Beschlussvorlage - B/17/3360-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets im Haushaltsjahr 2023 wie folgt:

 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

253008010300500

Sportzentrum Volksgartenweg

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

182.000

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

253008010300500

Sportzentrum Volksgartenweg

785101

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen

14.000

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

253008010300500

Sportzentrum Volksgartenweg

785200

Auszahlungen f. Tiefbaumaßnahmen

195.000

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

253008010300500

Sportzentrum Volksgartenweg

785201

Auszahlungen f. Tiefbaumaßnahmen Ingenieurleistungen

16.000

Deckungsvorschlag:

 

Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 187.000 € sowie Einzahlungen unter selbiger Finanzstelle sowie Finanzposition 681000 – Investitionszuweisungen vom Bund in Höhe von 220.000 €. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen-Nr. B/17/1087-01 vom 20.09.2021

„Fortführung der Förderprojekte ‚Sportkirche‘ und ‚Bewegungsinsel Volksgartenweg‘ aus dem Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur‘ und Sicherstellung des Eigenanteils“

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 keine [  ]

 ja [X]

 

b)   Auswirkungen auf das Klima

 

 ja [  ] (siehe Anlage Klimacheck)

 nein [X] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss eines bereits in Umsetzung befindlichen Ratsbeschlusses.

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 20.09.2021, unter der Drucksachen-Nr. B/17/1087-01, wurde der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Fördermaßnahme „Kindgerechte Sport- und Bewegungsinsel Volksgartenweg“ herbeigeführt.

 

Die Fördermaßnahme wurde ursprünglich im konsumtiven Haushalt abgebildet. Die weiterführende Planung und finanztechnische Überprüfung der Maßnahme hat ergeben, dass für die Bewertung als investiver Sachverhalt ausschließlich das wirtschaftliche Eigentum sowie die einzelne Verwertbarkeit des zu bildenden Vermögengegenstandes maßgeblich sind.  Die Eigentumsverhältnisse der Fläche, auf dem der jeweilige Vermögensgegenstand installiert wird, sind hierbei nicht entscheidend. Sowohl der Außenbereich als auch die Sportfunktionsräumlichkeiten am Volksgartenweg sind für die öffentliche Nutzung durch die angesiedelten Vereine (BV Osterfeld, KTE Grashüpfer, DJK Arminia Klosterhardt) zugänglich. Der Außenbereich steht auch der nicht vereinsgebundenen Öffentlichkeit an Wochenenden und in Ferienzeiten der genannten Vereine zur Verfügung. Somit ist die kindgerechte Sport- und Bewegungsinsel dem Anlagevermögen der Stadt Oberhausen hinzuzurechnen und im investiven Teilhaushalt abzubilden.

Die bewilligten Fördermittel aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sind demnach ebenfalls investiv abzubilden.

 

Die im Zuge der Einreichung der Projektskizze für die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Jahr 2020 zunächst gemäß Kostenberechnung (DIN 276) des beauftragten Architekturbüros zugrunde gelegten Maßnahmenkosten in Höhe von 244.000 € mussten bereits im Rahmen der Vorbereitungen der finalen Förderantragstellung im Mai 2022 - auf Basis aktualisierter Kostenberechnung - auf rd. 299.000 € nach oben angepasst werden. Die Kostensteigerungen wurden mit unterschiedlichen externen Einflussfaktoren (Auswirkungen Ukraine-Krise, u.a.) begründet. Eine Anpassung des Haushaltsansatzes im Kontext der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2023 im konsumtiven Haushalt erfolgte nicht.

 

 

Die SBO Servicebetriebe Oberhausen teilten durch erneut aktualisierte Kostenaufstellung aus März 2023 die Erhöhung der Gesamtkosten der Baumaßnahme für Hoch- und Tiefbau in Höhe auf nunmehr rd. 411.000,00 € mit. Hiervon wurde bereits eine Rechnung für notwendige Planungsleistungen in Höhe von rd. 4.000,00 € in 2022 aus dem konsumtiven Haushalt beglichen.

Die dargestellten Mehrkosten in Höhe von insgesamt 167.000,00 € werden seitens der SBO Servicebetriebe Oberhausen wiederum mit den aktuellen globalen Rahmenbedingungen, aber auch baulich bedingten Problemlagen (Neuanlage Entwässerung, Verschiedene Mehraufwände, Zulage Planungsleistungen durch Kostensteigerungen) begründet.

 

Den Gesamtkosten in Höhe von rd. 411.000 € stehen Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in einer Gesamthöhe von 220.000 € gegenüber. Die Fördermittel sind grundsätzlich über vier Jahre (2023 bis 2026) wie folgt aufgeteilt:

 

2023 44.320 €

2024 43.920 €

2025 43.920 €

2026 87.840 €

 

Der Fördergeber weist in seinem Zuwendungsbescheid darauf hin, dass bei einem entsprechenden Maßnahmenfortschritt die Möglichkeit zu vorgezogenen Auszahlungen der Fördermittel besteht. Da die Maßnahme im Jahr 2023 abgeschlossen werden soll, könnten die Investitionszuweisungen in Höhe von 220.000 € im städtischen Haushalt 2023 vereinnahmt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit dem Fördergeber erfolgen im Zuge der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises.

 

Da die Maßnahme noch im Jahr 2023 fertiggestellt und finanztechnisch abgewickelt werden soll, ist die zu beschließende außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich und unabweisbar.

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