Beschlussvorlage - B/17/3350-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Helferprogramm im Offenen Ganztag für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Melanie Knut-Sikora
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.05.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Helferprogramm im Offenen Ganztag im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen, Kostenart 501900 - Aufwendungen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 487.550,00 EUR zu.
Deckungsvorschlag
Mehrerträge beim Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100 - Zuweisungen vom Land, in Höhe von 487.550,00 EUR durch Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 16.03.2023.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen bietet an Grundschulen eine Gewährung von Zuwendungen für das Helferprogramm im Offenen Ganztag gem. RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2021, zuletzt geändert am 21.12.2022 (BASS 11-02 Nr. 44) an.
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen in Höhe von 487.550,00 EUR um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung des Abbaus von Lernrückständen, zur individuellen pädagogischen Förderung oder zur organisatorischen Unterstützung und Entlastung des pädagogischen Personals für das Schuljahr 2022/2023 längstens bis zum Ablauf des 31.07.2023 gerecht zu werden.
Der Schulträger Stadt Oberhausen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Maßnahmenträger mit der Durchführung des Helferprogramm im Offenen Ganztag zu beauftragen. Hierfür steht im Haushalt 2023 unter dem Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen, Kostenart 501900 - Aufwendungen für sonstige Beschäftigte kein Budget zur Verfügung, da zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2023 noch nicht bekannt war, dass dieses Programm verlängert wird. Die Mehraufwendungen entstehen durch die Verlängerung des Helferprogramms bis zum 31.07.2023.
Im Dezember 2022 wurde der Schulträger seitens des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert, dass ein neuer Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Helferprogramm gestellt werden kann. Dieser Antrag seitens des Schulträgers wurde am 23.01.2023 gestellt.
Bis zur Zustellung des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf bestand keine verbindliche Sicherheit für die Gewährung von Zuwendungen für das Helferprogramm im Offenen Ganztag.
Am 16.03.2023 wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf durch Zuwendungsbescheid (Eingang 24.03.2023) ein Zuschuss für das OGS Helferprogramm für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.07.2023 in Höhe von 487.550,00 EUR gewährt.
