Antragsvorlage - A/17/3440-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zur Drucksache A/17/3325-01- Einrichtung von Trinkwasserbrunnen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.04.2023
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2023
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Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft (RWW) die an den bereits früher dafür genutzten Standorte (Wasserstraße/Kastellstraße in Holten, Großer Markt in Sterkrade, Altmarkt, Saporishja-Platz und Marktstraße, Höhe Hausnummer 186) die Einrichtung neuer für Trinkwasserbrunnen hinsichtlich einer Reaktivierung nach aktuellem, hygienischem Standard zu prüfen und ggf. neue/andere Standorte zu identifizieren, die gemessen an aktuellen Standards sinnvoll für die Errichtung eines solchen Trinkwasserbrunnens wären möglichst zeitnah zu installieren. Fördermöglichkeiten bei Land und Bund und finanzielle Hilfe durch das RWW sind zu nutzen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Anschaffung mobiler Trinkwasserspender für Oberhausen zu prüfen und mögliche Standorte für die Sommermonate zu ermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung
Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der „EU-Trinkwasser-Richtlinie“ umgesetzt. Die Bereitstellung von frei verfügbarem Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Kommunen sollen künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Die neue Regelung zielt darauf ab, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren. Leicht verfügbares Trinkwasser ist darüber hinaus auch ein wichtiger Baustein kommunaler Hitzeaktionspläne, um die Menschen besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen.
Die vom RWW in Oberhausen bereits betriebenen fünf Trinkwasserbrunnen mussten aus hygienischen Gründen schon vor geraumer Zeit außer Betrieb genommen und abgebaut werden, deshalb bitten wir die Verwaltung die früheren Standorte nochmal in den Blick zu nehmen, aber auch ggf. effektivere Standorte zu identifizieren.
Um auch an weiteren Standorten im Stadtgebiet Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können, bittet die CDU-Fraktion darüber hinaus die Anschaffung mobiler Trinkwasserspender nach dem Vorbild Bochums zu prüfen.
