die Laufbahngruppe 1.2

Es liegt ein Gesamtbedarf von acht Beamten*innen vor. Es ist geplant, die acht Stellen durch Brandmeisteranwärter*innen, Ausbildungszeitraum April 2024 bis September 2025, zu besetzen.

 

B. Ausbildung im Rettungsdienst im Jahr 2024

 

In den zurückliegenden Jahren ist, trotz intensiver Marketingbemühungen seitens des Bereichs 4-1/Personal und Organisation und der Berufsfeuerwehr Oberhausen, ein spürbarer Rückgang der Bewerbungszahlen im Berufsbild der Brandmeisteranwärter*innen festzustellen:

 

Einstellungsjahrgang

2020

2021

2022

2023

Bewerbungszahlen

373

393

282

240

 

Diese Entwicklung trifft alle Berufsfeuerwehren in der Region. Hintergrund ist neben dem demographischen Wandel u. a. der Umstand, dass die Bewerber*innen für die Laufbahn der Brandmeisteranwärter*innen über eine abgeschlossene, für den Feuerwehrdienst geeignete Berufsausbildung verfügen müssen. Gerade für diesen Bewerber*innen-Kreis haben sich in den vergangenen Jahren durch den allgemeinen Fachkräftemangel attraktive Alternativen in der Privatwirtschaft aufgetan.

 

Trotz der sinkenden Bewerbungszahlen ist es in den letzten Jahren gut gelungen, die vom Rat der Stadt vorgegebenen Einstellungszahlen für Brandmeisteranwärter*innen zu realisieren. Um jedoch mittelfristig den konstant hohen Personalbedarf der Berufsfeuerwehr, der insbesondere auch den Rettungsdienst umfasst, decken zu können, ohne erhebliche Abstriche beim Anforderungsprofil machen zu müssen, soll der Kreis potentieller Bewerber*innen erweitert werden. In enger Abstimmung mit dem Bereich 6-1/Feuerwehr soll künftig die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen angeboten werden, um jungen Menschen direkt nach dem Schulabschluss bzw. ohne entsprechende Berufsausbildung den Einstieg bei der Berufsfeuerwehr zu ermöglichen.

 

Vor diesem Hintergrund sollen im Jahr 2024 bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen erstmals Nachwuchskräfte im Berufsbild Notfallsanitäter*in im Tarifbeschäftigtenverhältnis ausgebildet werden. Diese sollen wie oben beschrieben im Jahr 2027 nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen als Brandmeisteranwärter*in in den feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2 übernommen werden. Mit diesem Modell haben andere Städte in Nordrhein-Westfalen bereits erste gute Erfahrungen gemacht. Aus organisatorischer Sicht wird dieses Modell befürwortet, es kann ein Ausbildungsbedarf von neun Personen legitimiert werden. Diese Personengruppe wird in der Personalbedarfsplanung für den Einstellungsjahrgang 2027 entsprechend berücksichtigt.

 

Der Rettungsdienst wird in Oberhausen in erheblichem Maße durch die Berufsfeuerwehr sichergestellt. Dies hat zur Folge, dass jede*r Brandmeister*in im Anschluss an den Vorbereitungsdienst zum*zur Notfallsanitäter*in ausgebildet werden soll. Dies erfolgt berufsbegleitend und ist über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren gestreckt. Die vorgeschaltete Ausbildung zum*zur Notfallsanitäter*in bietet den Vorteil, dass diese höchstmögliche Qualifikation im Bereich des Rettungsdienstes bereits vor dem Vorbereitungsdienst erlangt wird.

 

C. Übernahmeregelung

 

Wie unter lit. A beschrieben wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte vollumfänglich eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige Übernahmeregelung beibehalten werden, wonach alle Beamtenanwärter*innen bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während des Vorbereitungsdienstes als auch in der Laufbahnprüfung in das Beamten*innen-Verhältnis auf Probe berufen werden.

 

Die Nachwuchskräfte im Berufsbild der Notfallsanitäter*innen sollen bei Bewährung in der Ausbildung und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss das Angebot zur Übernahme in den feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2 erhalten. Eine Weiterbeschäftigung als Notfallsanitäter*in im Tarifbeschäftigtenverhältnis ist zum derzeitigen Zeitpunkt aus organisatorischer Sicht nicht möglich.

 

D. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Gehaltskostenkalkulation

 

Σ

2024

2025

2026

2027

Summe

Brandoberinspektoranwärter*in

4

68.316 €

91.088 €

22.772 €

0 €

182.176 €

Brandmeisteranwärter*in

8

184.650 €

184.650 €

0 €

0 €

369.300 €

Notfallsanitäter*innen

9

92.395 €

128.166 €

138.030 €

35.191 €

393.783 €

 

 

345.362 €

403.904 €

160.802 €

35.191 €

945.259 €

 

Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40/Aus- und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten. Die Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter*innen gehören gem. Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 02.06.2021 zu den ansatzfähigen Kosten des Rettungsdienstes. Sie sind damit größtenteils refinanzierbar.

 

 

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