Beschlussvorlage - B/17/3336-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entfristung einer zeitlich befristeten Vollzeitstelle innerhalb des Bereiches 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum zur verwaltungstechnischen Abwicklung von Integrationsanträgen für Geflüchtete
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Tatjana Münch
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.05.2023
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Konsequenzen
Bezug
VV-Beschluss vom 28.03.2023
Konsequenzen
a) Finanzielle
ja [X] Personalkosten sind im Deckungsring Personal enthalten
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ x ] Begründung:
Finanzielle Auswirkungen:
Auf Grundlage der verwendeten Orientierungswerte der KGST (Bericht 11/2022) ergeben sich folgende Personalkosten:
Personalkosten (EG 9a TVöD, Vollzeit)
Tarifbeschäftigte*r = 73.000 EUR (63.300 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
Die Kompensation der befristeten Vollzeitstelle erfolgt durch Fördermittel der Weiterbildung durch die Landesregierung. Diese Mittel sind in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden. Insgesamt wurden im Jahr 2019 durch Zuweisungen vom Land NRW einschließlich Personalkosten insgesamt 854.000 Euro, im Jahr 2020 783.000 Euro und für 2021 881.000 Euro bereitgestellt. Für 2022 ergab sich eine Zuweisungsrate von insgesamt 1.111.000 Euro. Das bedeutet, dass die entsprechenden Personalkosten (73.000 Euro/Entgeltgruppe 9a TVöD, Vollzeit) voll abgesichert sind.
Die Refinanzierung ist durch die Landesfinanzierung (POSI) sichergestellt, so dass die Stelle in jedem Fall finanziert und unbefristet besetzt werden kann (neues WbG 2021, Verordnung dazu VO WbG: 66,50 Euro pro UE).
Sachverhalt
Begründung
Vor dem Hintergrund der seit 2016 gestiegenen Zahlen der Zuwanderung von Menschen aus Krisengebieten hat der Rat der Stadt im Juli 2016 (04.06.2019 B/16/1793-01) der befristeten Einrichtung einer Vollzeitstelle innerhalb der Volkshochschule für die Bearbeitung von Integrationsanträgen für Geflüchtete zugestimmt. Hierbei werden Anträge von Migranten/Migrantinnen auf Teilnahme an Integrationskursen und die daraus resultierenden Abrechnungen der Einzelmaßnahmen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgewickelt. Dabei hat sich die Maßnahmen- und Mittelvielfalt während dieser Zeit fortlaufend verändert. Daraus ergab sich ein erhöhter Verwaltungsbedarf, der die Verwaltungskapazitäten der Volkshochschule überschritt und eine Ausweitung durch die Einrichtung einer Zeitstelle zur verwaltungstechnischen Abwicklung der Maßnahmen erforderlich wurde.
Die zeitlich befristete Planstelle wurde im Jahr 2016 eingerichtet und seitdem jährlich fortgeschrieben.
Die Aufnahme zahlreicher geflüchteter Menschen in den letzten Jahren in Oberhausen stellt für die Volkshochschule Oberhausen einen enormen Mehraufwand dar. Durch zahlreiche Kurse im Bereich der Alphabetisierung, Sprachschulungen und Schulabschlüsse ergibt sich eine enorme Steigerung der Verwaltungstätigkeiten bei der Abwicklung einzelner Maßnahmenpakete. Durch die stetige Steigerung der Unterrichtszahlen für Geflüchtete ergibt sich ein dauerhafter Mehraufwand innerhalb der Verwaltungsbereiches.
Die Zahl der durchgeführten Unterrichtsstunden sowie die Schwerpunkte der Arbeiten – von der Ersthilfe hin zur Weiterbildung auf den unterschiedlichsten Niveaus – haben sich in den letzten zwei Jahren massiv verändert. Wenn die Fragen der Grundkenntnisse, der Alphabetisierung und des jeweiligen Bildungsstandes geklärt sind, rücken der Spracherwerb, Schulabschlüsse sowie eine gezielte Förderung eines jeden Einzelnen in den Fokus. Diese seit 2016 erforderlichen Tätigkeiten stellen eine Daueraufgabe dar und entsprechende Fördermittel für die geplanten Maßnahmen mit geflüchteten Menschen stehen zur Verfügung und werden abgerufen.
Ein Integrationskurs hat je nach Voraussetzung zwischen 600 bis 1200 Unterrichtseinheiten; Deutschunterricht zuzüglich 100 Stunden politische Bildung, d. h. die Dauer einer Kursgruppe beläuft sich auf 30 bis 80 Wochen in der Volkshochschule. In der Woche können durchschnittlich 90 bis 100 Personen beraten werden. Neben den allgemeinen Verwaltungstätigkeiten, wie Dozenten-, Honorar- und Gebührenverwaltung ergibt sich noch ein zusätzlicher spezieller Verwaltungsaufwand für die
- Ausfertigung von Antragsunterlagen an das BAMF,
- Pflege und Wartung von Teilnehmer*innen-Daten in ein Datenbanksystem mit Online-Verbindung zum BAMF,
- Online-Meldungen der Kurse und Dozenten,
- Erstellung von Änderungsmitteilungen jeglicher Art für Kurse und Dozenten,
- Fahrtkostenbearbeitung (Antragsaufnahme, Bewilligung, Abwicklung),
- Anmeldung, Vorbereitung, Abrechnung von Prüfungen,
- Abrechnung mit Drittmittelgebern (Einstiegskurse der Bundesagentur, Early interventions Kurse, Mitteln des Landes, KompAs (ergänzende Maßnahme zur Kompetenzfeststellung und frühzeitige Aktivierung nach SGB II) Maßnahmen der Bundesagentur zur Sprache und Beruf etc.),
- Verwaltung und Durchführung der verschiedenen Sprachprüfungen und Prüfung zum Kurs „Leben in Deutschland“ mit vorgeschriebenen externen Prüfungsgesellschaften und eigener Verwaltungsstruktur,
- Wiederkehrende Trägerzulassungsverfahren, fortlaufende Trägerrundschreiben zu Veränderungen durch das Bundesamt in Struktur vor Ort umsetzen und einarbeiten.
Die Verwaltung künftiger Fördermittel und weiterer Maßnahmen, wie bei DeuföV (Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung) oder Kooperationen vor Ort in anderen Förderstrukturen ist nicht unerheblich. Die entsprechenden Fördermittel werden regelmäßig abgerufen.
Die Entwicklung der Unterrichtsstunden im Bereich der Kurse für geflüchtete Menschen stellt sich dabei, wie folgt dar:
Semester | Kurse | Teilnehmer*innen | Unterrichtsstunden |
Semester 22/23 | 261 | 3.534 | 19.058 |
Semester 21/22 | 236 | 2.738 | 14.579 |
Semester 20/21 | 189 | 2.785 | 10.312 |
Semester 19/20 | 185 | 1.739 | 12.175 |
Vor dem Hintergrund der Coronapandemie im Semester 19/20 und 20/21 ergab sich ein leichter Rückgang im Hinblick auf die Zahl der Teilnehmer sowie der Unterrichtsstunden, steigt aber durch die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine ab 21/22 wieder an.
Die Aufgaben, auch im Hinblick auf die Ausweitung der Bildungsmaßnahmen für geflüchtete Menschen, müssen weiterhin sichergestellt werden. Die anstehende Integrationsarbeit - auch mit Folgemaßnahmen - erfordert eine konstante und dauerhafte Aufgabenwahrnehmung in dem beschriebenen Tätigkeitsbereich.
